Bauträger für Wohngebäude
Mariette Spohr GmbH
Bahnhofstraße 16, 54587 Birgel, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Mariette, geb. Mathey Spohr seit 13.2.2006 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
4 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 4 angezeigt
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Mariette Spohr GmbHBirgelJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Anhang zum 31. Dezember 2023Mariette Spohr GmbH, BirgelI. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die Mariette Spohr GmbH hat ihren Sitz in Birgel. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Wittlich unter HRB 32521 eingetragen. II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Die Mariette Spohr GmbH weist zum Abschlusstag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des GmbHG aufgestellt. Die Wertansätze sind aus der Bilanz zum 31.12.2022 als Vortrag übernommen. Aufbau und Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen dem Vorjahr. Die dem Jahresabschluss 2023 zugrunde liegenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden unverändert zum Vorjahr angewendet. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gliederungsschema des Gesamtkostenverfahrens angewendet. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 238 bis 263 HGB). Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ermittelt. Für die Zugänge wurden die Abschreibungen anteilig ab dem jeweiligen Monat des Zugangs angesetzt. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis € 800 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die Waren sind zu Anschaffungskosten bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos wird ein Rückstellungen werden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken. Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden richten sich nach den allgemeinen handelsrechtlichen Vorschriften für alle Kaufleute sowie den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. IV. Erläuterungen zur Bilanz Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten unter Verrechnung planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ermittelt. Für die Zugänge wurden die Abschreibungen anteilig ab dem jeweiligen Monat des Zugangs angesetzt. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis € 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben Restlaufzeiten von weniger als einem Jahr. Innerhalb der sonstigen Vermögensgegenstände werden mit € 282.415,82 (Vorjahr: € 622.170,16) Forderungen gegen Gesellschafter ausgewiesen. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten im Wesentlichen abgegrenzte Versicherungsbeiträge. Rückstellungen werden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag drohende Verluste und ungewisse Verbindlichkeiten abzudecken. Sie beinhalten im Wesentlichen Schadenersatz- und Gewährleistungsverpflichtungen, Prozesskosten, ausstehende Eingangsrechnungen und Urlaubsrückstellungen. Die Verbindlichkeiten haben insgesamt Restlaufzeiten von unter einem Jahr. Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten werden zu ihren Erfüllungsbeträgen bilanziert. Für sich im Zeitablauf ausgleichende Differenzen zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz sind latente Steuern passiviert, die mit einem Prozentsatz in Höhe von insgesamt 29,13% für Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer ermittelt sind. V. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. VI. Sonstige Angaben Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt 2023 einschließlich der Geschäftsführer 15 Mitarbeiter. Mitglieder der Geschäftsführung sind: Frau Mariette Spohr, Birgel VII. Unterschrift zum Jahresabschluss
Birgel, den 04.04.2024 gez. Mariette Spohr sonstige Berichtsbestandteile
Birgel, 04.04.2024 gez. Mariette Spohr Angaben zur Feststellung des Jahresabschlusses: Der Jahresabschluss wurde am 13.04.2024 festgestellt. |
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