Carl Aug.
Roth GmbH
Mannheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
85.987,01 |
84.356,01 |
| I.
Sachanlagen |
27.787,01 |
26.156,01 |
| II.
Finanzanlagen |
58.200,00 |
58.200,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.258.156,81 |
1.484.863,62 |
| I.
Vorräte |
908.438,99 |
227.467,31 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
278.807,54 |
414.961,98 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.070.910,28 |
842.434,33 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.183,67 |
3.326,55 |
| Aktiva |
2.346.327,49 |
1.572.546,18 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.152.451,33 |
1.038.333,34 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
76.693,78 |
76.693,78 |
| II.
Gewinnvortrag |
444.639,56 |
444.185,15 |
| III.
Jahresüberschuss |
631.117,99 |
517.454,41 |
| B.
Rückstellungen |
363.054,25 |
275.914,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
830.821,91 |
258.298,84 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
830.821,91 |
258.298,84 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
3.451,22 |
3.451,22 |
| Passiva |
2.346.327,49 |
1.572.546,18 |
Anhang
I.
Allgemeines
Der Jahresabschluss der Carl Aug. Roth GmbH,
Mannheim, Amtsgericht Mannheim, HRB 2942, zum
31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches sowie nach den ergänzenden
Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung aufgestellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
des § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Zur Klarheit der Darstellung werden "Davon-Vermerke"
nicht in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung,
sondern im Anhang vorgenommen.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bewertet. Die planmäßige
Abschreibung erfolgt linear nach der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Geringwertige Vermögensgegenstände werden
im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Die als
Finanzanlagen ausgewiesenen Anteile werden zu
Anschaffungskosten bzw. bei nachhaltiger Wertminderung mit
den niedrigeren beizulegenden Zeitwerten bewertet.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren werden
zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten bewertet.
Soweit niedrigere Wiederbeschaffungspreise vorliegen,
werden diese unter Berücksichtigung des
Niederstwertprinzips angesetzt.
Die unter den
unfertigen Erzeugnissen und unfertigen Leistungen
ausgewiesenen
in Ausführung befindlichen Bauaufträge
werden zu Herstellungskosten bewertet, sofern nicht nach
§ 253 Abs. 3 HGB um noch anfallende Aufwendungen
geminderte Verkaufswerte anzusetzen sind.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag
oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am
Bilanzstichtag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden
ggf. durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Für die zu erwartenden Skonto- inanspruchnahmen, das
allgemeine Kreditrisiko und den Zinsverlust wird eine
Pauschalwert- berichtigung gebildet.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind
zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.
Als
aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor
dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand
für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt
darstellen.
Die
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Sonstige Rückstellungen werden für
ungewisse Verbindlichkeiten mit dem nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB gebildet.
Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden
berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise
für deren Eintritt vorliegen. Sonstige
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten laufzeitadäquaten
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB).
Die
Verbindlichkeiten sind zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III.
Erläuterungen zur Bilanz
Einzelheiten über die Restlaufzeiten der
Forderungen ergeben sich aus der nachfolgenden
Übersicht:
Art der Forderung
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
zum
|
|
bis zu 1 Jahr
|
größer 1 Jahr
|
31.12.2023
|
T-EUR
|
T-EUR
|
T-EUR
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
242
|
240
|
2
|
sonstige
Vermögensgegenstände
|
37
|
37
|
0
|
Summe
|
279
|
277
|
2
|
Einzelheiten über die Zusammensetzung der
Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem nachfolgenden
Verbindlichkeitenspiegel:
|
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
|
Gesamtbetrag
|
bis zu 1 Jahr
|
größer 1 Jahr
|
größer 5 Jahre
|
Art der Verbindlichkeit
|
T-EUR
|
T-EUR
|
T-EUR
|
T-EUR
|
zum
|
(Vorjahr
|
(Vorjahr
|
(Vorjahr
|
(Vorjahr
|
31.12.2023
|
T-EUR)
|
T-EUR)
|
T-EUR)
|
T-EUR)
|
erhaltene Anzahlungen
|
654
|
654
|
0
|
0
|
|
(94)
|
(94)
|
(0)
|
(0)
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
23
|
23
|
0
|
0
|
|
(72)
|
(72)
|
(0)
|
(0)
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
154
|
154
|
0
|
0
|
|
(93)
|
(93)
|
(0)
|
(0)
|
Summe
|
831
|
831
|
0
|
0
|
|
(258)
|
(258)
|
(0)
|
(0)
|
Die
sonstigen Verbindlichkeiten betreffen in Höhe
von T-EUR 130 Steuern (Vorjahr: T-EUR 80).
Die
Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von T-EUR 3
gegenüber Gesellschaftern (Vorjahr: T-EUR 3).
IV.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Im
Personalaufwand sind Aufwendungen für
Altersversorgung in Höhe von T-EUR 8 (Vorjahr: T-EUR
24) enthalten.
V.
Ergänzende Angaben
1.
Anzahl Mitarbeiter
Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die
Gesellschaft 20 Arbeitnehmer.
2.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von T-EUR 13
monatlich sonstige finanzielle Verpflichtungen. Im
Einzelnen beinhalten diese Verpflichtungen folgende
Sachverhalte:
|
T-EUR
|
Laufzeit
|
Monatliche
Zahlungsverpflichtungen aus Leasingverträgen
|
|
|
für bewegliche
Wirtschaftsgüter
|
3,8
|
bis 2026
|
(davon gegenüber
verbundenen Unternehmen)
|
(0)
|
|
Monatliche
Zahlungsverpflichtungen aus Miet- und
Pachtverträgen
|
|
|
für unbewegliche
Wirtschaftsgüter
|
9,2
|
unbefristet
|
(davon gegenüber
verbundenen Unternehmen)
|
(9,2)
|
|
Die Leasingverträge für bewegliche
Wirtschaftsgüter haben Laufzeiten bis November 2026.
Unterschrift der Geschäftsführung
Mannheim, den 10.04.2024
gez.
Philipp Schiffl,
gez.
André Schiffl
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.04.2024
festgestellt.
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