Stammdaten

Register
Amtsgericht Ulm HRB 728401
Eingetragen
5.10.2012
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieUnternehmensberatungVermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und Werbeflächen
Gegenstand
Der Betrieb von Personalmarketing, Design, die Konzeption und der Betrieb von Webseiten sowie die Beratung von Unternehmen in der Außendarstellung.

Historie

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Management

NameRolle
Benjamin Vitek
seit 5.10.2012
Geschäftsführer
Joachim Kaufmann
seit 5.10.2012
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Benjamin Vitek
Sonnenhalde 10, 73489 Jagstzell
12.500 €
50.00%
Joachim Kaufmann
Langenburger Straße 23, 74572 Blaufen
12.500 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Fravis GmbH

Jagstzell

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

TEuro

Vorjahr
TEuro

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

7.462,00

8,5

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

49.125,60

35,5

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

16.693,72

66,1

C. Rechnungsabgrenzungsposten

764,71

0,2

Summe Aktiva

74.046,03

110,3



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

TEuro

Vorjahr
TEuro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25,0

II. Kapitalrücklage

20.533,81

20,5

III. Bilanzgewinn

10.206,82

15,9

B. Rückstellungen

6.013,20

5,8

C. Verbindlichkeiten

12.292,20

43,1

Summe Passiva

74.046,03

110,3

ANHANG

INHALTSÜBERSICHT

I. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

II. SONSTIGE ANGABEN

I. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

(§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 246 bis § 252 HGB)

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Fravis GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Bilanzierungsmethoden:

Bilanzierung und Bewertung erfolgen unter Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches für kleine Kapitalgesellschaften. Der Jahresabschluss schließt an den vorhergehenden Jahresabschluss an.

2. Abweichungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Vergleich zum Vorjahr liegen nicht vor.

3. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungs­posten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

4. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

5. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und die Rechnungsabgrenzungs­posten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

6. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

7. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden.

8. Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet worden..

Bestandsnachweise

9. Das Inventar ist nach den Vorschriften des § 240 Abs. 1 HGB aufgestellt worden:

a) Das Anlagevermögen wird in einem Anlageverzeichnis geführt.

b) Die Bestände an Forderungen sind in Saldenlisten sowie durch Kontoauszüge der Banken nachgewiesen.

c) Die Geldbestände sind aus dem Kassenbuch ersichtlich.

d) Die sonstigen Vermögensgegenstände sind aufgezeichnet.

e) Die Schulden sind in Saldenlisten sowie durch Kontoauszüge der Banken nachgewiesen.

Bewertungsmethoden:

10. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen (Going-Concern).

11. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.

12. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

13. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren.

14. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden.

Über die angewandten Bewertungsmethoden berichte ich wie folgt:

Anlagevermögen

1. Sachanlagen sind mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Immaterielle Vermögensgegenstände, soweit entgeltlich erworben, sind zu Anschaffungskosten bewertet, die ggf. um planmäßige Abschreibungen vermindert wurden.

2. Die Nutzungsdauer der einzelnen Vermögensgegenstände ist anhand der wirtschaftlichen Nutzung auf der Grundlage steuerlich anerkannter Höchstsätze festgelegt. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der linearen Methode vorgenommen.

3. Abnutzbare bewegliche Wirtschaftgüter im Wert von € 150,00 bis € 1.000,00 wurden aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung auch im handelsrechtlichen Jahresabschluss nach steuerlichen Vorschriften abgeschrieben. Diese Wirtschaftsgüter wurden in einen Sammelposten eingestellt und über eine Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben.

Rückstellungen

1. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe ihrer voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt.

Verbindlichkeiten

2. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

II. Angaben zur Bilanz

Die Abschreibungen des Geschäftsjahrs stellen sich wie folgt dar:

a) Sachanlagen: 3.795,23 € Vorjahr: 3.013,78 €

2. Insgesamt bestehen Verbindlichkeiten mit einem Betrag von € 12.292,20 (Vorjahr: € 43.072,23)

a) davon sind innerhalb eines Jahres fällig: 12.292,20 € VJ: 43.072,23 €

b) davon mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren: 0,00 € VJ: 0,00 €

c) davon Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter: 0,00 € VJ: 0,00 €

III. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

1. Außerplanmäßige Abschreibungen nach § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB, Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB sowie Abschreibungen aufgrund steuerlicher Vorschriften wurden weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr vorgenommen.

II. SONSTIGE ANGABEN

1. Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor das Jahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.

2. Geschäftsführung

Geschäftsführer waren im Berichtsjahr Herr Benjamin Vitek und Herr Joachim Kaufmann.

 

Jagstzell, den 18. Dezember 2014

gez. Benjamin Vitek, Joachim Kaufmann

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 23.12.2014

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