Bergmann
Medizinsysteme GmbH
Sonderhofen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2011 bis zum 30.06.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2012
EUR |
30.6.2011
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
24.056,02 |
24.089,97 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
156,51 |
124,85 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
23.899,51 |
23.965,12 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
24.056,02 |
24.089,97 |
Passiva
|
|
30.6.2012
EUR |
30.6.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
23.007,57 |
23.574,97 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
1.992,43 |
1.425,03 |
| B.
Rückstellungen |
1.033,00 |
500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
15,45 |
15,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
15,45 |
15,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
24.056,02 |
24.089,97 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss und zur
Offenlegung
Grundlage für die Erstellung des
Jahresabschlusses zum 30.06.2012 der Bergmann
Medizinsysteme GmbH waren die Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (§§ 238 ff. unter Beachtung
der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften §§ 264 ff. HGB), die
weiteren einschlägigen gesetzlichen Vorschriften sowie
der Gesellschaftsvertrag.
Die Bergmann Medizinsysteme GmbH wird in der
Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung
betrieben und hat als "Kleine Kapitalgesellschaft" i.S. des
"§ 267 Abs. 1 HGB den Jahresabschluss generell nach
den §§ 264 ff. HGB aufzustellen; für die
Offenlegung werden die größenabhängigen
Erleichterungen der §§ 266, 288 bzw. 326 HGB in
Anspruch genommen.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme
steuerrechtlicher Maßnahmen
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Bewertung wurde nach den allgemeinen Bestimmungen
der §§ 252 bis 256 HGB vorgenommen; die
Sondervorschriften der §§ 265 bis 283 HGB
für Kapitalgesellschaften (betr. Gliederung, Ansatz
und Bewertung) wurden berücksichtigt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt. Es wurde nach den Grundsätzen des sog.
"Going-Concern" bewertet. Eine Anpassung der
Vorjahreszahlen wegen BilMoG war nicht notwendig (§ 67
Abs. 8 S.2 EGHGB).
Entwicklung des Anlagevermögens unter Angabe der
Abschreibungen
Es ist kein Anlagevermögen vorhanden.
sonstige Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum
Nennwert angesetzt.
Gezeichnetes Kapital
Das Gezeichnete Kapital entspricht dem im
Handelsregister als Stammeinlage eingetragenen
Nominalbetrag.
Sonstige Rückstellungen
Die Bildung der Rückstellungen erfolgte nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in
Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme. Alle
erkennbaren Risiken wurden berücksichtigt.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Sämtliche Verbindlichkeiten sind innerhalb eines
Jahres fällig.
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern
Der Betrag der Verbindlichkeit gegenüber
Gesellschaftern beträgt am Bilanzstichtag 15,45 EUR
(Vorjahr 15,00 EUR).
Sonstige Angaben
Es bestehen keine Verbindlichkeiten, die durch
Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind.
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB bestehen
nicht.
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Verlust wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Geschäftsführung gehörten an:
Michael Bergmann, Gesamtgeschäftsführer
Sonderhofen, den 24.06.2013
Bergmann Medizinsysteme GmbH
Michael Bergmann
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.06.2013 festgestellt.
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