Sonstige private Wach- und Sicherheitsdienste
STARK Power GmbH
Gewerbepark Birkenhain 21, 63579 Freigericht, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Alexey Anatolievich Efremenko seit 9.6.2022 | Geschäftsführer |
Philipp Anatolievich Zamyshlyaev seit 23.11.2015 | Geschäftsführer |
Dieter Adolf Kölbel seit 9.7.2015 | Geschäftsführer |
Thomas Claus Weber seit 9.7.2015 | Prokura |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
BeteiligungenBeta
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
STARK Power GmbHFreigerichtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023I. Grundlagen des Unternehmens Die Geschäftstätigkeit der STARK Power GmbH ist der Großhandel mit Industriebatterien und die Herstellung und der Vertrieb von Batterien und Akkumulatoren. Dies schließt seit der Übernahme der LionTec GmbH im Jahr 2020 auch die Produktion und den Handel von und mit Lithium-Ionen-Batterien für den deutschen Markt ein. Ein Großteil der gehandelten Batterien wird jedoch von weltweit führenden Batterieherrstellern bezogen. Die Haupttätigkeit ist unverändert der Export von Batterien, Gleichrichtern, USV-Anlagen, Ladegeräten und Zubehör in die Märkte der GUS-Staaten mit dem Schwerpunkt Russland und den STAN-Ländern. Sitz der Gesellschaft und einziger Standort ist das hessische Freigericht. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche branchenbezogene Rahmenbedingungen Die Entwicklung der deutschen Wirtschaft in 2023 war negativ. Sie ist preisbereinigt um 0,3 % (destatis) gesunken, die Exporte haben um 1,4 % (destatis) abgenommen. Das Bruttoinlandprodukt des Hauptmarktes Russland ist (geschätzt) um 3,6 % angestiegen (Handelsblatt). Die Exporte der Branche Elektrotechnik haben sich im Jahr 2023 um 2,7 % leicht erhöht. Wobei die Exporte in die USA die abgenommenen Verluste nach China überkompensieren (ZVEI). 2. Geschäftsverlauf Das Rohergebnis belief sich im Kalenderjahr 2023 auf 2.916 T€, was gegenüber dem Vorjahr (Rohergebnis in Höhe von 3.334 T€) eine Minderung von 418 T€ bzw. 12,5 % bedeutet. Die Minderung ist auf die Wirksamkeit der Sanktionspakete der Europäischen Union gegen Russland zurückzuführen. Diese Beschränkungen betrafen für die Stark Power GmbH im wesentlichen Lithiumbatterien und Ladegeräte, was zu einem signifikanten Rückgang der Umsatzerlöse führte. Im Geschäftsjahr 2023 wurde ein EBIT von 49 T€ nach 182 T€ in 2022 erwirtschaftet. Der Jahresüberschuss 2023 beläuft sich auf 14 T€. Im Vergleich zum Vorjahr (110 T€) verminderte sich das Jahresergebnis somit um 96 T€ (87,5 %). Die Eigenkapitalrentabilität ist von 3,4 % auf 0,4 % gesunken. Im Personal- und Sozialbereich belief sich die durchschnittliche Mitarbeiterzahl im Kalenderjahr auf 15 Mitarbeiter nach 16 Mitarbeiter im Vorjahr. Die Geschäftsführung bewertet den Geschäftsverlauf 2023 insgesamt leicht negativ. III. Darstellung der Lage 1. Vermögenslage Die Vermögenslage der Gesellschaft ist weiterhin geordnet. Die Bilanzsumme hat sich im laufenden Geschäftsjahr von 10.677 T€ um 3.130 T€ auf 7.547 T€ reduziert. Die Reduzierung des Gesamtvermögens ergibt sich vor allem durch das zum Bilanzstichtag niedrigere Anlagevermögen (um 67 T€), das rückläufige Vorratsmögen (um 1.319 T€), die gesunkenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (um 1.789 T€) sowie den niedrigeren sonstigen Vermögensgegenstände (um 221 T€). Dagegen sind die Guthaben bei Kreditinstituten (um 268 T€) im Vorjahresvergleich gestiegen. Das Eigenkapital der Gesellschaft hat sich in 2023 von 3.262 T€ um 14 T€ auf 3.276 T€ erhöht. Die Erhöhung resultiert aus dem Jahresüberschuss 2023 (14 T€). Die Eigenkapitalquote der Gesellschaft beträgt einschließlich des Jahresüberschusses 43,4 % (Vorjahr: 30,5 %). Die Rückstellungen sind mit 68 T€ um 4 T€ höher wie im Vorjahr (64 T€). Die Verbindlichkeiten sind insgesamt von 7.352 T€ um 3.148 T€ auf 4.204 T€ gesunken. Dies ist vor allem auf die zum Bilanzstichtag niedrigeren Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (um 225 T€) und niedrigeren Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (um 3.215 T€) zurückzuführen. Die sonstigen Verbindlichkeiten bewegen sich auf Vorjahresniveau. Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen sind dagegen (um 296 T€) gestiegen. 2. Finanzlage Die Finanzlage der Gesellschaft ist auch im Geschäftsjahr 2023 weiterhin positiv. Die Finanzierung der laufenden Geschäftstätigkeit erfolgt weiterhin aus den flüssigen Mitteln und dem KfW-Darlehen. Die Gesellschaft verfügt zum Jahresende 2023 über ein Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von 2.505 T€ (Vorjahr: 2.237 T€). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten belaufen sich zum Stichtag auf 338 T€ (Vorjahr: 563 T€). Die Erhöhung der Guthaben bei Kreditinstituten um 268 T€ resultiert vor allem aus dem Cashflow der laufenden Geschäftstätigkeit. Dieser beträgt im Jahr 2023 539 T€ nach 13 T€ im Vorjahr. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit beläuft sich auf -40 T€ (Vorjahr: -34 T€) und der Cashflow der Finanzierungstätigkeit auf -231 T€ (Vorjahr -233 T€). Die Investitionen in das Sachanlagevermögen in 2023 betrugen 40 T€. Die Investitionen wurden hauptsächlich im Bereich der Betriebs- und Geschäftsausstattung getätigt. Bei den Abgängen im Sachanlagevermögen handelte es sich um Verschrottungen. Die Gesellschaft konnte ihren Zahlungsverpflichtungen im Geschäftsjahr 2023 stets nachkommen. Die zeitweise bestehenden Kreditlinien in Höhe von 500 T€ wurde nicht in Anspruch genommen. 3. Ertragslage Die Ertragslage der Gesellschaft kann trotz deutlicher Umsatzeinbußen als positiv bezeichnet werden. Das Rohergebnis (bestehend aus Umsatzerlösen, der Bestandsveränderung an fertigen und unfertigen Erzeugnisse und den sonstige Erträge abzüglich der Materialaufwendungen) verringerte sich von 3.334 T€ im Vorjahr um 418 T€ (12,5 %) auf nunmehr 2.916 T€. Die Minderung ist vor allem auf geringere Umsatzerlöse aufgrund des Ukraine-Krieges zurückzuführen. Die Personalaufwendungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 14 T€ erhöht. Die Abschreibungen belaufen sich im Geschäftsjahr 2023 auf 95 T€ (Vorjahr: 109 T€) und sind allesamt planmäßiger Natur. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich in 2023 um 286 T€ verringert. Die Differenz zum Vorjahr ist zu großen Teilen auf niedrigere Aufwendungen aus Einzelwertberichtigungen auf Forderungenen sowie geringere Verkaufsprovisionen und Ausgangsfrachten zurückzuführen. Die Aufwendungen aus der Währungsrumrechnung sind im Vorjahresvergleich gestiegen (um 66 T€). Der Steueraufwand 2023 beträgt 29 T€ (Vorjahr: 66 T€). Vor dem Hintergrund der weiterhin schwierigen Rahmenbedingungen ist der Jahresüberschuss um 96 T€ gesunken. Er beläuft sich auf 14 T€ nach 110 T€ im Vorjahr. Die Geschäftsführung bewertet das Jahresergebnis in Anbetracht der Umstände als noch zufriedenstellend. 4. Finanzielle Leistungsindikatoren Zur Steuerung und Bewertung der Geschäftstätigkeit verwendet die Gesellschaft die finanziellen Leistungsindikatoren EBIT, Jahresergebnis sowie Eigenkapitalrentabilität.
Die Eigenkapitalrentabilität (Jahresüberschuss im Verhältnis zum Eigenkapital) beträgt 0,4 % (Vorjahr: 3,4 %). Zu den Hintergründen der Entwicklung der Leistungsindikatoren verweisen wir auf die vorangegangenen Abschnitte. 5. Gesamtaussage Der Geschäftsverlauf 2023 war in Anbetracht der Ausweitung der Russlandsanktionen durch die Europäische Union akzeptabel. Rohergebnis, EBIT und Jahresüberschuss wurden durch die Russlandsanktionen negativ beeinflusst. IV. Prognosebericht Die voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft ist massiv durch den Ukrainekrieg und die daraufhin verhängten Wirtschaftssanktionen gegen Russland beeinträchtigt, da dort der Großteil unserer Kunden beheimatet ist. Seit August 2024 befinden sich daher unsere Mitarbeiter in Kurzarbeit. Nach dem von der EU-Kommission überraschend im Dezember 2024 durchgesetzten Saktionspakets sind Exporte nach Russland nahezu vollständig unmöglich geworden. Im Geschäftsjahr 2024 hat sich der Umsatz im Vergleich zum Vorjahr in etwa halbiert, was auch zu einem starken Rückgang des Rohergebnisses und insgesamt zu einem deutlich negativen Jahresergebnis führen wird. Für 2025 erwarten wir einen weiteren deutlichen Rückgang des Umsatzes sowie des Rohergebnisses. Dies wird auch zu einem deutlichen Jahresfehlbetrag in 2025 führen. Eine erfolgreiche Fortsetzung des aktuellen Geschäftsmodells ist daher in großen Teilen von der Entwicklung des Ukrainekrieges abhängig. Für die nahe Zukunft kann aus heutiger Sicht nur angestrebt werden, unser Geschäftsmodell kostensenkend zu modifizieren, verstärkt Projektgeschäfte in den STAN-Ländern zu generieren und vermehrt an Kunden in Ländern wie Serbien und der Türkei zu verkaufen. V. Chancen- und Risikobericht Die zukünftige Entwicklung der Gesellschaft ist in einem hohen Maße vom weiteren Verlauf des Russland-Ukraine-Konflikts beeinträchtigt. Durch die hohe Abhängigkeit des Geschäftsmodells von Kunden aus Russland, die aufgrund der Saktionen gegen das Land seit Dezember 2024 nicht beliefert werden dürfen, haben sich die Umsatzerlöse im Jahr 2024 im Vorjahresvergleich in etwa halbiert, was voraussichtlich für ein deutlich negatives Jahresergebnis sorgen wird. Auch für 2025 ist mit weiteren starken Umsatzeinbußen und einem deutlichen Jahresfehlbetrag zu rechnen. Die zukünftige Entwicklung der Gesellschaft wird davon abhängig sein, inwieweit die Sanktionen gegen Russland weiter fortbestehen werden oder es der Gesellschaft gelingt, ihr Geschäftsmodell dahingehend anzupassen, zukünftig verstärkt Kunden in den STAN-Ländern sowie Serbien und der Türkei zu beliefern. Risiken bestehen weiterhin in der direkten Abhängigkeit von der Weltwirtschaft und der gesamten durch den Ukrainekrieg geprägten Situation. Bei den weiterhin bestehenden Russlandsanktionen existiert ein wirtschaftliches Risiko solange der Ukrainekrieg fortdauert. Auch das Geschäft mit Weißrussland ist weiterhin komplett erlegen. Die Problematik der Abhängigkeit von einem Hauptlieferanten bleibt aufgrund der schlechten Preise von Wettbewerbern weiterhin bestehen. Chancen liegen weiterhin in der grundsätzlich großen Akzeptanz des Geschäftsmodells bei den Zwischenhändlern, Händlern und Endkunden. Angestrebt ist für die kommenden Jahre die angebotene Produktpalette um verwandte Produkte zu ergänzen und alternative Märkte zu bedienen. Positiv bemerkbar macht sich, dass die STAN-Länder verstärkt in Deutschland zukaufen, weil sie Batterien nicht mehr über Russland kaufen können. Weiterhin sind die neuen Kontakte und Exportmöglichkeiten nach Serbien und in die Türkei, welche Resultat der Bemühungen seit dem Jahr 2021 sind, positiv zu bewerten. Für die Gesellschaft, die überwiegend Lieferungen in die GUS-Staaten und insbesondere nach Russland ausführt, ist die Aufrechterhaltung guter geschäftlicher Beziehungen zu den dort ansässigen Kunden wichtig. Das bezieht auch weiterhin russische Kunden ein, auch wenn diese derzeit nicht beliefert werden können. Die Gesellschaft wird sich daher auch in den kommenden Jahren bemühen, die geschäftlichen Beziehungen nach Russland aufrecht zu erhalten.
Freigericht, den 27. Februar 2025 Geschäftsführung BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr 2023A. Allgemeine Erläuterungen Sitz der Stark Power GmbH ist Freigericht. Die Gesellschaft ist unter der Nummer B 95265 im Handelsregister des Amtsgerichts Hanau eingetragen. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses werden teilweise in Anspruch genommen. I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. II. Bilanzierungssmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind gegebenenfalls nachfolgend gesondert angegeben. III. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: 1. Immaterielle Vermögensgegenstände Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. 2. Sachanlagen Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß § 7 Abs. 1 EStG nach der linearen Methode vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis Euro 800,00 wurden sofort abgeschrieben. 3. Vorräte Die unfertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten umfassen die Pflichtbestandteile des § 255 Abs. 2 HGB. Die Waren wurden zu den Anschaffungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die geleisteten Anzahlungen werden mit dem Nominalbetrag angesetzt. 4. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind bestehende Risiken durch ausreichend bemessene Einzel- und Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt worden. 5. Guthaben bei Kreditinstituten Die Guthaben bei Kreditinstituten werden mit den Nennbeträgen bilanziert. 6. Rechnungsabgrenzungsposten Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag. 7. Eigenkapital Das Eigenkapital wird zum Nennbetrag bilanziert. 8. Rückstellungen Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und werden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. 9. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. IV. Währungsumrechnung Soweit im Jahresabschluss Posten enthalten sind, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, so wurden diese zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet. In diesem Zusammenhang sind Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von Euro 61.097,03 (Vorjahr Euro 100.916,80) sowie Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von Euro 91.300,35 (Vorjahr Euro 25.238,57) in der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten. B. Angaben zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im nachfolgenden Anlagengitter dargestellt:
Umlaufvermögen Zu dem Posten Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände ergeben sich folgende ergänzenden Angaben:
Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten und weiteren Angaben ergeben sich aus der anschließenden Übersicht:
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Aus bestehenden wesentlichen Miet-, Pacht- und Leasingverträgen ergeben sich folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen:
C. Sonstige Angaben Arbeitnehmer Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:
Geschäftsführung Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr 2023 Dieter Adolf Kölbel, Geschäftsführer der Stark Power GmbH, Philipp Anatolievich Zamyshlyaev, Kaufmann und Alexey Anatolievich Efremenko, Kaufmann. Gewinnverwendung Die Geschäftsführer schlagen vor, den Jahresfehlbetrag in Höhe von Euro 13.764,69 und den Gewinnvortrag in Höhe von Euro 3.161.712,12 auf neue Rechnung vorzutragen.
Freigericht, den 27. Februar 2025 gez. Dieter Adolf Kölbel gez. Philipp Anatolievich Zamyshlyaev gez. Alexey Anatolievich Efremenko sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 27.02.2025 festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Stark Power GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Stark Power GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stark Power GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Gießen, den 27. Februar 2025 HESSISCHE TREUHAND GMBH - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gez. Rettemeier, Wirtschaftsprüfer gez. Czwalinna, Wirtschaftsprüfer Der vorstehende Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den vollständigen Jahresabschluß zum 31. Dezember 2023 der STARK Power GmbH und nicht auf den verkürzt offengelegten Jahresabschluss. |
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