Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 101151
Eingetragen
19.3.2013
Branche
Betrieb von SportanlagenErbringung von Dienstleistungen des Sports a. n. g.Vermietung von Sport- und Freizeitgeräten
Gegenstand
der Betrieb eines Fitnessstudios mit Event und Freizeitaktivitäten.

Historie

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Management

NameRolle
Michael Blumhagen
seit 25.8.2020
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

MBF GmbH

Köln (vormals: Augsburg)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 144.712,00 205.728,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.900,00 1,00
II. Sachanlagen 141.812,00 205.727,00
B. Umlaufvermögen 457.527,91 291.903,79
I. Vorräte 5.450,00 2.300,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 222.930,77 87.666,30
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 229.147,14 201.937,49
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.654,09 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 603.894,00 497.631,79

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 447.266,96 351.296,30
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 326.296,30 131.287,34
III. Jahresüberschuss 95.970,66 195.008,96
B. Rückstellungen 68.815,41 98.264,85
C. Verbindlichkeiten 68.470,38 26.487,51
D. Rechnungsabgrenzungsposten 19.341,25 21.583,13
Bilanzsumme, Summe Passiva 603.894,00 497.631,79

Anhang

I. Angaben zur Buchführung

Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB Buchführungspflicht.

Das Unternehmen hat eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Buchführung erstellt.

Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle erfolgte nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung.

Die anfallenden Geschäftsvorfälle wurden von der Gesellschaft mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung erfasst und über das Programm Kanzlei-Rechnungswesen der DATEV eG ausgewertet.

Die Entwicklung des Anlagevermögens wird mit Hilfe des Programms ANLAG der DATEV eG bearbeitet. Neben einer genauen Beschreibung des einzelnen Gegenstandes wird ein Nachweis über das Anschaffungsdatum, den Anschaffungspreis sowie alle weiteren Verkehrszahlen, insbesondere die Abschreibungen geführt.

Die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung wird ebenfalls mit elektronischer Datenverarbeitung geführt.

Die Verfahrensabläufe in der Buchführung haben keine nennenswerten organisatorischen Änderungen erfahren.

Die Buchführung entspricht nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften.

Die Vorjahreswerte bzw. Saldovorträge wurden von uns gemäß Auftrag geprüft.

Die auf den 31.12.2018 durchgeführte Inventur wurde von uns nicht beobachtet. Organisatorische Vorbereitungen und Festlegungen von Durchführungsanweisungen wurden von uns ebenfalls nicht vorgenommen.

II. Angaben zur Bilanzierung

Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der §§ 266 und 275 HGB. Das Anlagevermögen ist in einem Bestandsnachweis ordnungsgemäß entwickelt.

Das Vorratsvermögen wurde von der Gesellschaft bestandsmäßig zum Abschlussstichtag erfasst. Das Inventarverzeichnis ist von der Geschäftsführung unterzeichnet. An der Erfassung der Vorräte haben wir nicht mitgewirkt.

Die Gesellschaft bilanziert - soweit zulässig - unter Beachtung der steuerlichen Ansatzvorschriften. Sie hat die Bilanzierungsmethode gegenüber dem Vorjahr nicht geändert.

Neben dem auf der Grundlage des Handelsrechts erstellten Jahresabschluss wurde für den gleichen Abschlusszeitraum eine den Vorschriften des Steuergesetzes entsprechende Steuerbilanz gefertigt.

Die Erstellung vorliegender Steuerbilanz erfolgte unter Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften.

Vorliegende Steuerbilanz wurde auf der Grundlage der Gewinnermittlungsvorschriften des § 5 Abs. 1 EStG erstellt.

III. Angaben zur Bewertung

Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet. Die Gesellschaft nimmt steuerliche Bewertungswahlrechte wahr und übernimmt diese "soweit zulässig" in ihre Handelsbilanz. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten.

Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren - ist durch die Bildung ausreichender Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung getragen. Soweit solche Risiken nach dem Bilanzstichtag entstanden sind, wird auf sie im Anhang verwiesen.

Der Anhang enthält die vorgeschriebenen Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung - soweit sie nicht bereits dort gemacht wurden - und er gibt die sonstigen Pflichtangaben richtig und vollständig wieder.

Die einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung haben wir im Erläuterungsteil ausführlich besprochen. Auf weitergehende Erläuterungen im Anhang wird hingewiesen.

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen, das nicht abnutzbare Anlagevermögen zu Anschaffungskosten bewertet.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.

Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.

Für bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert von Euro 150,-- bis 1.000,-- Euro wurde ein Sammelposten gebildet. Dieser wird linear auf fünf Jahre abgeschrieben.

Die Vorräte sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

IV. Sonstige Pflichtangaben

Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG: Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern:

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen nachfolgende Rechte und Pflichten:

Sonstige Forderungen

Michael Blumehagen 196,811,78 Euro

Verbindlichkeiten:

Michael Blumenhagen 0,00 Euro

Vorschlag zur Ergebnisverwendung:

Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor:

Der Jahresüberschuss beträgt: 95.970,66 €
einschließlich des zu berücksichtigenden Gewinnvortag in Höhe von 326.296,30 €
ergibt sich ein zu verwendender Betrag von 422.266,96 €

Der Betrag wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Namen der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans:

Die Geschäftsführung obliegt Herrn Herman Donnik.

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 13.05.2020 festgestellt.

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