Hubertus Brunner GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hubertus Brunner seit 12.7.2013 | Geschäftsführer |
Christl Brunner seit 12.11.2003 | Prokura |
Ulrich Brunner seit 12.11.2003 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Ulrich Brunner GmbHEggenfeldenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtI. Grundlagen des Unternehmens 1. Geschäftsmodell des Unternehmens Die Ulrich Brunner GmbH ist im Bereich von Heizeinsätzen, Kaminen und Heizungstechnik tätig. Die Firma sieht ihren Fokus in der Entwicklung, Herstellung und Vermarktung ihrer Produkte an qualifizierte und ausgesuchte Handwerksbetriebe. 2. Forschung und Entwicklung Die massiven Lieferengpässe und Materialknappheit aus dem Jahr 2022 haben den Bereich Forschung und Entwicklung im Jahr 2023 maßgeblich geprägt. Um die Materialverfügbarkeit zukünftig zu verbessern und Preisoptimierungen voranzutreiben, lag der Fokus unserer Entwicklungsabteilung darauf sämtliche Konstruktionen im Stahlbereich zu überarbeiten und durch eine "Multi-Sourcing" Strategie die Beschaffung zu optimieren. Dieser Prozess benötigte große Teile unserer Kapazitäten im Bereich Prüfstand und Konstruktion, wodurch die Entwicklung von Neuprodukten nachrangig angestellt wurde. Die Markteinführung unserer neuen Kamineinsatzgeneration BKH green mit patentierter, emissionsarmer Verbrennungstechnik war von der Erweiterung unseres Lieferantennetzwerkes ebenso betroffen wie das bestehende Produktportfolio. Im Bereich der Heiztechnik stand die Einführung unserer zweiten Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel R290 an. Ergänzend zur etablierten Version mit 9 kW, bietet die neue Variante mit 13kW mehr Leistung um den Einsatzbereich auch für den Gebäudebestand zu erweitern. Die neueste Förderung, welche einen zusätzlichen Bonus bei Verwendung von natürlichem Kältemittel beinhaltet, bestätigt dabei unsere vor Jahren getroffene Entscheidung auf Propan (R290) zu setzen. Im Bereich von Biomasseheizungen gibt es ebenso einen Förderbonus für Kessel welche weniger als 2,5mg Staub emittieren. BRUNNER hat somit im Jahr 2023 die Weiterentwicklung seiner etablierten Pelletkessel der Serie BPH vorangetrieben. Daraus folgt nach einer Feldtestphase im Winter 2023/2024, die Markteinführung des BPH 4/16 im Juni 2024. Durch ausgeklügelte Verbrennungstechnik mit Abgasrückführung emittiert dieses Gerät unter 2,5 mg Staub ohne dabei Sekundärmaßnahmen wie z.B. Feinstaubabscheider einzusetzen. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen Die Weltwirtschaft stand in 2023 im Zeichen des Russlandkrieges in der Ukraine und war zudem geprägt von einer schwachen Industrieproduktion und stark gestiegenen Zinsen in den meisten Weltregionen (https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Schlaglichter-der-Wirtschaftspolitik/2023/12/11-weltwirtschaft.html). Geldpolitische Straffungen, Haushaltskonsolidierungen und Basiseffekte aus der Erholung nach der Pandemie sind die wesentlichen Faktoren für die Verlangsamung des Welthandels auf 0,9 % im Jahr 2023. Infolgedessen kühlte sich das Geschäftsklima ab und ebenso sank das Konsumentenvertrauen deutlich. Maßgeblich war unter anderem ein starker Anstieg der Preise, vor allem für Energie, der in Russlands Angriffskrieg und der dadurch ausgelösten Sanktionsspirale seinen Ursprung hat. Weiterhin haben die weltweiten Lieferketten bei guter Auftragslage und hoher Nachfrage nicht wieder vollständig ihr vor-pandemisches Gleichgewicht gefunden. Dies verstärkte die inflationäre Entwicklung. Zur Entlastung von Unternehmen und privaten Haushalten sowie zur Bekämpfung der Inflation leiteten viele Länder wirtschaftspolitische Maßnahmen ein. Die zunehmende Verschärfung des Krieges in der Ukraine führte einerseits zu einer fortschreitenden wirtschaftlichen Isolation Russlands von den EU-Ländern. Andererseits waren wegen der Fortdauer des Kriegsgeschehens die von den Regierungen aufgelegten Programme nur bedingt geeignet, um eine dauerhafte Entlastung der Unternehmen und privaten Haushalte zu bewirken. Die gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland war im Jahr 2023 geprägt von den Folgen des Krieges in der Ukraine wie den extremen Energiepreiserhöhungen. Hinzu kam der anhaltende Fachkräftemangel. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2023 nach Berechnungen des statistischen Bundesamtes um 0,3 % niedriger als im Vorjahr (Quelle: stat. Bundesamt). Die hohe Inflation der letzten Jahre in Verbindung mit stark gestiegenen Zinsen haben zu einem deutlichen Rückgang der Nachfrage im gesamten Baugewerbe geführt. Die Produkte der Firma BRUNNER werden sowohl in Neubauten wie auch Bestandgebäuden verbaut, wodurch der massive Einbruch bei Neubauten durch einen moderateren Rückgang bei Sanierungen und Umbauten abgefedert werden konnte. Allen voran das Austauschgeschäft, bei dem alte Kachelofeneinsätze, welche die Emissionsvorschriften der BImSchV nicht erfüllen, durch moderne Geräte ersetzt werden, erwies sich als stabile Stütze. In Summe war die gesamte Ofenbranche mit Beginn des 2. Quartals dennoch von einem deutlichen Nachfrageeinbruch betroffen, welcher sich über das gesamte Jahr fortsetzte. Im Bereich der Heiztechnik waren die Marktbedingungen ebenfalls als negativ zu bewerten. Die Förderung für Biomassekessel und Wärmepumpen wurde massiv reduziert und zum anderen gab es im Zuge der Einführung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) Anfang des Jahres die Diskussion um ein Verbot für Biomasseheizungen im Neubau. Viele Verbraucher waren durch die lange Diskussion über das GEG verunsichert und hatten Angst ab 2024 ihre alte Öl- oder Gasheizung nicht mehr austauschen zu dürfen. Dies führte im Jahr 2023 zu einem Boom für fossile Heizungen und gleichzeitig zu einem Nachfrageeinbruch bei erneuerbaren Heizsystemen. Da sich das Preisniveau von fossilen Brennstoffen ebenfalls wieder normalisierte, führte dies zu einem zusätzlichen Nachfragedämpfer. 2. Geschäftsverlauf Der Geschäftsverlauf im Jahr 2023 spiegelt in Zahlen nicht die tatsächliche Markt- und Auftragssituation des Jahres wider. Waren die Auftragseingänge im Januar und Februar noch auf vergleichbar hohem Niveau wie in den Vorjahren, so änderte sich die Lage Ende März schlagartig. Mit Beginn des 2. Quartals gingen die Auftragseingänge deutlich zurück, was auf Grund der historisch hohen Auftragsüberhänge aus dem Vorjahr jedoch zu keinem Umsatzrückgang im gleichen Maß führte. Am Ende des Jahres führte dies zu einem Umsatzrückgang um -10 %. Die Beschaffung von Material und Zukaufteilen war eine der größten Herausforderungen der letzten Jahre, so wurden bei Handwerk, Handel und Industrie Material auf Vorrat gekauft, um dessen Verfügbarkeit zu sichern. Die Verfügbarkeit und Lieferzeiten von Material haben sich in diesem Jahr jedoch wieder deutlich verbessert. Zusätzlich war das Jahr 2023 geprägt von einer Normalisierung auf Nachfrageseite, womit auch eine Korrektur der Lagerbestände durch die gesamten Lieferketten eingeleitet wurde. Dies führte dazu, dass die extrem hohen Auftragsbestände der Firma BRUNNER im Laufe des Jahres 2023 fast gänzlich abgearbeitet wurden und Lieferterminzusagen wieder verlässlich eingehalten werden können. Auch die Kalkulation unserer Produkte ist durch stabile und verlässliche Preisstrukturen unserer Lieferanten in diesem Jahr wieder einfacher geworden, wodurch Preiserhöhungen deutlich moderater ausgefallen sind als in den letzten Ausnahmejahren. In Summe konnte das geplante Umsatzziel des Vorjahres von 66 Mio. Euro auf Grund der genannten Rahmenbedingungen nicht erreicht werden und wurde um 11 % verfehlt. Das Jahr 2023 steht für eine Normalisierung der Marktlage. Für den Bereich Ofentechnik rechnen wir für das kommende Jahr mit einer Stabilisierung des Marktes auf dem Stückzahlenniveau von 2019. Der Bereich Heiztechnik ist durch die Verunsicherung im Zuge der Diskussion um das Gebäudeenergiegesetz massiv zum negativen beeinträchtigt worden. Seit 1.1.2024 gilt das GEG mit dazugehöriger BEG-Förderung durch die KfW womit wieder klare Rahmenbedingungen vorhanden sind. Dabei ist sowohl die Fördersituation wie auch die gesetzliche Positionierung unserer Heiztechnik Produkte als sehr positiv zu bewerten. Unsere Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel geniest dabei höchste Fördersätze wie auch unsere Pelletheizungen mit emissionsreduzierter Verbrennungstechnik. Diese Situation wird nach einer schwierigen ersten Jahreshälfte in 2024 für ein perspektivisch sehr positives Marktumfeld sorgen. Gesamtheitlich konnte der Bereich Heiztechnik, bedingt durch ebenfalls große Auftragsüberhänge aus dem Vorjahr, den Vorjahresumsatz fast erreichen, womit lediglich ein Umsatzrückgang von -3 % zu verbuchen ist. Das bestehende Sortiment von Produkten für den handwerklichen Ofenbau gilt als jung und umfassend. Die Bearbeitung unserer Partnerbetriebe in technischer sowie vertrieblicher Betreuung wird uns als vorbildlich testiert. Mit den bekannten Schulungen in Eggenfelden für unsere Handwerker arbeiten wir - wie die vielen Jahre zuvor - mit berechenbaren Marktpartnern zusammen, denen wir über unseren erfolgreichen Internetauftritt wertvolle Kundenanfragen zur Bearbeitung zuführen. Im Bereich Heizungstechnik wurden die Entwicklungen der Scheitholz- und Pelletkessel technisch weiter verbessert und gehören damit zu den saubersten Techniken, welche ohne Sekundärmaßnahmen zur Einhaltung der Feinstaubgrenzwerte auskommt. Somit können wir für die künftigen Jahre ein ausgereiftes Produkt zur Verfügung stellen und uns ganz auf den Vertrieb konzentrieren. Die Heizzentrale BHZ hat im Jahr 2019 den Innovations Award 2019 der bautec erhalten und auch im Jahr 2020 konnte die Wärmepumpen-Ofenheizung den Innovations Award der bautec gewinnen. Im Marketing werden beide Medien print und online regelmäßig aktualisiert. Der Internetauftritt brunner.de wurde in 2017 gänzlich neu erstellt und wurde 2023 erneut überarbeitet. Ein fest gebundenes Informations- und Bilderbuch mit 325 Seiten sorgt für einen sympathischen Auftritt in den Ausstellungen unserer Partnerbetriebe und informiert umfassend über die Unterschiede der Ofensysteme für Holz und Gas. Die Bilanzstruktur hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht wesentlich verändert und wird dominiert durch das Sachanlagevermögen und die Vorräte. Das Eigenkapital ist gegenüber dem Vorjahr auf TEuro 31.084 (Vj.: TEuro 27.084) gestiegen und die Eigenkapitalquote ist in Folge der deutlich erhöhten Bilanzsumme auf 85,0 % (Vj.: 90,6 %) gesunken. Der Jahresüberschuss in 2023 beträgt TEuro 4.000 und liegt unter dem Niveau des Vorjahres (TEuro 5.521). Die Umsatzerlöse lagen mit 10 % unter dem Vorjahr. Die Materialaufwandquote konnte auf dem Vorjahresniveau stabil gehalten werden. Der Rohertrag blieb somit im Verhältnis zur Gesamtleistung stabil bei 38,7 % (Vj. 37,2 %). Weitere allgemeine Zahlen und Daten sind aus dem Jahresabschluss zu entnehmen. Forderungsausfälle sind die Ausnahme, da die Gesellschaft i.d.R. langfristige Kundenbeziehungen pflegt. Ferner werden die Zahlungsfristen kontinuierlich überprüft. Die Verbindlichkeiten werden i.d.R. innerhalb der Zahlungsfrist beglichen. Ersatzinvestitionen, Instandhaltungen und Vertriebsaufwendungen halten in etwa das Niveau der letzten Jahre. Dasselbe gilt für Software und EDV. Höhere Aufwendungen wurden in die Entwicklung für eine neue Produktlinie aufgebracht. 3. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Wir ziehen für unsere interne Unternehmenssteuerung das monatliche Soll-/Ist-Reporting heran. In dem Reporting werden die Umsätze, Wareneinsatz, Personalkosten und sonstigen Kosten analysiert und ins Verhältnis zu Plan- sowie Vorjahreszahlen gesetzt. Weiterhin werden für unsere wesentlichen Kunden die monatlichen Auftragseingänge und damit die Auftragsbestände überwacht. Die Umsätze werden in die Bereiche Ofentechnik und Heiztechnik aufgeteilt und mit den Vorjahresumsätzen bzw. mit den Plan-Umsätzen verglichen. Der Wareneinsatz wird anhand der Wareneinsatzquote kontrolliert. Die Wareneinsatzquote berechnet sich im Verhältnis des Materialeinsatzes zur Gesamtleistung. Die Personalkosten werden anhand der Personalkostenquote kontrolliert. Die Personalkostenquote berechnet sich im Verhältnis der Personalkosten zur Gesamtleistung. Die Umsätze konnten die gesteckten Ziele im Jahr 2023 nicht erfüllen und lagen aufgrund der negativen Branchenentwicklung unter dem Niveau des Vorjahres. Die Wareneinsatzquote konnte stabil gehalten werden und lag im Rahmen der Planung. Die Personalkosten lagen über dem Vorjahr und nur geringfügig über der Planung. Die Personalkostenquote ist aufgrund der gesunkenen Umsatzerlöse und der gestiegenen Personalkosten steigend. Der Jahresüberschuss ist um 26,2 % gegenüber dem Vorjahr gesunken. Der Rückgang ist sowohl auf den Umsatzrückgang als auch auf die gestiegene Personalkostenquote zurückzuführen. Der Auftragsbestand zum Stichtag lag deutlich unter dem Vorjahresstichtag und ist auf die Abarbeitung des Auftragsüberhangs während des Geschäftsjahres und einen zurückhaltenderen Auftragseingang durch die wesentlichen Kunden zurückzuführen. III. Prognosebericht Für das Jahr 2024 wird mit einem Rückgang des Bruttoinlandsprodukts in Höhe von ca. 0,3 % gerechnet (lt. Statistisches Bundesamt vom 15.01.2025). Die zukünftige operative Entwicklung wird auf einem gedämpften Niveau als positiv eingestuft. Der schwache, sich jedoch wieder schrittweise erholende Neubausektor wird gestärkt von einem großen Gebäudebestand. Hier ist ein großes Potential im Bereich Sanierung und Umbau vorhanden, so dass wir die benötigten Umsatzerlöse für 2023 als gesichert einstufen. Für das kommende Geschäftsjahr wird mit einer Normalisierung der Marktlage gerechnet. Da die Auftragsüberhänge weitestgehend abgearbeitet sind, rechnen wir mit einem Jahresumsatz von ca. 48,2 Mio. Euro. Insbesondere im Bereich der Heiztechnik wird sich der Markt bedingt durch klare Rahmenbedingungen und eine deutlich verbesserte Förderkulisse positiv entwickeln. Durch die zeitliche Verzögerung bei Heizungsprojekten auf Grund von Information, Angebotserstellung bis Beauftragung und Umsetzung durch den Handwerker werden die entsprechenden Umsätze vorrangig zum Jahresende 2024 erwartet. Damit wird sicherlich die Zukunft des Unternehmens als Spezialist für das Heizen mit Holz und alternativen Medien für die nächsten Jahrzehnte ausgebaut und weiterentwickelt. Das seriöse unternehmerische Wirtschaften eines Familienunternehmens gepaart mit der Freude an Innovationen bleibt dabei im Fokus. Aufgrund der steigenden Rohstoff- und Energiekosten sowie deutlich steigender Lohn- und Gehaltskosten wird zwar weiterhin mit einem positiven Ergebnis geplant, aber das Planergebnis wird deutlich unter dem Vorjahr erwartet. IV. Chancen- und Risikobericht 1. Risikobericht Die Firma BRUNNER ist ein schlank organisiertes, gesellschaftergeführtes Unternehmen. Die Geschäftsführung ist in alle risikorelevanten Entscheidungen unmittelbar eingebunden. Die anhaltenden Überlegungen über verschärfte Abgasgrenzwerte von Holzheizungen und die Diskussionen über den Status von Biomasse als erneuerbarer Energieträger beobachten wir mit großer Aufmerksamkeit. Auf EU-Ebene kommen immer wieder Stimmen auf, Biomassefeuerungen in Verbindung mit den Plänen hin zur Dekarbonisierung zukünftig stärker einzuschränken. BRUNNER arbeitet hier mit diversen Verbänden auf Lobbyisten eng zusammen um die Interessen unserer Branche zu vertreten und gegenüber der Politik Lösungen aufzuzeigen, welche im Einklang mit Luftreinhaltung und Ökologie stehen. Die anhaltende Schwäche des Baugewerbes und die rückläufigen Baugenehmigungen stellen ein nicht unerhebliches Risiko dar. 2. Chancenbericht Die zunehmend schärferen Anforderungen bei Emissionen, Wirkungsgrad und Nachhaltigkeit sind zugleich eine Chance für BRUNNER. Das aktuelle Produktportfolio der Ofentechnik sowie Heiztechnik erfüllt alle Anforderungen und übertrifft diese sogar zum Teil deutlich, wie beispielsweise die neu eingeführte Kamineinsatzgeneration BKH green zeigt. Hier sehen wir einen deutlichen technischen Vorsprung im Vergleich zu unseren durchschnittlichen Wettbewerbern. Des Weiteren führt die neu eingeführte Lieferantenstruktur zu maßgeblichen Beschaffungsvorteilen, wodurch unsere Produkte neu kalkuliert werden und zu deutlich wettbewerbsfähigeren Preisen angeboten werden können. Dies sehen wir als gute Voraussetzung um zukünftig weiter Marktanteile zu gewinnen. 3. Gesamtaussage Insgesamt ist die momentane Marktlage in Verbindung mit den nun geregelten Rahmenbedingungen beim Gebäudeenergiegesetz GEG für die Ulrich Brunner GmbH als zufriedenstellend zu bewerten. In Verbindung mit unserem aktuellen und auch für die Zukunft geplanten Produktmix, und der neuen Beschaffungsstrategie, sehen wir uns gut aufgestellt. Maßgebliche Faktoren für den weiteren Geschäftsverlauf werden die weitere Entwicklung des Baugewerbes sowie die Entscheidungen der Politik bezüglich zukünftiger Emissionsgrenzwerte und Förderungen von erneuerbaren Wärmeerzeugern sein. Risiken, die den Fortbestand unseres Unternehmens gefährden könnten, sind derzeit nicht erkennbar.
Eggenfelden, im Dezember 2024 gez. Ulrich Brunner gez. Hubertus Brunner BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangA. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die Ulrich Brunner GmbH hat ihren Sitz in Eggenfelden. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Landshut unter HRB 1898 eingetragen. B. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für große Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des GmbHG aufgestellt. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätze nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 S. 2, 266 ff. HGB). C. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden ebenfalls linear abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Einzelanschaffungskosten bis Euro 800,00 wurden aufwandswirksam erfasst. Das Finanzanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Bewertung der Guss-, Einzel- und Kleinteile erfolgt wie im Vorjahr zu durchschnittlichen Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert abzüglich erforderlicher Einzelwertberichtigungen bewertet. Zur Abdeckung des allgemeinen Zins- und Kreditrisikos bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird eine angemessene Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1,0 % (Vj.: 1,0 %) auf den nicht gesicherten und nicht einzelwertberichtigten Netto-Forderungsbestand gebildet. Der Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nominalwert angesetzt. Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, sofern sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Für die Bewertung der Pensionsrückstellungen wurden die Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes angewandt. Da verschiedene Vermögensgegenstände wegen Verpfändung die Voraussetzungen für saldierbares Planvermögen erfüllen, wurde die Rückstellung mit diesem Vermögen saldiert. Dabei wurden die sonstigen Vermögensgegenstände mit dem beizulegenden Zeitwert, die Pensionsrückstellung für handelsrechtliche Zwecke i.S.d. § 253 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 HGB zum abgezinsten notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. Im Berichtsjahr ergibt sich hierdurch ein Aktivüberhang. Die Steuerrückstellungen erfassen alle noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten, soweit sie passivierungspflichtig sind. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Fremdwährungsverbindlichkeiten wurden ebenfalls mit ihrem Erfüllungsbetrag, mit dem am Abschlussstichtag geltenden Devisenkassamittelkurs, angesetzt. Latente Steuern werden für temporäre und quasi-permanente Unterschiede zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen gemäß dem Konzept der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode ("Liability Method") ermittelt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten. D. Erläuterungen zur Bilanz D.1 Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Positionen des Anlagevermögens ist aus dem Anlagespiegel auf der nächsten Seite des Anhangs zu ersehen (§ 284 Abs. 3 HGB). D.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen TEuro 6.071 (Vorjahr: TEuro 6.332). In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegenüber Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis in Höhe von TEuro 0 (Vorjahr: TEuro 16) enthalten. D.3 Latente Steuern Zum Bilanzstichtag errechneten sich latente Steuern aus abweichenden Wertansätzen zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz bei den immateriellen Vermögensgegenständen (passiv), Sachanlagen (passiv), Rückstellungen für Pensionen (passiv) und sonstigen Rückstellungen (aktiv). Die aktive latente Steuer beträgt insgesamt TEuro 213, die passive latente Steuer TEuro 265. Nach Saldierung dieser latenten Steuern ergibt sich ein zu bilanzierender Passivüberhang. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgte auf Basis des kombinierten Ertragsteuersatzes von aktuell 28,78 %. D.4 Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Da die Vermögensgegenstände wegen Verpfändung die Voraussetzungen für saldierbares Planvermögen erfüllen, wird die Pensionsrückstellung saldiert mit dem Deckungsvermögen ausgewiesen. Dabei wurden Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von TEuro 1.092 und einem beizulegenden Zeitwert in Höhe von TEuro 1.814 mit dem Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellung in Höhe von TEuro 1.683 verrechnet. Dieser ist auf Basis der Projected Unit Credit Method (PUC-Methode) unter Zugrundelegung eines Rechnungszinsfußes von 1,82 % sowie eines Rententrendes von 2,5 % und der Richttafeln von Dr. Klaus Heubeck von 2018 ermittelt. Der beizulegende Zeitwert der Vermögensgegenstände wurde anhand der am Bilanzstichtag gültigen Börsenkurse ermittelt.
D.5 Eigenkapital Der Unterschiedsbetrag, der sich aus der unterschiedlichen Bewertung der Pensionsverpflichtungen auf Basis eines Sieben-Jahres- bzw. Zehn-Jahres-Durchschnittszinssatzes ergibt, beträgt TEuro 16. Dieser Betrag ist für die Ausschüttung gesperrt. D.6 Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Personalaufwendungen (TEuro 380) und Sachmängelhaftung (TEuro 302). D.7 Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind durch branchenübliche Eigentumsvorbehalte besichert. D.8 Haftungsverhältnisse Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 besteht ein Haftungsverhältnis gemäß § 251 HGB i.V.m. § 268 Abs. 7 HGB aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlicheiten in Form einer Buchgrundschuld in Höhe von TEuro 400. Die ausgewiesene Verbindlichkeit wurde gegenüber einem nahestehenden Unternehmen gegeben. Die Inanspruchnahme schätzt die Geschäftsführung aufgrund der gegenwärtigen Bonität und des bisherigen Zahlungsverhaltens der Begünstigten als gering ein. Erkennbare Anhaltspunkte, die eine andere Beurteilung erforderlich machen würden, liegen nicht vor (§ 285 Nr. 27 HGB). D.9 Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die nicht in der Bilanz erscheinenden Geschäfte betreffen ausschließlich Pacht-, Leasing- und Wartungsverträge. Die Verpflichtungen sind mit dem Gesamtbetrag der voraussichtlichen Zahlungsverpflichtungen angegeben.
Die Verpflichtungen aus Miet- und Pachtverträgen belaufen sich pro Jahr auf TEuro 1.757. Darin enthalten sind Verpflichtungen gegenüber nahestehenden Unternehmen in Höhe von TEuro 1.375. Der Vorteil dieser Geschäfte besteht im Wesentlichen darin, durch eine kürzere Bilanzsumme positive Effekte auf die Eigenkapitalquote zu nutzen und weniger Liquidität zu binden. Besondere Risiken ergeben sich hieraus nicht. Die genannten Verpflichtungen können aufgrund der aktuellen Finanzlage in allen Fällen erfüllt werden. E. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Aufgliederung der Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse werden gemäß § 285 Nr. 4 HGB in folgende geographisch bestimmte Märkte und Tätigkeitsbereiche aufgeteilt: Aufteilung nach geographisch bestimmten Märkten:
Aufteilung nach Tätigkeitsbereichen:
Die Erträge aus der Anpassung des Aktivwertes des Deckungsvermögens in Höhe von TEuro 146 wurden unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Die Aufwendungen aus der Anpassung des Aktivwertes des Deckungsvermögens in Höhe von TEuro 4 wurden unter den Abschreibungen auf Umlaufvermögen ausgewiesen. Die Aufzinsung des Erfüllungsbetrages in Höhe von TEuro 31 wurde unter dem Posten "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" ausgewiesen. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge aus der Zuschreibung aufgrund der Betriebsprüfung in Höhe von TEuro 605 enthalten. In den Zinserträgen sind Zinserträge aus verbundenen Unternehmen in Höhe von TEuro 8 enthalten. F. Sonstige Angaben Geschäftsführer und Arbeitnehmer Angabe der beschäftigten Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt:
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch Herrn Ulrich Brunner (Kaufmann) und Herrn Hubertus Brunner (Wirtschaftsingenieur) geführt. Auf die Angabe der Bezüge des Geschäftsführers wird entsprechend der Ausnahmeregelung des § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Abschlussprüferhonorare Das von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar (§ 285 Nr. 17 HGB) setzt sich wie folgt zusammen:
Anteilsbesitz (§ 285 Nr. 11 HGB)
G. ErgebnisverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2023 von Euro 4.000.396,43 und den Gewinnvortrag des Vorjahres von Euro 26.983.789,79 auf neue Rechnung vorzutragen. sonstige Berichtsbestandteile
Eggenfelden, den 27. Januar 2025 gez. Ulrich Brunner und Hubertus Brunner Geschäftsführer Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 06.02.2025 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Ulrich Brunner GmbH, Eggenfelden Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Ulrich Brunner GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden -? geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Ulrich Brunner GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "?Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Eggenfelden, den 31. Januar 2025 consaris AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Dipl.-Volkswirt Collin Späth, Wirtschaftsprüfer Dipl.-Betriebswirt (FH) Albert Schick, Wirtschaftsprüfer |
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