Vermietung von Baumaschinen und -geräten
Mapro Deutschland GmbH
Tiefenbroicher Weg 35, 40472 Düsseldorf, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Paolo Ceola seit 12.4.2007 | Geschäftsführer |
Werner Manfred Dittrich seit 12.4.2007 | Prokura |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
MAPRO International Macchine Pneumatiche Rotative S.p.A. | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Mapro Deutschland GmbHDüsseldorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanzscroll
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Anhang
A.
Allgemeines
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C. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Pflichtangaben (1) Bilanzierungshilfen wurden nicht wahrgenommen, Bilanzierungswahlrechte wurden nicht ausgeübt. Bei der Bewertung der Bilanzsansätze wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (going concern) gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB ausgegangen. (2) Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Planmäßige Abschreibungen wurden nach der linearen Abschreibungsmethode vorgenommen (§ 253 HGB). Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurden grundsätzlich die in den amtlichen Abschreibungstabellen der Finanzverwaltung festgesetzten Nutzungsdauern zu Grunde gelegt. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zur Höhe von € 800,00 netto wurden, sofern gegeben, gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgaben in voller Höhe abgesetzt. Im Anlagenspiegel finden diese Wirtschaftsgüter keine Berücksichtigung mehr. Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten über € 250,00 (netto) liegen, aber den Betrag von € 1.000,00 (netto) nicht übersteigen, wurde, sofern gegeben, gemäß § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten eingerichtet, in dem alle entsprechenden Wirtschaftsgüter des jeweiligen Wirtschaftsjahres zusammengefasst sind. Dieser Sammelposten wird im Wirtschaftsjahr der Bildung und den folgenden vier Wirtschaftsjahren linear abgeschrieben. Der Anschaffungszeitpunkt im Wirtschaftsjahr beeinflusst die Berechnung der Abschreibungssumme nicht. Sofern ein Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen und somit aus einem Sammelposten der Gesellschaft ausscheidet, wird der Sammelposten nicht vermindert bzw. wertberichtigt. Aus diesem Grund ist für jedes Wirtschaftsjahr ein entsprechender Sammelposten neu anzulegen. Jeder dieser Sammelposten wird als ein separates Konto in den Sachanlagen geführt und im Anlagenspiegel entsprechend ausgewiesen. (3) Die Vorräte (fertige Erzeugnisse und Waren) sind mit den Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Etwaige Anschaffungsnebenkosten wurden, sofern erforderlich, mitaktiviert. (4) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Das allgemeine Ausfallrisiko, das Skontorisiko, der Zinsverlust und die Kosten des Mahnwesens wurden durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von € 3.050,00 (1 %) berücksichtigt. Einzelwertberichtigungen wurden i.H.v. € 104.807,87 gebildet. Forderungen in Fremdwährung bestanden zum Bilanzstichtag nicht. Bei den Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von € 510.228,76 handelt es sich um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von € 7.728,76 sowie um ein an die italienische Muttergesellschaft gewährtes Darlehen in Höhe von € 500.000,00 inkl. aufgelaufener Zinsen. Das Darlehen ist zeitlich befristet bis zum 31. Dezember 2024 und wurde im Berichtszeitraum mit 0,5 % p.a. verzinst, was zu € 2.500,00 Zinserträgen geführt hat. Das übrige Umlaufvermögen ist mit dem Nennbetrag ausgewiesen. (5) Bei den auf der Aktivseite als Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesenen Vermögensgegenständen handelt es sich um Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Bewertung erfolgte zum zeitanteiligen Nennbetrag. (6) Das gezeichnete Kapital in Höhe von € 25.000,00 ist zum Bilanzstichtag in voller Höhe eingezahlt. (7) Die Rückstellungen sind gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung passiviert und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. (8) Die Verbindlichkeiten sind einzeln nachgewiesen und wurden unter Berücksichtigung des Imparitätsprinzips mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von € 114.682,17 enthalten, welche gegenüber der Mapro International Macchine Pneumatiche Rotative S.p.A., Nova Milanese / Italien, bestehen und Warenlieferungen betreffen, die bis zum Zeitpunkt der Berichtserstellung noch nicht ausgeglichen waren. In Fremdwährung valutierende Schuldposten bestanden am Bilanzstichtag nicht. D. Sonstige Angaben (1) Alleiniger Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Paolo Ceola, Kaufmann, Mailand / Italien. (2) Die durchschnittliche Anzahl der Angestellten betrug im Geschäftsjahr 8 (Acht). (3) Es wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss in Höhe von € 259.416,48 mit dem bestehenden Gewinnvortrag von € 1.161.046,57 zu saldieren und in Höhe von € 1.420.463,05 als Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorzugetragen.
Düsseldorf, den 27. März 2024 scroll
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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