funletic
GmbH
Leichlingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
13.586,00 |
15.415,00 |
| I.
Sachanlagen |
13.586,00 |
15.415,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.540,89 |
46.250,44 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
29.075,16 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
254,94 |
16.967,64 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.285,95 |
207,64 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
33.261,92 |
10.293,24 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
48.388,81 |
71.958,68 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
58.261,92 |
35.293,24 |
| davon
Verlustvortrag |
35.293,24 |
16.390,15 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
33.261,92 |
10.293,24 |
| B.
Rückstellungen |
1.000,00 |
800,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
47.388,81 |
71.158,68 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
26.556,07 |
20.568,68 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
48.388,81 |
71.958,68 |
Anhang
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264 , 267 I HGB auf.
Die größenabhängigen Erleichterungen
gemäß § 288 HGB sowie die Erleichterungen
gemäß § 286 HGB wurden, soweit es sinnvoll
erschien, in Anspruch genommen.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
aufgestellt.
I. Bilanzierungsvorschriften (§
246-§ 251 HGB)
1. Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist.
2. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
3. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz
gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
4. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen.
5. Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 HGB gebildet worden.
6. Als Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor
dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
II. Bewertungsvorschriften (§ 252-§ 256a
HGB)
1. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
2. Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Bilanzierung
und Bewertung erfolgten trotz bilanzieller
Überschuldung nach dem
Going- Concern-Prinzip. Neben bestehenden
stillen Reserven im Anlagevermögen erklärte der
Gesellschafter einen qualifizierten Rangrücktritt
hinsichtlich seiner
Darlehensforderung in Höhe von Euro
16.748,08. Ein weiterer Gläubiger erklärte
ebenfalls einen qualifizierten Rangrücktritt in
Höhe von Euro 16.600,00. Eine
insolvenzrechtliche Überschuldung ist
demzufolge nicht gegeben.
3. Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind zum Abschlussstichtag einzeln
bewertet worden.
4. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn
diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem
Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekanntgeworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden,
wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.
5. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im
Jahresabschluss berücksichtigt worden.
6. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten
worden.
7. Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten abzüglich plan
mäßiger Abschreibungen bewertet.
Den planmäßigen Abschreibungen
liegen die in den steuerlichen Abschreibungstabellen
vorgegebenen Nutzungsdauern zugrunde. Der gebildete
Sammelposten wurde gemäß
§ 6 Abs. 2a EStG gewinnmindernd
aufgelöst.
8. Forderungen sind grundsätzlich mit dem
Nennbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten sind
mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
9. Rückstellungen wurden nur in Höhe des
Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
SONSTIGE PFLICHTANGABEN (§ 285 HGB)
Mitglieder des Geschäftsführungsorgans
Geschäftsführer:
Jürgen Freigeber, Leichlingen,
Geschäftsführer
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 16.748,08 EUR.
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 10.569,65 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.12.2011 festgestellt.
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