Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 15833
Eingetragen
19.10.1976
Branche
Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Wohngrundstücken, Wohngebäuden und WohnungenVermietung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen
Gegenstand
Die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und Gebäuden sowie der Büroservice einschließlich der hiermit zusammenhängenden Dienstleistungen.

Historie

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Management

NameRolle
Helga Hoheisel
seit 29.9.2004
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

65719 Hofheim am Taunus
12.500 €
50.00%
63150 Heusenstamm
12.500 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Petri GmbH

Hofheim am Taunus

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

167469,79

173097,59

III. Finanzanlagen

51,13

3006,94

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

0

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

208391,31

281251,94

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

8617,97

13982,90

C. Rechnungsabgrenzungsposten

719,25

711,68

Summe Aktiva

385249,45

472051,05



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

545600,00

545600,00

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

154621,83

127844,52

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

8318,38

26777,31

B. Rückstellungen

77,81

236,13

C. Verbindlichkeiten

2511,85

80836,75

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

385249,45

472051,05

ANHANG

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerlicher Maßnahmen

Gemäß § 265 Abs. 1 Satz 1 HGB ist für Kapitaschaften der Anhang "Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt, wie die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Der Anhang besteht aus folgenden Angaben, soweit im Jahresabschluss kine Angaben erfolgen:

Angaben zum Jahresabschluss insgesamt

Angaben über Ansatz und Bewertung von Posten der Bilanz

Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses

Aufgliederung und Erläuterung von Posten der Bilanz und der Gewinn- und

Verlustrechnung

Sonstige Angaben

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Nachfolgend ist berichtet, wenn Angaben zu folgenden Bilanzierungsgrundsätzen zu machen sind:

Bewertungsgrundsätze mit besonderer Angabe bei Abweichungen von früheren Methoden und Darstellung des Einflusses auf das Jahresergebnis

Angaben über die Unterschiedsbeträge bei Bewertung nach § 240 Abs. 4 und § 256 Satz 1 HGB

angewandte Abschreibungsmethoden

Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.

In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren äß § 275 Abs. 2 HG gewählt.

Für eine klare und übersichtliche Darstellung von allen geforderen Informationen war der Raum in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nicht ausreichend. Die Ausweiswahlrechte wurden daher überwiegend im Anhang dargestellt.

Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.

Die Abschreibung auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von € 410 wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.

Die Finzanlagen wurde wie folgt angesetzt und bewertet:

- Ausleihungen zum Nennwert

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane

Zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern oder Organmitgliedern bestehen Darlehens- und Verrechnungskonten, die banküblich verzinst werden. Entsprechende schriftliche Vereinbarungen liegen vor.

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurde die Geschäfte des Unternehmen durch folgende Personen geführt:

Frau Helga Hoheisel

Herr Norbert Petri

Gegenüber den Gesellschaftern oder Angehörigen bestehen die nachfolgenden Rechte und/oder Pflichten (Angaben in vollen EUR):

Ausleihungen, Forderungen oder Verbindlichkeiten


Sachverhalt Stand + Neuvergabe - Rückzahlung Stand

31.12.2008 0,00 0,00 31.12.2009

Forderung en:

Helga Hoheisel 131.657,66 0,00 0,00 131.657,66

und Norbert Petri

Die Forderungen entstanden aus der Zurückbehaltung der GmbH-Anteile der Petri GmbH nach Tz. 20.1 des UmwSt-Erlasses. Es wurde keine Verzinsung vorgenommen, da diese wie die ausstehenden Einlagen behandelt werden.

Vermögens-, Finaz- und Ertragslage

Der Jahresabschluss ergibt nach § 264 Abs. 2 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.

Ergebnisverwendung und Rücklagenbildung

Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung folgende Verwendung des Jahresergebnisses vor:

Der Jahresfehlbetrag beträgt

EUR

8.318,38

Einschließlich des zu berücksichtigenden

Verlustvortrags in Höhe von

EUR

154.621,83

ergibt sich ein Betrag von

der zu verwenden ist

EUR

162.940,21

Ein Betrag in Höhe von

EUR

77,81

wird in die freie Rücklage eingestellt

Auf neue Rechnung wird vorgetragen

EUR

163.018,02

Betriebsgröße

In § 267 HGB ist geregelt, welche Kriterien für die Einstufung der Kapitalgesellschaften in die verschiedenen Größenklassen gelten. Dabei sind je nach Einstufung in sogenannte "kleine", "mittelgroße" oder "große" Kapitalgesellschaften unterschiedliche Vorschriften für die Rechnungslegung, Offenlegung oder eine mögliche Abschlussprüfung zu beachten.

Die Berichtsfirma ist zum Abschlusszeitpunkt im Sinne dieser Vorschriften als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen.

 

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