Kindervilla
Verwaltung GmbH
Stuttgart
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
149.045,00 |
112.450,00 |
| I.
Sachanlagen |
9.045,00 |
12.450,00 |
| II.
Finanzanlagen |
140.000,00 |
100.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
355.227,08 |
265.618,61 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
188.125,88 |
204.064,83 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
167.101,20 |
61.553,78 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.831,31 |
0,00 |
| Aktiva |
507.103,39 |
378.068,61 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
16.370,52 |
137.622,59 |
| I.
eingefordertes Kapital |
25.200,00 |
12.700,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.200,00 |
25.200,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
0,00 |
-12.500,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
0,00 |
99.800,00 |
| III.
Gewinn-/Verlustvortrag |
|
45.074,88 |
| IV.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
|
-19.952,29 |
| V.
Bilanzverlust |
8.829,48 |
|
| B.
Rückstellungen |
10.737,45 |
107.900,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
479.995,42 |
132.546,02 |
| Passiva |
507.103,39 |
378.068,61 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Kindervilla Verwaltung GmbH hat ihren Sitz in
Stuttgart.
Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart
unter HR B 752767 eingetragen.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 HGB.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde auf der
Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für
kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Soweit Angaben nach dem Handelsgesetzbuch wahlweise
in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im
Anhang gemacht werden können, so werden diese im
Anhang ausgegeben.
B. Allgemeine Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des
§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde beachtet.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des
§ 249 HGB gebildet.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln
bewertet worden.
Es ist vorsichtig bewertet
worden, namentlich sind alle vorhersehbaren
Risiken und Verluste, die bis
zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen
dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne
sind nur berücksichtigt worden wenn sie bis zum
Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres
sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
die Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten unter
Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten,
vermindert um die planmäßigen Abschreibungen,
bewertet.
Die Abschreibungen wurden planmäßig linear
nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Bei
beweglichen Anlagegütern wurde auf Zugänge die
zeitanteilige Abschreibung berechnet.
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt.
Kassenbestände und Bankguthaben werden jeweils
zum Nennwert angesetzt.
Die Bewertung von Rechnungsabgrenzungsposten erfolgt
zu Anschaffungskosten, bezogen auf den jeweiligen
Gesamtbetrag unter Berücksichtigung zeitanteiliger
Auflösung.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken
und ungewissen Verbindlichkeiten und sind in
Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrag bewertet.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
C. Angaben zur Bilanz
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
bestanden am Bilanzstichtag in Höhe von 130.037,41 EUR
(Vorjahr 158.459,28 EUR).
Forderungen gegenüber Gesellschafter bestanden
am Bilanzstichtag in Höhe von 57.700,63 EUR (Vorjahr
43.260,92 EUR).
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen bestanden am Bilanzstichtag in Höhe von
80.000,00 EUR (Vorjahr 91.358,02 EUR).
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter
bestanden am Bilanzstichtag in Höhe von 0,00 EUR
(Vorjahr 946,43 EUR).
Verbindlichkeiten gegenüber
Geschäftsführern bestanden am Bilanzstichtag in
Höhe von 0,00 EUR (Vorjahr 946,43 EUR). Die Verzinsung
erfolgte mit 1,5%.
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis
zu einem Jahr betragen 165.846,22 EUR (Vorjahr 132.546,02
EUR), davon aus Steuern 18.821,66 EUR (Vorjahr 27.551,60
EUR).
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
über fünf Jahren betragen 98.149,20 EUR (Vorjahr
0,00 EUR).
D. Sonstige Angaben
Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die
Gesellschaft 3 (Vorjahr 2) Arbeitnehmer.
sonstige Berichtsbestandteile
Stuttgart , den
27.03.2023
gez.
Gregor M. Rothgangel
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.09.2023
festgestellt.
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