NOSEdat
GmbH
Regensburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
144.051,80 |
158.167,80 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
70.314,00 |
95.439,00 |
| II.
Sachanlagen |
65.969,00 |
54.960,00 |
| III.
Finanzanlagen |
7.768,80 |
7.768,80 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.750.835,51 |
1.180.556,06 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.105.521,93 |
545.503,77 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
645.313,58 |
635.052,29 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
81.744,15 |
90.739,10 |
| Aktiva |
1.976.631,46 |
1.429.462,96 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.088.084,87 |
861.768,43 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
64.537,00 |
64.537,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
1.023.547,87 |
797.231,43 |
| davon
Gewinnvortrag |
549.453,93 |
480.052,28 |
| B.
Rückstellungen |
331.813,32 |
153.430,95 |
| C.
Verbindlichkeiten |
496.562,07 |
368.100,93 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
496.562,07 |
368.100,93 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
60.171,20 |
46.162,65 |
| Passiva |
1.976.631,46 |
1.429.462,96 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes
beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266
Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung
(§ 326 HGB bzw. § 327 HGB)
des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.
I. Gliederungsgrundsätze /
Darstellungsstetigkeit
Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.
II. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des
§ 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten
wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB
gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von
§ 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert
angegeben.
III. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
1 Immaterielle Vermögensgegenstände
Ø Erworbene immaterielle Anlagewerte
wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten
angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
2 Sachanlagen
Ø Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
Ø Grundlage der planmäßigen
Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des
jeweiligen Vermögensgegenstandes.
Ø Die Abschreibungen wurden beim
beweglichen Anlagevermögen gemäß
§ 7 Abs. 1 EStG nach der linearen
Methode vorgenommen.
Ø Geringwertige Wirtschaftsgüter
(Anschaffungs- und Herstellungskosten bis 800,00 Euro)
wurden gem. § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG im Erwerbsjahr voll
abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im
Anlagenspiegel im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt
wurde.
3 Finanzanlagen
Ø Beteiligungen wurden zu den
Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt.
4. Vorräte
Ø Die Vorräte wurden zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt.
5. Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst.
Vermögensgegenstände
Ø Die Forderungen, sonstige
Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare
Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden
durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das
allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
6. Verbindlichkeiten
Ø Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
7. Rückstellungen
Ø Die Rückstellungen wurden nach
vernünftiger kaufmännischer Schätzung
ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Ø Die Steuerrückstellungen
beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht
veranlagten Steuern.
B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten
des Anlagevermögens sind aus dem Anlagenspiegel
ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des
Geschäftsjahres.
Am Abschlussstichtag bestehende
Haftungsverhältnisse
i. S. von § 251 HGB sind ggf.
nachfolgend gesondert erläutert.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in
der Bilanz auszuweisen und auch keine
Haftungsverhältnisse i. S. von
§ 251 HGB sind, bestanden am
Abschlussstichtag nicht.
C. Sonstige Angaben
Die NOSEdat GmbH war im Berichtsjahr eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Zum Bilanzstichtag bestand ein Gewinnvortrag in
Höhe von 549.453,93 EUR.
D. Ergänzende Angaben
Geschäftsführer
Familienname
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Vorname
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Berufsbezeichnung
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Vertretungsbefugnis
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Fischmann
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Boris
|
Kaufmann
|
einzeln
|
Auf die Angabe der
Geschäftsführerbezüge und der Bezüge
des Aufsichtsrates wird gemäß
§ 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
E. Ergebnisverwendung
Die Geschäftsleitung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, das
Ergebnis
Bilanzgewinn
|
EUR
|
1.025.127,87
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auf neue Rechnung vorzutragen.
Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung
der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen
Gewinnverwendung aufgestellt
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.01.2024 festgestellt.
Regensburg, den 31.01.2024
gez. Boris Fischmann
für die BFF Holding GmbH - Gesellschafter
gez. Filip Hubácek
Gesellschafter
gez. Peter ter Maaten
für die Uniq AG - Gesellschafter
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