KARL-HEINZ HILDEBRAND GmbH
Selbe AdresseGarten- und Landschaftsbau
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Isuf Ibishi seit 22.12.2021 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
IBISHI-BAU GmbHMoersJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
Angabe und Erläuterung angepasster Vorjahreszahlen Der Jahresabschluss enthält einzelne Posten, deren Werte mit den Vorjahreszahlen nicht vergleichbar sind. Um dennoch einen Zeitvergleich beim betreffenden Posten durchführen zu können, wurde der Vorjahreswert angepasst. Die Anpassung bestand aus folgenden Maßnahmen: Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Beteiligungen zu Anschaffungskosten - Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten - Ausleihungen zum Nennwert - unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert - sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben zur Bilanz Unterlassene Rückstellungsbildung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Erleichterungsmöglichkeit gemäß Artikel 28 Abs. 1 EGHGB wurde in Anspruch genommen. Der Betrag der nicht gebildeten Rückstellungen für laufende Pensionen, Anwartschaften und ähnliche Verpflichtungen gliedert sich wie folgt: . Die Pensionsrückstellungen decken die erteilten Versorgungszusagen im vollen Umfang. Nicht bilanzierte sonstige finanzielle Verpflichtungen Im Einzelnen beinhalten diese Verpflichtungen folgende Sachverhalte: Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 0,0. Unterschrift der Geschäftsführung Der § 328 HGB legt fest, dass im Rahmen der vollständigen oder teilweisen Offenlegung des Jahresabschlusses die Abschlüsse so wiederzugeben sind, dass sie den für ihre Aufstellung maßgeblichen Vorschriften entsprechen. Dies bedeutet, dass laut § 245 HGB unterhalb des Abschlusses der Unterzeichner (und soweit vorhanden alle persönlich haftenden Gesellschafter) und das Unterschriftsdatum angegeben werden müssen. Im Rahmen der elektronischen Weitergabe der Daten an den Bundesanzeiger können die erforderlichen handschriftlichen Unterschriften durch die maschinenschriftliche Nennung der Unterzeichnenden ersetzt werden, z.B. gez. Markus Mustermann.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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