MDS Marketing Display Services GmbHLiquidiert
19306 Neustadt-Glewe, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Olaf Arndt seit 23.9.2009 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
5 Gesellschafter
GmbH-Struktur
1 von 5 angezeigt
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MDS Marketing Display Services GmbHNeustadt-GleweJahresabschluss zum 31.12.2011Bilanz
AnhangI. Allgemeines Der Jahresabschluss der Gesellschaft ist nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Die größenabhängigen Erleichterungsvorschriften werden im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses teilweise und für die Offenlegung vollumfänglich in Anspruch genommen. Soweit die §§ 266 und 275 HGB den Ausweis von Davon-Vermerken in Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung vorsehen, werden diese Angaben zur Aufstellung eines klaren und übersichtlichen Jahresabschlusses gemäß § 265 Abs. 6 HGB im Anhang vorgenommen. II. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind gemäß den §§ 266 HGB und 275 Abs. 2 HGB gegliedert. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen sind nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten zwischen € 150,00 und € 1.000,00 liegen, werden über eine planmäßige Nutzungsdauer von fünf Jahren gemäß § 253 Abs. 3 HGB abgeschrieben. Der Ansatz der übrigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände, mit Ausnahme des zum Barwert angesetzten Körperschaftsteuerguthabens, erfolgt zu Nennwerten. Die Bemessung der Steuerrückstellungen und der sonstigen Rückstellungen erfolgt unter Berücksichtigung zu erwartender Steuerzahlungen und aller erkennbaren Risiken und Verpflichtungen. Sie sind in der Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bemessen. Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten ein Körperschaftsteuerguthaben (erstmalige Aktivierung in 2006) in Höhe von TEUR 2. Dieses gelangt über einen Zeitraum von 10 Jahren zur Auszahlung. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital in Höhe von EUR 102.258,38 entspricht dem in EUR umgerechneten Betrag der Handelsregistereintragung. Eine Umstellung auf EUR ist noch nicht erfolgt. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 714 (Vorjahr: TEUR 725) haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen in Höhe von TEUR 1.359 (Vorjahr: TEUR 1.487). Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 7 (Vorjahr: TEUR 2). Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 2.065 sind durch Grundschulden, Bürgschaften sowie Sicherungsübereignungen der finanzierten Anlagegüter besichert. IV. Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane Die Geschäftsführung wird durch folgende Personen ausgeübt: Olaf Arndt, Haseldorf Geschäftsführer der Arndt'sche Kartonagen Verwaltungsgesellschaft mbH, Wedel Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Prokuren und Handlungsvollmachten sind nicht bestellt. Neustadt-Glewe, 23. März 2012 ____________________________ (Olaf Arndt) Bekanntmachung nach § 328 Abs. 1 Ziffer 1 Satz 2 HGB Die Gesellschafterversammlung hat den Jahresabschluss am 28.06.2012 festgestellt. |
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