Reparatur und Instandhaltung von elektrischen Ausrüstungen
B + B Haustechnik GmbHLiquidiert
46045 Oberhausen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Alfred Bayer seit 7.1.2019 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
B + B Haustechnik GmbHOberhausenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017Bilanz zum 31. Dezember 2017B & B Haustechnik GmbH SANITÄR, HEIZUNG, OberhausenAKTIVA
Anhang zum 31. Dezember 2017B&B Haustechnik GmbH, OberhausenI. Allgemeine Angaben 1. Auftrag und Auftragsdurchführung Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH Gesetzes zu beachten. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden konnten, wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist das Berichtsunternehmen eine kleine Kapitalgesellschaft. 2. Rechtliche Verhältnisse
3. Bilanzierungs- und Bewertungsgesetz Der Jahresabschluss zum 31.12.2017 der B&B Haustechnik GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden entsprechend der Generalnorm des § 264 Abs. 2 HGB unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung bewertet. Im Einzelnen wurde wie folgt verfahren: Das Sachanlagevermögen wurde gemäß § 6 Abs. 1 EStG mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt, und soweit abnutzbar, um die planmäßige Abschreibung vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden entsprechend den steuerlichen Vorschriften gemäß § 7 Abs. 1 oder 2 EStG vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 410,00 € wurden im Jahr des Zugangs gemäß § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Die Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die sonstigen Rückstellungen wurden gemäß R 31 c EStR unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Die Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag bewertet. |
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