Glosstec GmbHLiquidiert

53819 Neunkirchen-Seelscheid, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Siegburg HRB 9941
Eingetragen
10.12.2007
Branche
Allgemeine GebäudereinigungGlasergewerbeSonstige Reinigung a. n. g.
Gegenstand
Glas- und Gebäudereinigung.

Historie

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Management

NameRolle
Thomas Manczyk
seit 10.12.2007
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Buschöhrchen 17, 53819 Neunkirchen-Seelscheid
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Glosstec GmbH

Neunkirchen-Seelscheid

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009

Bilanz

Aktiva

31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Anlagevermögen 4.050,00 5.482,00
I. Sachanlagen 4.050,00 5.482,00
B. Umlaufvermögen 6.531,91 1.741,42
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 6.136,48 1.741,42
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 395,43 0,00
C. Rechnungsabgrenzungsposten 67,00 67,00
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 1.227,50 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 11.876,41 7.290,42

Passiva

31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Eigenkapital 0,00 3.931,75
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 21.068,25 3.077,67
III. Jahresfehlbetrag 5.159,25 17.990,58
IV. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 1.227,50 0,00
B. Rückstellungen 4.735,04 1.820,00
C. Verbindlichkeiten 7.141,37 1.538,67
Bilanzsumme, Summe Passiva 11.876,41 7.290,42

Anhang für das Geschäftsjahr 2009

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss der Glosstec GmbH wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Größenabhängige Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften wurden in Anspruch genommen.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Wertansätze in der Bilanz wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechung übernommen.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden entsprechend den steuerlichen Vorschriften vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 150,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurden als Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2a EStG auf 5 Jahre abgeschrieben.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.

Das Guthaben bei Kreditinstituten ist zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Sonstige Angaben

Ergebnisverwendung

Der Vorschlag und der Beschluss über die Gewinnverwendung werden nicht veröffentlicht, da sich daraus die Gewinnanteile natürlicher Personen feststellen lassen (§ 325 Abs. 1 und Halbsatz 3 HGB).

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Thomas Manczyk

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Neunkirchen, den 29.09.2010

Die Geschäftsführung

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

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Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck

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