Stammdaten

Register
Amtsgericht Wiesbaden HRB 28774
Eingetragen
30.12.2015
Branche
Einzelhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehörEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder wenigerEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t
Gegenstand
die Reparatur von Kraftfahrzeugen, der Verkauf von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeugersatzteilen und Zubehör sowie der Kraftfahrzeugkundendienst und der Betrieb von Tankstellen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Akko Rosstami
seit 31.7.2023
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Stefan Erwin Laumann-Heuser
65396 Walluf
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Becker & Hill GmbH

Wiesbaden

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 51.160,00 30.388,00
I. Sachanlagen 51.160,00 30.388,00
B. Umlaufvermögen 247.131,22 234.137,14
I. Vorräte 18.466,02 23.045,34
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 64.715,47 53.636,18
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 2.193,61 1.625,38
davon gegen Gesellschafter 2.193,61 1.625,38
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 163.949,73 157.455,62
C. Rechnungsabgrenzungsposten 7.635,86 1.465,51
Aktiva 305.927,08 265.990,65

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 138.859,81 129.586,06
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 79.586,06 72.349,30
III. Jahresüberschuss 34.273,75 32.236,76
B. Rückstellungen 40.066,83 31.202,72
C. Verbindlichkeiten 127.000,44 105.201,87
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 77.609,64 80.269,35
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 49.390,80 24.932,52
Summe Passiva 305.927,08 265.990,65

Anhang

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Becker und Hill GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Nach den in § 267 Abs. 1 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Die Bilanz ist nach dem allgemeinen Gliederungsschema des § 266 HGB aufgestellt.

Für die Gewinn-und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

II. Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses

Angaben und Begründung der gegenüber dem Vorjahr abweichenden Form der Darstellung des Jahresabschlusses

Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem Vorjahr unverändert.

III. Angaben zu den Bilanzierung- und Bewertungsmethoden

Im vorliegenden Jahresabschluss wurden die handelsrechtlichen Vorschriften in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) angewendet.

Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgte unverändert zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibung vermindert.

Die Abschreibungen erfolgen linear gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Werteverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Für geringwertige Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde der steuerliche Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG in die Handelsbilanz übernommen. Der Sammelposten ist von untergeordneter Bedeutung.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögensgegenständen wurden mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Das gezeichnet Kapital ist zum Nennwert angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten gebildet.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1, S. 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als 1 Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2, S. 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

IV. Angaben über abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

V. Sonstige Angaben

Namen der Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Herrn Stefan Laumann-Heuser, Walluf, KFZ-Meister

Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG

Gegenüber dem Gesellschafter bestehen nachfolgende Rechte und Pflichten:

Sachverhalte Betrag
Forderungen 2.193,61
Vorjahr: 1.625,38)
Verbindlichkeiten 0,00
(Vorjahr: 0,00)

 

Gez. Stefan Laumann-Heuser

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Becker und Hill GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Nach den in § 267 Abs. 1 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Die Bilanz ist nach dem allgemeinen Gliederungsschema des § 266 HGB aufgestellt.

Für die Gewinn-und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

II. Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses

Angaben und Begründung der gegenüber dem Vorjahr abweichenden Form der Darstellung des Jahresabschlusses

Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem Vorjahr unverändert.

III. Angaben zu den Bilanzierung- und Bewertungsmethoden

Im vorliegenden Jahresabschluss wurden die handelsrechtlichen Vorschriften in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) angewendet.

Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgte unverändert zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibung vermindert.

Die Abschreibungen erfolgen linear gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Werteverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Für geringwertige Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde der steuerliche Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG in die Handelsbilanz übernommen. Der Sammelposten ist von untergeordneter Bedeutung.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögensgegenständen wurden mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Das gezeichnet Kapital ist zum Nennwert angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten gebildet.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1, S. 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als 1 Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2, S. 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

IV. Angaben über abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

V. Sonstige Angaben

Namen der Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Herrn Stefan Laumann-Heuser, Walluf, KFZ-Meister

Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG

Gegenüber dem Gesellschafter bestehen nachfolgende Rechte und Pflichten:

Sachverhalte Betrag
Forderungen 2.193,61
Vorjahr: 1.625,38)
Verbindlichkeiten 0,00
(Vorjahr: 0,00)

 

Gez. Stefan Laumann-Heuser

sonstige Berichtsbestandteile

 

Wiesbaden, 10. April 2025

gezeichnet Stefan Laumann-Heuser

Der Jahresabschluss wurde am 19.03.2025 festgestellt.

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