Becker & Hill Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Akko Rosstami seit 31.7.2023 | Geschäftsführer |
Stefan Erwin Laumann-Heuser seit 30.12.2015 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Becker & Hill GmbHWiesbadenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
AnhangI. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Becker und Hill GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Nach den in § 267 Abs. 1 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Die Bilanz ist nach dem allgemeinen Gliederungsschema des § 266 HGB aufgestellt. Für die Gewinn-und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen. II. Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses Angaben und Begründung der gegenüber dem Vorjahr abweichenden Form der Darstellung des Jahresabschlusses Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem Vorjahr unverändert. III. Angaben zu den Bilanzierung- und Bewertungsmethoden Im vorliegenden Jahresabschluss wurden die handelsrechtlichen Vorschriften in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) angewendet. Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgte unverändert zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibung vermindert. Die Abschreibungen erfolgen linear gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Werteverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Für geringwertige Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde der steuerliche Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG in die Handelsbilanz übernommen. Der Sammelposten ist von untergeordneter Bedeutung. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögensgegenständen wurden mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt. Das gezeichnet Kapital ist zum Nennwert angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1, S. 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als 1 Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2, S. 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet. Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen. IV. Angaben über abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. V. Sonstige Angaben Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: Herrn Stefan Laumann-Heuser, Walluf, KFZ-Meister Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG Gegenüber dem Gesellschafter bestehen nachfolgende Rechte und Pflichten:
Gez. Stefan Laumann-Heuser I. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Becker und Hill GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Nach den in § 267 Abs. 1 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Die Bilanz ist nach dem allgemeinen Gliederungsschema des § 266 HGB aufgestellt. Für die Gewinn-und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen. II. Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses Angaben und Begründung der gegenüber dem Vorjahr abweichenden Form der Darstellung des Jahresabschlusses Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem Vorjahr unverändert. III. Angaben zu den Bilanzierung- und Bewertungsmethoden Im vorliegenden Jahresabschluss wurden die handelsrechtlichen Vorschriften in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) angewendet. Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgte unverändert zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibung vermindert. Die Abschreibungen erfolgen linear gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Werteverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Für geringwertige Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde der steuerliche Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG in die Handelsbilanz übernommen. Der Sammelposten ist von untergeordneter Bedeutung. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögensgegenständen wurden mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt. Das gezeichnet Kapital ist zum Nennwert angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1, S. 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als 1 Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2, S. 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet. Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen. IV. Angaben über abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. V. Sonstige Angaben Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: Herrn Stefan Laumann-Heuser, Walluf, KFZ-Meister Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG Gegenüber dem Gesellschafter bestehen nachfolgende Rechte und Pflichten:
Gez. Stefan Laumann-Heuser sonstige Berichtsbestandteile
Wiesbaden, 10. April 2025 gezeichnet Stefan Laumann-Heuser Der Jahresabschluss wurde am 19.03.2025 festgestellt. |
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