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RG Verwaltungs-GmbHDinslakenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
Anhang1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 ist nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB gegliedert. Von den größenabhängigen Erleichterungen des § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. 2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Beteiligungen wurden zum Nennwert angesetzt. Die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Rückstellungen wurden entsprechend dem voraussichtlichen Aufwand gebildet. Sie berücksichtigen alle bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. 3. Angaben zur Bilanz Die sonstigen Vermögensgegenstände haben in Höhe von Euro 3.050,00 (Vorjahr: Euro 3.400,00) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe von Euro 1.838.090,10 enthalten. Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Unter den Verbindlichkeiten sind in Höhe von Euro 18.167,12 (Vorjahr: Euro 7.359,81) Verbindlichkeiten aus Steuern enthalten. 4. Sonstige Angaben Die Gesellschaft ist unbeschränkt haftender Gesellschafter der Steinhoff GmbH & Cie. OHG, Dinslaken, an der sie eine Beteiligungsquote von 40 % hält. Das Beteiligungsunternehmen verfügt per 31. Dezember 2010 über ein Eigenkapital von Euro 7.533.963,01 und erwirtschaftete einen Jahresüberschuss in Höhe von Euro 3.358.148,15. Die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2010 erstreckte sich auf die Geschäftsführung der Steinhoff GmbH & Cie. OHG, Dinslaken. Im Berichtsjahr erfolgte die Geschäftsführung durch: - Herrn Dipl.-Kfm. Otto Steinhoff, Dinslaken und - Herrn Dipl.-Ing./Dipl.-Wirtsch.-Ing. Karl Steinhoff, Dinslaken. Die Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Schutzklausel des § 286 HGB ist bezüglich der Angaben zu den Geschäftsführerbezügen in Anspruch genommen worden. Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres auf neue Rechnung vorzutragen.
Dinslaken, am 8. April 2011 Otto Steinhoff Karl Steinhoff sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 26.04.2011 festgestellt. |
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