insight TV GmbH
Brandmatt 16, 77887 Sasbachwalden, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michael Rauhut seit 23.5.2014 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Insight TV GmbH 55128MainzJahresabschluss zum 31. Dezember 2010Bilanz zum 31.12.2010der Firma Insight GmbH, 55128 MainzAKTIVSEITE
Mainz, den 10. April 2012 AnhangI. Allgemeine AngabenEs handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs.1 HGB, die nicht der Prüfungspflicht unterliegt, jedoch zur Handelsregisterveröffentlichung verpflichtet ist. Bei den nachstehenden Angaben wird von den größenabhängigen Erleichterungen Gebrauch gemacht. II. Angaben zu den Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den für Kapitalgesellschaften geltenden Bestimmungen des HGB sowie den steuerrechtlichen Bestimmungen. Zu den angewandten Bewertungsmethoden berichten wir wie folgt: A K T I V S E I T E
Das Anlagevermögen entwickelt sich wie folgt:
Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen auf die Neuzugänge wurden sowohl nach der linearen als auch der degressiven Methode auf der Grundlage der jeweils voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Für die abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind und deren Anschaffungskosten im einzelnen den Betrag von E 150,00 nicht übersteigen, wird die Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG in Anspruch genommen. Gleichzeitig wird von der Fiktion ausgegangen, dass im Jahr der Anschaffung auch der Abgang erfolgt. Bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern "Sammelposten" nach § 6 Abs. 2a EStG handelt es sich um Gegenstände, die einer selbständigen Nutzung und Bewertung fähig sind und deren Einzelanschaffungskosten zwischen € 151,- und 1.000,- liegen. Der Sammelposten wird im Wirtschaftsjahr der Bildung und den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst, bzw. abgeschrieben.
Bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen erfolgte die Ermittlung des Bilanzansatzes grundsätzlich auf der Grundlage der Anschaffungskosten. Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens wurden zum Nennwert vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Vom Ausfall bedrohte Forderungen wurden mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Sie sind verlustfrei bewertet. Für das allgemeine Kreditrisiko ist eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1% von den Forderungen aktivisch abgesetzt. Forderungen gegenüber den Gesellschaftern bestehen in Höhe von € 13.344,33. Währungsforderungen sind zum Tageskurs am Bilanzstichtag oder zu einem niedrigeren Kurs angesetzt. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt. P A S S I V S E I T E
Die sonstigen Rückstellungen setzen sich zusammen aus:
Die Rückstellungen sind so bemessen, dass sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung tragen.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte. III. Angaben zur BilanzSonstige finanzielle Verpflichtungen gem. § 285 Nr. 3 HGB bestehen in Form von Miet-, Pacht-, Leasing-, und Wartungsverträgen in Höhe von jährlich ca. € 7.500,00. IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
V. Sonstige Angaben
Mainz, den 10. April 2012 |
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