Hubert
Rosenbaum G.m.b.H.
Köln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
407.174,23 |
398.284,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,50 |
1,50 |
| II.
Sachanlagen |
406.912,73 |
398.022,50 |
| III.
Finanzanlagen |
260,00 |
260,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
216.276,55 |
242.175,87 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
139.986,13 |
128.063,66 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
56.000,00 |
77.000,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
76.290,42 |
114.112,21 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
743,89 |
810,40 |
| Aktiva |
624.194,67 |
641.270,27 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
351.948,96 |
337.994,93 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
312.430,34 |
261.559,35 |
| III.
Jahresüberschuss |
13.954,03 |
50.870,99 |
| B.
Rückstellungen |
207.764,00 |
233.727,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
61.591,71 |
67.178,34 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
25.985,71 |
31.572,34 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
550,00 |
550,00 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.890,00 |
2.370,00 |
| Summe
Passiva |
624.194,67 |
641.270,27 |
Anhang
Hubert Rosenbaum GmbH
Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des HGB unter Beachtung der
Bilanzkontinuität, der Gliederungs- und
Bewertungsstetigkeit und des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Der Anhang enthält alle vom Gesetz geforderten
Pflichtangaben für kleine Kapitalgesellschaften. Die
größenabhängigen Erleichterungen
gemäß § 288 HGB werden von der Gesellschaft
in Anspruch genommen.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
wurden die Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des
Wahlrechts nach Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht
angepasst.
1. Gliederungsgrundsätze
Die Gliederung der Bilanz- und der Gewinn- und
Verlustrechnung änderte sich nicht
gegenüber dem Vorjahr. Die Gliederung der Bilanz
entspricht § 266 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung
ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß §
275 Absatz 2 HGB gegliedert.
2. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen verrechnet worden.
Das Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die
Schulden wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und
hinreichend aufgegliedert. Rückstellungen wurden nur
im Rahmen des § 249 HGB gebildet.
3. Bewertungsmethoden
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen.
Die Bewertung erfolgte nach den für
Kapitalgesellschaften maßgeblichen Bestimmungen des
dritten Buches des Handelsgesetzbuches.
Im Einzelnen:
Aktiva
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten angesetzt und-soweit abnutzbar- um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die beweglichen Anlagegüter werden nach
Maßgabe der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
mit den steuerlich zulässigen Höchstsätzen
degressiv oder linear abgeschrieben. Der Übergang zur
linearen Methode erfolgt in dem Jahr, in dem die lineare
Methode erstmals zu höheren Abschreibungen führt.
Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Betrag in
Höhe von EUR 800,00 wurden in voller Höhe
abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten
bewertet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert
bewertet worden. Dem allgemeinen Kreditrisiko wurde durch
die Bildung einer Pauschalwertberichtigung Rechnung
getragen. Die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum
Nennwert angesetzt.
Der Rechnungsabgrenzungsposten umfasst
ausschließlich Ausgaben vor dem Abschlussstichtag,
soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem
Tage darstellen.
Passiva
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurde eine Rückstellung
gebildet. Aufgrund der Einführung des BilMoG erfolgte
zum 01.01.2010 eine Anpassung der Pensionsrückstellung
auf den Erfüllungsbetrag. Die
Rückstellungsbeträge zum 31.12.2022 wurden auf
der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen
entsprechend den Regelungen des BilMoG ermittelt. Die
Bewertung erfolgte nach der PUC-Methode. Der Rechnungszins
beträgt 1,8300%. Die Biometrischen Annahmen erfolgten
nach den Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck.
Gehaltssteigerungen wurden nicht berücksichtigt. Zur
Absicherung der Pensionsverpflichtungen wurde eine
Grundschuld in Höhe von EUR 340.000,00 auf das
Grundstück Olpener Straße 978, 51109 Köln
bestellt. Die sonstigen Rückstellungen sind in
Höhe des Betrages der wahrscheinlichen Inanspruchnahme
ausgewiesen.
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert. Verbindlich-keiten mit
einer Restlaufzeit von über fünf Jahren bestehen
nicht.
II.
Sonstige Angaben
Geschäftsführer zum 31.12.2023 waren Herr
Frank Rosenbaum; Dachdeckermeister und Herr Olivier
Rosenbaum, Kaufmann.
Mit einer Inanspruchnahme aus
Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen.
Gegenüber den Gesellschaftern besteht zum
31.12.2023 eine Verbindlichkeit in Höhe von EUR
550,00.
Das Stammkapitalder Gesellschaft beträgt DM
50.000,00 und wurde mit dem amtlichen Kurswert von 1,95583
in EURO umgerechnet.
Köln, den 29. April 2025
Hubert Rosenbaum GmbH
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
sonstige Berichtsbestandteile
Köln, 29. April
2025,
gez.
Olivier Rosenbaum und Frank Rosenbaum
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.04.2025
festgestellt.
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