FoodArt
GmbH
Bergheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2023
EUR |
30.6.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
707,00 |
250,00 |
| I.
Sachanlagen |
707,00 |
250,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
726.602,04 |
567.908,31 |
| I.
Vorräte |
359.317,26 |
355.781,90 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
237.619,84 |
67.618,49 |
| davon
gegen Gesellschafter |
89,67 |
|
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
129.664,94 |
144.507,92 |
| Aktiva |
727.309,04 |
568.158,31 |
Passiva
|
|
30.6.2023
EUR |
30.6.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
83.977,40 |
140.574,58 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
46.574,58 |
44.432,13 |
| III.
Jahresüberschuss |
12.402,82 |
71.142,45 |
| B.
Rückstellungen |
3.635,00 |
50.038,45 |
| C.
Verbindlichkeiten |
639.696,64 |
377.545,28 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
639.696,64 |
377.545,28 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
0,00 |
780,33 |
| Passiva |
727.309,04 |
568.158,31 |
Anhang
I. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss der FoodArt GmbH (Am
Mühlenteich 42, 50129 Bergheim, Amtsgericht Köln,
HRB 96905) wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. des Handelsgesetzbuches
(HGB) unter Beachtung der ergänzenden Vorschriften
für Kapitalgesellschaften
(§§ 264 ff. HGB) in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) sowie aufgrund
der ergänzenden Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Dabei wurde das Gebot
der Ansatz- und Bewertungsstetigkeit beachtet.
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der
§§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde die
Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß
§ 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Die Gesellschaft macht bei der Aufstellung des
Anhangs von den größenabhängigen
Erleichterungen für kleine Gesellschaften
gemäß §§ 274a und 288 HGB
teilweise Gebrauch.
Die Immateriellen Vermögensgegenstände und
das Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt und - soweit abnutzbar - um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände vorgenommen.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten oder
dem niedrigeren beizulegenden Wert, der sich aus der
Lagerdauer oder geminderter Verwertbarkeit ergibt,
angesetzt.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
Sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem
Nominalwert ausgewiesen.
Kassenbestände sowie Guthaben bei
Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Sie
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Bewertungsunterschiede zwischen Handels- und
Steuerbilanz, die den Ansatz passiver latenter
Steuerabgrenzungsposten gemäß § 274 Abs.1
S.1 HGB in der Bilanz geboten hätten, waren nicht
gegeben.
II. Erläuterungen zur Bilanz
1. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
In den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen sind Forderungen in
Höhe von EUR 0,00 mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr enthalten.
Gegen die Gesellschafterin bestanden am
Abschlussstichtag Forderungen in Höhe von EUR 89,67.
2. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin
bestanden am Abschlussstichtag keine.
III. Sonstige Angaben
1. Haftungsverhältnisse
Verbindlichkeiten aus der Übertragung von
Bürgschaften und Wechseln lagen zum Bilanzstichtag
nicht vor.
Hamburg, den 16. April
2024
Kathrin
Rose
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.04.2024
festgestellt.
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