Stammdaten

Register
Amtsgericht Bonn HRB 21445
Eingetragen
30.3.2015
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
das Eingehen und Halten von Beteiligungen, Vermögensverwaltung und Beratung

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Gerd Hoepfner
seit 30.3.2015
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

53332 Bornheim, Grommeshofstraße 3
50.000 €
100.00%

Beteiligungen

NameAnteil
100.00%
18.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Gerd Hoepfner Holding GmbH

Bornheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 3.153.344,70 3.204.618,94
I. Finanzanlagen 3.153.344,70 3.204.618,94
B. Umlaufvermögen 371.126,19 287.424,67
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 31.660,04 26.149,58
davon gegen Gesellschafter 0,00 20.561,87
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 339.466,15 261.275,09
Aktiva 3.524.470,89 3.492.043,61

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 3.504.692,50 3.471.108,48
I. Gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Gewinnrücklagen 3.220.000,00 3.200.000,00
III. Bilanzgewinn 234.692,50 221.108,48
davon Gewinnvortrag 221.108,48 211.160,28
B. Rückstellungen 8.983,00 10.235,00
C. Verbindlichkeiten 10.795,39 10.700,13
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 10.795,39 10.700,13
Passiva 3.524.470,89 3.492.043,61

III. Anhang für das Geschäftsjahr 2023

der Gerd Hoepfner Holding GmbH in Bornheim, AG Bonn HRB 21445

A. Allgemeine Angaben



Der Jahresabschluss ist auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt worden. Ergänzend zu diesen Vorschriften sind die aktuellen Regelungen des GmbH-Gesetzes sowie ggfs. des Gesellschaftsvertrages beachtet worden.

Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (Gesamtkostenverfahren) basiert auf den han­delsrechtlichen Gliederungsvorschriften, wobei bei Aufstellung von den Erleichterungsregelun­gen für kleine Kapitalgesellschaften Gebrauch gemacht wird. Der Gliederungsaufbau entspricht dem für kleine Kapitalgesellschaften und hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht geändert.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Abweichungen von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres hat es nicht gegeben. Bilanzierungshilfen sind nicht in Anspruch genommen worden. Hinsichtlich der Bewertung ist vom going-concern-concept ausgegangen worden.

Die unter den Finanzanlagen ausgewiesenen Unternehmensanteile sowie Ausleihungen sind zu (fortgeführten) Anschaffungskosten bzw. im Zuge eines qualifizierten Anteilstausches zum Buchwert analog § 21 UmwStG bewertet und ausgewiesen. Eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niederen beizulegenden Wert aufgrund voraussichtlich dauerhafter Wertminderung war nicht geboten.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nominalwert bewertet.

Die liquiden Mittel sind zum Nennwert angesetzt.

Das gezeichnete Kapital (Stammkapital) ist zum Nennbetrag angesetzt. Die Bilanz ist unter teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt worden.

Bei der Bemessung der Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt worden.

C. Erläuterungen zur Bilanz

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen nicht.

Für die Ver­bindlichkeiten gestellte Sicherheiten durch die Gesellschaft liegen nicht vor.

Zum Bilanzstichtag bestehen keine Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten, jedoch sonstige finanzielle Verpflichtungen gegenüber Gesellschaftern.

D. Sonstige Angaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz enthalten sind, und für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung bestehen in Darlehensverträgen mit verbundenen Unternehmen sowie mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer, in denen sich die Gesellschaft verpflichtet, in Summe ein Darlehensvolumen von 400 T€ für Investitionszwecke auf Abruf auszuzahlen. Die Rückzahlung hat jeweils spätestens bis zum 31.12.2030 zu erfolgen. Vorzeitige Tilgungsleistungen sind jederzeit möglich. Zum Stichtag waren hiervon 0 T€ abgerufen.

Haftungsverhältnisse im Sinne von § 268 Abs. 7 i. V. m. § 251 HGB bestehen nicht.

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 0.

Ein kurzfristig im Geschäftsjahr nach dem o.e. Darlehensvertrag an den Gesellschafter-Geschäftsführer ausgezahltes Darlehen in Höhe von 30 T€ wurde nach Ablauf von zwei Monaten zuzüglich 0,1 T€ Zinsen (Zinssatz 1,0 % unter dem Basiszinssatz p.a.) vollständig getilgt. Zugunsten dieser Person eingegangene Haftungsver­hält­nisse bestehen nicht.

 

Bornheim, den 14.08.2024

gez. Gerd Hoepfner, Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.08.2024 festgestellt.

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