Bit - Media
& Entertainment GmbH
Bitburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
12.821,00 |
14.761,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
7.500,00 |
7.500,00 |
| II.
Sachanlagen |
5.321,00 |
7.261,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
29.587,68 |
9.138,05 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
6.953,01 |
8.414,31 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
22.634,67 |
723,74 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
220.880,22 |
220.859,01 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
263.288,90 |
244.758,06 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.600,00 |
25.600,00 |
| II.
Verlustvortrag |
246.459,01 |
236.655,97 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
21,21 |
9.803,04 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
220.880,22 |
220.859,01 |
| B.
Rückstellungen |
17.900,00 |
15.700,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
245.388,90 |
229.058,06 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
263.288,90 |
244.758,06 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches für kleine Kapitalgesellschaften
aufgestellt.
Ergänzend zu den handelsrechtlichen Vorschriften
wurden die Regelungen des GmbHG und des
Gesellschaftsvertrages beachtet.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang
aufgeführt.
Die Gesellschaft weist die Größenmerkmale
einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß §
267 Abs. 1 HGB auf. Von den
größenabhängigen Erleichterungen wurde
Gebrauch gemacht.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Ansatzvorschriften der §§ 246 bis 251
HGB und die Bewertungsvorschriften der
§§ 252 bis 256a HGB wurden beachtet. Sofern
Ansatzwahlrechte in Anspruch genommen wurden, werden diese
-soweit erforderlich- im Folgenden erläutert.
Die Bewertung wurde trotz der bestehenden
bilanziellen Überschuldung weiterhin unter der Annahme
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§
252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen, da seitens der
Geschäftsführung eine positive
Fortführungsprognose gestellt wird. Insbesondere
bestand eine Schadensersatzforderung ggü. dem
ehemaligen Steuerberater in Höhe von 245.000 Euro.
Diese Forderung wurde in diesen Jahr gezahlt.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, vermindert um
Abschreibungen angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände vorgenommen.
Wirtschaftsgüter mit einem Wert von 150 €
bis 1.000 € wurden in einem Sammelposten erfasst.
Davon werden jährlich 20 % gewinnmindernd
aufgelöst.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
Angaben zu Posten der Bilanz
Von den Verbindlichkeiten haben 55 T€ (VJ 24
T€) eine Restlaufzeit von weniger als 1 Jahr und 0
T€ (VJ 0 T€) eine Restlaufzeit von mehr als 5
Jahren.
Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
war zur Geschäftsführung bestellt:
Kauffrau
| • |
Die Geschäftsführerin
ist alleinvertretungsberechtigt und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.12.2011 festgestellt.
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