WERA
Windenergie GmbH
Borgentreich-Natingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.179.600,22 |
2.390.735,70 |
| I.
Sachanlagen |
2.172.708,00 |
2.387.001,00 |
| II.
Finanzanlagen |
6.892,22 |
3.734,70 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.326.087,44 |
2.096.594,70 |
| I.
Vorräte |
106.150,90 |
3.900,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
170.450,47 |
247.991,12 |
| III.
Wertpapiere |
85,02 |
89,17 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.049.401,05 |
1.844.614,41 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
12.572,38 |
9.806,40 |
| Aktiva |
4.518.260,04 |
4.497.136,80 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.870.846,03 |
1.622.020,44 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Kapitalrücklage |
2.300,81 |
2.300,81 |
| III.
Gewinnvortrag |
1.594.155,04 |
929.640,34 |
| IV.
Jahresüberschuss |
248.825,59 |
664.514,70 |
| B.
Rückstellungen |
496.574,00 |
464.006,13 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.950.340,01 |
2.191.210,23 |
| D.
Passive latente Steuern |
200.500,00 |
219.900,00 |
| Summe
Passiva |
4.518.260,04 |
4.497.136,80 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die WERA Windenergie GmbH hat ihren Sitz in
Borgentreich und ist im Handelsregister des Amtsgerichtes
Paderborn unter der HRB 4993 eingetragen.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach
den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter
Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des
GmbHG.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden in Anspruch genommen.
Die Posten der Bilanz, die weder im
Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen,
werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht
angegeben.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar,
abzüglich planmäßiger Abschreibungen
bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes. Die Abschreibung erfolgt nach
der linearen Methode.
Bewegliche Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens bis zu einem Nettoanschaffungswert von
Euro 800,00 werden im Jahr ihres Zuganges in vollem Umfang
abgeschrieben.
Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten aktiviert.
Bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung erfolgt
eine Abschreibung auf den niedrigeren Wert zum
Bilanzstichtag.
Die Vorratsvermögen wird grundsätzlich zu
Anschaffungskosten bewertet. Soweit der Marktpreis bzw. der
beizulegende Wert am Abschlussstichtag niedriger ist, wird
dieser angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit ihren
Anschaffungskosten aktiviert. Einzelwertberichtigungen
waren nicht erforderlich.
Die Wertpapiere werden mit ihren Anschaffungskosten
aktiviert. Bei einer Wertminderung erfolgt eine
Abschreibung auf den niedrigeren Wert zum Bilanzstichtag.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt.
Steuerrückstellungen werden mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden ihrer Restlaufzeit entsprechend mit dem
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst. Gegenüber den
Verpächtern der Anlagestandorte besteht die
Verpflichtung, die jeweilige Windkraftanlage bei Beendigung
des Pachtverhältnisses zu entfernen. Der für die
Entfernung und Entsorgung voraussichtlich erforderliche
Betrag wird ratierlich angesammelt.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert.
Passive latente Steuern werden in der Bilanz für
eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung nach §
274 Abs. 1 S. 1 HGB angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
Forderungen gegenüber Gesellschaftern (§ 42
III GmbHG)
Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestehen
zum Bilanzstichtag in Höhe von Euro 3.529,23 (Vorjahr:
Euro 3.435,68).
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt
wie zum Bilanzstichtag des Vorjahres DM 50.000,00.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten in Höhe von Euro 281.140,01
(Vorjahr: Euro 313.850,23) haben zum Bilanzstichtag eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr und Euro 1.669.200,00
(Vorjahr: Euro 1.877.360,00) eine Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr.
Zum Bilanzstichtag beläuft sich der Gesamtbetrag
der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren auf Euro 925.560,00.
Zur Absicherung von Verbindlichkeiten in Höhe
von Euro 1.877.360,00 wurden folgende Sicherheiten durch
die Gesellschaft gestellt:
· Sicherungsübereignung von
Anlagevermögen zur Stromproduktion
einschließlich der Infrastruktur zur Weiterleitung
und Umformung des Stroms bis zur Einspeisung in das
öffentliche Netz,
· Abtretung von Rechten, die für den
Betrieb der Windkraftanlage erforderlich sind,
· Verpfändung von Bankguthaben.
Sonstige Pflichtangaben
Gewährte Kredite an Organmitglieder
Zum Bilanzstichtag bestehen Forderungen
gegenüber einem Geschäftsführer in Höhe
von Euro 3.529,23. Dabei handelt es sich um ein Guthaben zu
Gunsten der WERA Windenergie GmbH auf einem laufenden
Verrechnungskonto. Dieses wird im Soll mit 3,0 %
jährlich verzinst. Im Geschäftsjahr hat sich das
Verrechnungskonto wie folgt entwickelt:
|
|
Euro
|
Vortrag
|
|
3.435,68
|
Zugang
|
|
0,00
|
Abgang/Tilgung
|
-10,80
|
Zinsen
|
|
104,35
|
|
|
3.529,23
|
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die aus der
Bilanz nicht ersichtlich sind (§ 285 Nr. 3a HGB),
bestehen in Form von Nutzungs- und Pachtverhältnissen
sowie Wartungsverträgen.
Die Gesellschaft verfügt über kein eigenes
Grundvermögen und hat daher die Standorte der
Windkraftanlagen gepachtet.
Teilweise wurden in den Verträgen
Vergütungen in Abhängigkeit von der Höhe der
Stromerlöse vereinbart. Da diese variablen
Vergütungsbestandteile nur dann anfallen, wenn
entsprechende Erträge vorliegen, sind sie für die
Beurteilung der Finanzlage der Gesellschaft nicht von
Bedeutung und bleiben daher nachfolgend
unberücksichtigt. Einbezogen wurden finanzielle
Verpflichtungen aus Verträgen, deren Laufzeiten vom
Bestand der Anlagen abhängen. Dabei wurde die
voraussichtliche Laufzeit der Anlagen geschätzt.
|
< 1 Jahr
|
1 - 5 Jahre
|
> 5 Jahre
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gesamt
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TEuro
|
TEuro
|
TEuro
|
TEuro
|
aus Nutzungs- und
Pachtverträgen
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45
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141
|
168
|
354
|
aus
Wartungsverträgen
|
44
|
0
|
0
|
44
|
aus
Leasingverträgen
|
7
|
0
|
0
|
7
|
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96
|
141
|
168
|
405
|
Die Gesellschaft beschäftigt einen Arbeitnehmer.
Borgentreich, den
27.03.2025
gez.
Georg Hoppe, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.03.2025
festgestellt.
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