Joint Path GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Elmar Max Günther Dr. Padberg seit 2.1.2025 | Geschäftsführer |
Mario Caius Dr. Amschlinger seit 14.5.2021 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 17.02% | |
| 16.98% | |
| 3.42% | |
| 2.50% | |
| 0.08% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
5 Gesellschafter
GmbH-Struktur
4 von 5 angezeigt
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
M-Personal Protection Holding GmbHFuldaKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2023Grundlagen des Konzerns Die M-Personal Protection Holding GmbH ("MPPH") hält zu 100% Anteile an der M-Personal Protection Management GmbH. Letztere hat am 21. Dezember 2020 sämtliche Anteile der M-Sicherheitsbeteiligungen GmbH ("MSB"), Fulda, erworben. Die M-Personal Protection Holding GmbH besitzt eine reine Holding-Funktion. Das Geschäftsmodell der operativen Tochtergesellschaft Mehler Vario System GmbH ("MVS") und deren Tochtergesellschaften Mehler Law Enforcement GmbH ("MLE"), Mehler Engineered Defense GmbH ("MED"), Lindnerhof-Taktik GmbH ("LHT") und UNI&FORMA d.o.o. besitzt einen klaren Fokus auf Produkte für den direkten (MVS, MLE, LHT) und indirekten (MED) Schutz von Personen gegen überwiegend ballistische (MVS, MED, MLE, LHT) aber auch sonstige Gefahren (z. B. Schlagschutz) (MLE). Ergänzt wird das Produktportfolio durch taktische Bekleidung (UNI&FORMA). In der serbischen Tochtergesellschaft Mehler Protective system d.o.o. erfolgt die Fertigung der textilen Komponenten der ballistischen Schutzweste. Mit dem daraus resultierenden Anwenderkreis dieser Produkte gibt es eine Schwerpunktorientierung auf öffentliche Auftraggeber aus dem Sicherheitsbereich (Polizei und Militär). Geschäfte in diesem Bereich werden überwiegend durch öffentliche Ausschreibungen bedient. Die Tochterunternehmen werden im nachfolgenden auch als MSB-Gruppe bezeichnet. Hiermit verbunden ist eine reine Auftragsfertigung und durch die schwierige Vorhersagbarkeit der einzelnen Beschaffungsprojekte eine möglichst flexible Ausrichtung der Fertigungskapazitäten. Größere Schwankungen in der Auslastung werden dabei durch ein Netz von Lohnveredlungsunternehmen, durch Zeitarbeitskräfte und durch flexible Arbeitszeitmodelle ausgeglichen. Dennoch ist das Geschäftsmodell von wesentlichen Schwankungen im Projektgeschäft geprägt, die von der Größe einzelner Projekte sowie etwaigen Projektverschiebungen abhängig sind. Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Gemäß Statista ist im Jahr 2023 das Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Vergleich zum Vorjahr, deutlich nominal angestiegen, preisbereinigt aber um 0,3% gesunken 1. Die Inflationsrate im Jahr 2023 betrug im Durchschnitt 5,9%. 2 Gemäß SIPRI (Stockholm International Peace Research Institut) betrug das Wachstum der weltweiten Ausgaben für Verteidigung in 2023 bei 6,8%, und repräsentiert damit das höchste Wachstum seit 2009. Die Gesamtausgaben für weltweite Verteidigung belaufen sich auf ca. 2.400 Milliarden Dollar, was das größte Volumen darstellt, das von SIPRI jemals dokumentiert wurde. 3
1 Inflationsrate im Jahr 2023 bei +5,9 % -
Statistisches Bundesamt (destatis.de)
Der deutsche Verteidigungshaushalt lag 2023 bei rd. 50,1 Mrd. EUR (ca. - 0,2 Mrd. EUR ggü. Vorjahr) plus 8,4 Mrd. EUR aus dem Sondervermögen. Dies entspricht einem Etatwachstum von insgesamt 16,3% gegenüber dem Vorjahr. 4 Dadurch hat sich die Rüstungsbranche als stabile Wachstumsbranche erwiesen. Geschäftsverlauf Der Konzern hat seinen Umsatz in Höhe von 468,7 Mio. € (Vorjahr: 151,6 Mio. €) im Geschäftsjahr 2023 nahezu verdreifacht. Mit dem erzielten Jahresumsatz liegen wir ca. 21,5 Mio. € über dem Budgetwert. Teilweise wurden Drittumsätze aus Januar 2024 noch im Dezember 2023 realisiert. Rd. 87% unseres Umsatzes haben wir im Inland u.a. mit Polizeien und unserem Hauptkunden Bundeswehr realisiert. Im Geschäftsjahr wurden erhaltene Anzahlungen in Höhe von T€ 90.051 (im Vorjahr: T€ 50.414) unter Anwendung des Wahlrechts gem. § 268 Abs. 5 S. 2 HGB offen von den Vorräten abgesetzt. Ertragslage Das ausgewiesene EBITDA (Ergebnis vor Finanzergebnis, Ertragsteuern und Abschreibungen, finanzieller Leistungsindikator) 2023 i. H. v. 134 Mio. € hat den Budgetwert von 125,8 Mio. € übertroffen. Der Ergebnisanstieg korrespondiert mit dem generierten Mehrumsatz. Die Materialeinsatzquote des MPPH-Konzerns beträgt 51,0 % und hat sich gegenüber dem Vorjahr leicht vermindert. Dies liegt zum einen am Produktmix der verkauften Produkte, zum anderen am vergleichsweise moderatem Bestandsaufbau. Der Personalaufwand ist um 23,7 Mio.€ höher als im Vorjahr. Begründet liegt dies in den Neueinstellungen im Jahr 2023. Die Einstellungen waren sowohl strategischer Natur, um die Personalknappheit der vorherigen Jahre zu kompensieren, als auch für mit dem Großprojekt MOBAST verbundene Expansion. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen iHv rd. 64,2 Mio. € haben sich im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt. Dies ist im Wesentlichen durch Kosten für das Großprojekt bedingt. So wurden ab September 2022 rd. 17.000 qm Hallenfläche neu angemietet, externe Lagerplätze bei Logistikunternehmen, Mietbürocontainer am Standort Fulda und, wie bereits angesprochen, stiegen externe Beratungskosten stark an, da man für die Projektbetreuung auf externe Experten angewiesen ist. Des Weiteren haben sich die Warenprüfkosten und die Rückstellung für Gewährleistung erhöht. Zudem sind inflationsbedingt die Frachten gestiegen und es fanden im Konzerngeschäftsjahr 2023 wieder deutlich mehr Messen statt als im Konzerngeschäftsjahr 2022.
4 Verteidigungshaushalt und Sondervermögen
für 2023 (bmvg.de)
Vermögenslage Das Anlagevermögen besteht im Wesentlichen aus den im Rahmen des Kaufs der M-Sicherheitsbeteiligungen GmbH erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände in Höhe von insgesamt 223 Mio. €, einer in 2021 vorgenommenen Nachaktivierung beim Geschäfts- oder Firmenwert i.H.v. 20,3 Mio. € und der Erhöhung des Anteils bei der Tochtergesellschaft Lindnerhof Taktik GmbH um 14 Mio. €, vermindert um die Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert sowie die im Rahmen der Kaufpreisallokation aktivierten stillen Reserven. Das Vorratsvermögen beläuft sich zum Geschäftsjahresende auf 95,0 Mio. € (Vorjahr: 55,2 Mio. €). Der Aufbau resultiert primär aus dem Großprojekt MOBAST. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen zum 31. Dezember 2023 Mio. 38,4 €. Der Wert ist signifikant niedriger als der Einzelmonatsumsatz Dezember 2023. Behörden/Kunden haben teilweise noch im Geschäftsjahr Forderungen mit Fälligkeit Januar 2024 beglichen. Die liquiden Mittel im Konzern betragen zum Bilanzstichtag 93,3 Mio. €. Die Kapitalstruktur ist geprägt von einer bilanziellen Eigenkapitalquote i.H.v. 22,0 (Vorjahr: 14,2 %), deren Veränderung im Vergleich zum Vorjahr auf den in 2023 erwirtschafteten Konzernjahresergebnisses von 54,1 Mio. € zurückzuführen ist. Im Geschäftsjahr bestehen vier Ergebnisabführungsverträge: Zum einen zwischen der MLE und der MVS, zwischen der MVS und der MSB und zum anderen zwischen M-SB und der M-Personal Protection Management GmbH. Neu hinzu gekommen ist der Ergebnisabführungsvertrag zwischen der LHT und MVS. Aufgrund der Kaufpreisallokation ergeben sich passive latente Steuern in Höhe von 34,0 Mio. € (Vorjahr: 37,9 Mio. €). Finanz- und Liquiditätslage Zum Jahresende 2023 betrug der Bestand an liquiden Mitteln 93,3 Mio. €. Die Darlehensverbindlichkeiten gegenüber Darlehensgeber/Banken betrugen zum Stichtag 93,4 Mio. € und die Verbindlichkeiten gegenüber der ehemaligen Gesellschafterin der Mehler-Gruppe 58,6 Mio. €. Zum Jahresende wurde die Fazilität C (Kreditlinie für Investitionen) in Höhe von 6 Mio. € in Anspruch genommen. Die liquiden Mittel haben sich von 29,4 Mio. € im Vorjahr um 63,9 Mio. € auf 93,3 Mio. € zum 31.12.2023 erhöht. Dies resultiert insbesondere aus den folgenden Effekten: Der Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit beträgt im Geschäftsjahr 2023 108,6 Mio. €. Gegenläufig sind die Mittelabflüsse aus dem Investitionsbereich i.H.v. 20,5 Mio. € und aus dem Finanzierungsbereich i.H.v. 24,2 Mio. €. Zum 31.12.2023 verfügte der Konzern über ungenutzte Kreditlinien i.H.v. ca. 59,0 Mio. €. Im Konzerngeschäftsjahr 2023 hat bei unserer größten Tochtergesellschaft eine alle 2 bis 3 Jahre durchführte Umfrage zur Kundenzufriedenheit stattgefunden: Von 8 ausgewerteten Kriterien sind wir im Vergleich zu 2020 in 5 Kriterien leicht abgefallen, 1 Kriterium wird gleich bewertet und in 2 Kriterien hat sich unsere größte Tochtergesellschaft nach Einschätzung der Kunden verbessert. Die Durchschnittsnote dieser 8 Fragen hat sich moderat von 1,75 auf 1,99 verschlechtert. Dies liegt u.a. daran, dass wir, wie viele andere Unternehmen auch in anderen Industriesegmenten, Kapazitätsengpässe wegen einer massiv gesteigerten Nachfrage nach ballistischen Schutzprodukten insbesondere im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine zu verzeichnen hatten, und es daher bei MVS zu deutlich längeren Lieferzeiten kam. Prognose-, Risiko- und Chancenbericht Prognosebericht Die im 4. Quartal 2023 erstellte Geschäftsjahresplanung für 2024 geht von einem abermaligen signifikanten Umsatz- und EBITDA Anstieg im Vergleich zu 2023 aus. In unserer Tochtergesellschaft MVS sind von den geplanten Umsätzen zu Beginn des Jahres 2024 bereits 91% per Auftragsbestand gedeckt. Diese Deckungsquote liegt deutlich über dem üblichen Wert der vergangenen Jahre und nochmals leicht höher als der sehr hohe Vorjahreswert. Schwerpunkte bilden Abrufe der Bundeswehr aus dem Rahmenvertrag (RV) MOBAST zur Ausstattung der kompletten Streitkräfte mit Schutzwesten, ergänzt um die Lieferaufträge des Schwedischen Heeres (PBSUS Schutzwesten). Die Umsatzplanung basiert, wie in den Vorjahren auf unserer Einschätzung der Märkte (Was wird in welchem Land bei welcher Einheit voraussichtlich zur Beschaffung anstehen?) und der dazugehörigen Erfolgsaussichten (Wie hoch schätzen wir die Zuschlagswahrscheinlichkeit für MVS bei erfolgter Teilnahme?). Dieses Planungsverfahren hat sich in der Vergangenheit trotz einzelner Projektverschiebungen und Abweichungen, aus welchen einzelnen Projekten sich der Gesamtumsatz letztlich tatsächlich zusammensetzt, im Großen und Ganzen bewährt, weshalb wir es auch für die Prognose des Jahres 2024 für sachgerecht erachten. Das für 2024 erwartete EBITDA liegt oberhalb des EBITDA aus 2023. Im Materialaufwand wurden Preiserhöhungen bei Keramiken, erhöhte Kosten für Eingangsfrachten und Energie berücksichtigt. Im Personalaufwand wurde, wie in jedem Jahr, die Tariferhöhung bei Löhnen und Gehältern eingepreist. Des Weiteren sind Neueinstellungen geplant. Im sonstigen betrieblichen Aufwand wird es durch das Großprojekt weiterhin zu Beratungs- und Dienstleistungsaufwendungen kommen. Die für 2024 vorgesehenen Investitionen sehen wir im Schwerpunkt in Aufwendungen für die Rationalisierungmaßnahmen im Bereich der Fertigung. Zur Finanzierung stehen Kreditlinien, eigene sowie entsprechende Mittel im Cash-Pool der Muttergesellschaft zur Verfügung. Risiken und Chancen Zu den wesentlichen Punkten des internen Risikomanagements zählen auch weiterhin die intensive Beobachtung der Absatz- und Beschaffungsmärkte sowie der Wettbewerbsentwicklung. Die regelmäßige Wettbewerbsbeobachtung und -analyse unserer Marktbegleiter zeigt uns zwar an, dass hier zum Teil preisaggressiv agiert wird, offenbart uns aber auch die Chancen neue Unique Selling Points zu erkennen und zu positionieren. Der seit dem 24. Februar 2022 geführten Krieg Russlands gegen die Ukraine führt zu einer sehr hohen Nachfrage an Schutzwesten und Helme durch das europäische Militär. Ausgehend vom Umsatz 2023 rechnen wir für die Jahre 2024 und 2025 mit einem unvermindert starkem Umsatzwachstum. Ab dem Jahr 2026 setzen wir wiederum nahtlos auf das Umsatzniveau auf, welches wir uns in der Langfristplanung (ohne Großprojekt MOBAST), unter Beibehaltung unserer historischen Wachstumsrate, für das Jahr 2026 als Ziel gesetzt haben. Der Ukraine-Krieg wirkt sich aktuell stark auf die Nachfrage aus, es gibt aber auch Risiken:
Diesen Risiken begegnen wir u.a. mit folgenden Maßnahmen:
Faktoren, die ggf. einen Einfluss auf die künftige Umsatzlage im Bereich DACH haben könnten, sind eine begonnene Novellierung der im DACH-Bereich für ballistische Beschaffungsvorhaben zugrundeliegenden technischen Zertifizierungsnorm, der Technischen Richtlinie (TR) für ballistische Schutzprodukte des Polizeitechnischen Instituts in Deutschland (PTI). Dies birgt gleichzeitig Chancen und Risiken, einerseits Risiken durch künftig möglicherweise komplexere, länger-laufende und kostenträchtigere Beschaffungs- und Ausschreibungsprozesse, andererseits aber auch Chancen durch einen ggf. positiven Einfluss höherer Markteintrittsbarrieren für Wettbewerber der MVS GmbH aufgrund komplexerer technischer Anforderungen. Letztlich verändert sich in den für MVS relevanten Märkten auch die Situation des Wettbewerbs durch vereinzelte Konsolidierungen. Beispielhaft ist die Akquisition der deutschen HEXONIA GmbH durch die norwegische NFM Group zu nennen. Die MVS begegnet diesem durch intensive Kundenbetreuung, Aufbau von zusätzlichem qualifiziertem Personal im Bereich der Vertriebsorganisation und einer Optimierung der gruppenweiten Vertriebsstrukturen und Prozesse, um den bestehenden hohen Marktanteil zu erhalten. Im Asien-Geschäft erwarten wir wegen steigender Sorgen asiatischer Staaten, mit Blick auf möglichen Konflikt zwischen China / Taiwan, eine sich gut entwickelnde Auftragslage. Ebenso erwarten wir weitere Chancen in Europa durch den sich veränderten sicherheits- und verteidigungspolitischen Fokus in Europa auf Landes- / Bündnisverteidigung mit steigenden Verteidigungshaushalten, getrieben durch die Vorsorge europäischer Streitkräfte vor weiterer russischer Aggression. Bestandsgefährdende Risiken sind derzeit nicht erkennbar. Forschung und Entwicklung Das bereits in 2020 gestartete Gemeinschaftsprojekt MUST (Modular Universal Scalable Technology) ist mittlerweile im Markt gut angenommen worden und hat zu ersten attraktiven Aufträgen geführt. Wir erwarten weitere Aufträge, sowohl in Deutschland und hier insbesondere im Bereich der Polizei (SEK/MEK) als auch zunächst im europäischen Ausland. In Folge von Kundenfeedback planen wir auch 2024 weitere Modulergänzungen für dieses Baukastensystem, was die hohe Modularität des Systems weiter unterstreichen wird. Im Bereich der Körperschutzausstattungen (Anti-Riot) planen wir die Weiterentwicklung in Richtung leichterer Schlag-/Stichschutz-Einschübe. Die Endentwicklung und finale Industrialisierung des H6S P1 Helms soll Mitte 2024 durch die Abnahme von Vorserien erfolgreich beendet werden, so dass dieser Helm auf den entsprechenden Märkten platziert werden kann. Ebenfalls innerhalb des Helmsegments ist für 2024 die Endentwicklung und Zertifizierung eines ersten VPAM-6 Helm (Schutz gegen AK47-Gewehrbeschuss) vorgesehen sowie ein extrem leichter High-End-Helm für militärische Anforderungen. Eine weiterführende Produktentwicklung ist vorgesehen im Bereich der Hartballistik (Verbesserungen im Produktionsprozess und verbesserte Performance, insbesondere Gewicht). Ebenfalls beschäftigen wir uns mit verschiedenen Innovationsthemen, wie z.B. dem ballistischen Schutz eines Exo-Skeletts in einer Gemeinschaftsentwicklung mit dem kanadischen Industriepartner Mawashi, Experte für Human Augmentation, und der GIGN, d.h. den französischen Spezialkräften der Gendarmerie Nationale. Dieses Projekt, das großes Marktinteresse hervorgerufen hat, hat mittlerweile das Demonstratoren-Stadium erreicht und wird weiterverfolgt, mit dem Ziel der Produktions- und Serienreife.
Fulda, den 10. Juni 2024 M-Personal Protection Holding GmbH gez. Thomas Homberg, Geschäftsführer gez. Dr. Mario Caius Amschlinger, Geschäftsführer Konzernbilanz zum 31.12.2023M-Personal Protection Holding, FuldaAKTIVA
PASSIVA
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023M-Personal Protection Holding, Fulda
Konzernanhang zum 31. Dezember 2023I. ALLGEMEINE HINWEISE Die M-Personal Protection Holding GmbH (vormals INOS 19-089 GmbH) hat ihren Sitz in Fulda. Sie ist unter der Nummer HRB 8018 in das Handelsregister beim Amtsgericht Fulda eingetragen. Der vorliegende Konzernabschluss wurde gemäß §§ 290 ff. aufgestellt. Für die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Zur Klarheit und Übersichtlichkeit des Konzernabschlusses haben wir die für einzelne Positionen geforderten Zusatzangaben in den Anhang übernommen. Mit Erwerb des ersten operativ tätigen Tochterunternehmens zum 21. Dezember 2020 ist der Konzern entstanden. Als Erstkonsolidierungszeitpunkt wurde aus Vereinfachungsgründen der 31. Dezember 2020 gewählt. II. KONSOLIDIERUNGSKREIS Der Konzernabschluss umfasst die M-Personal Protection Holding GmbH sowie alle Tochterunternehmen. Im Folgenden werden die Angaben zu den Tochterunternehmen zusammengefasst:
III. KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE Die Kapitalkonsolidierung für Gesellschaften, die erstmals konsolidiert werden, wird nach der Neubewertungsmethode zum Erwerbszeitpunkt vorgenommen. Dabei wird der Buchwert, der dem Mutterunternehmen gehörenden Anteile mit dem auf den Konzern entfallenden Eigenkapital des Tochterunternehmens verrechnet. Hierbei wird das Eigenkapital mit dem Betrag angesetzt, der dem Zeitwert der in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten entspricht. Ein nach der Verrechnung verbleibender Unterschiedsbetrag wird, wenn er auf der Aktivseite entsteht, als Geschäfts- oder Firmenwert und, wenn er auf der Passivseite entsteht, grundsätzlich in den Gewinnrücklagen im Eigenkapital ausgewiesen. Forderungen und Verbindlichkeiten, Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie Zwischenergebnisse innerhalb des Konsolidierungskreises werden eliminiert. IV. WÄHRUNGSUMRECHNUNG Die Bilanzposten der in ausländischer Währung aufgestellten Jahresabschlüsse der Konzernunternehmen werden mit Ausnahme des Eigenkapitals, das zu historischen Kursen umgerechnet wird, mit dem jeweiligen Devisenkassamittelkurs des Bilanzstichtags in Euro umgerechnet. Die Aufwendungen und Erträge der in ausländischer Währung aufgestellten Jahresabschlüsse der Konzernunternehmen werden mit den monatlichen Durchschnittskursen des Geschäftsjahres umgerechnet. Die sich ergebenden Umrechnungsdifferenzen werden erfolgsneutral innerhalb des Konzerneigenkapitals im Posten "Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung" ausgewiesen. Die Umrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung erfolgt grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag. Bei Vermögensgegenständen und Schulden mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden das Realisations- und Anschaffungskostenprinzip beachtet. V. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE Die Abschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen erstellt. Für die Aufstellung des Konzernabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. 1. Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bewertet und werden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden nicht aktiviert. Die sich aus der Erstkonsolidierung ergebenden aktivischen Unterschiedsbeträge werden als Geschäfts- oder Firmenwert nach Einschätzung der Geschäftsführung über eine Nutzungsdauer von 10 bzw. 15 Jahren linear abgeschrieben. Nähere Informationen sowie eine Erläuterung der Nutzungsdauer der einzelnen Firmenwerte sind Abschnitt "6. Unternehmenserwerbe" unter "X. SONSTIGE ANGABEN" zu entnehmen. 2. Sachanlagen Die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen werden entsprechend den betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern vorgenommen. Die Zugänge an geringwertigen Wirtschaftsgütern bis € 800,00 werden in voller Höhe abgeschrieben. 3. Vorräte Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie der bezogenen Waren erfolgt zu Anschaffungskosten. Die fertigen und unfertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten oder zu dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Herstellungskosten enthalten Material- und Fertigungskosten einschließlich Gemeinkosten. Anteilige Verwaltungskosten werden in den Bewertungssatz einbezogen. Notwendige Abwertungen für Beschädigungen, Ungängigkeit etc. wurden vorgenommen. 4. Geleistete und erhaltene Anzahlungen Die geleisteten und erhaltenen Anzahlungen werden zu Nettowerten (ohne Umsatzsteuer) bilanziert. Erhaltene Anzahlungen werden offen von den Vorräten abgesetzt, soweit sie diese nicht übersteigen. 5. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit ihren Nominalwerten bilanziert. Für das allgemeine Kreditrisiko im Forderungsbestand sowie für erkennbare Einzelrisiken wurden angemessene Wertberichtigungen gebildet. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände sind mit dem Kurs im Zeitpunkt ihres Zugangs oder mit ihrem niedrigeren Kurs am Bilanzstichtag angesetzt. Hiervon abweichend werden auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von nicht mehr als einem Jahr mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. 6. Liquide Mittel Die liquiden Mittel sind mit den Nennwerten angesetzt. Liquide Mittel in Fremdwährung werden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag bewertet. 7. Rechnungsabgrenzungsposten Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Auszahlungen vor dem Stichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. 8. Rückstellung für Pensionen Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) unter Verwendung der Richttafeln 2018G ermittelt. Für die Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren von 1,83% (Vorjahr: 1,79%) gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung vom 18. November 2009 verwendet. Erwartete Rentensteigerungen wurden mit 2,0% (Vorjahr: 2,0%) und Gehaltssteigerungen mit 0,0% (Vorjahr: 0,0%) berücksichtigt. Eine Fluktuation wurde nicht berücksichtigt. Die ausgewiesene Pensionsrückstellung beinhaltet einen Rückdeckungsanspruch aus Lebensversicherung in Höhe von € 120.538,00 (Vorjahr. € 123.040,00). Die fortgeführten Anschaffungskosten entsprechen dem Zeitwert. Der Aufwand aus Planvermögen beträgt € 2.502,00 (Vorjahr € 3.979,00) und wurde mit den Aufwendungen aus der Anpassung der Pensionsrückstellung verrechnet. Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB beträgt € 3.903,00 (Vorjahr € 17.720,00). Die Berechnungen der Altersteilzeitrückstellungen für die Handelsbilanz wurden mit Hilfe der Richttafeln 2018G von Dr. Klaus Heubeck durchgeführt. Die Berechnungen wurden nach dem Barwertverfahren durchgeführt. Dabei wurde unter der Annahme einer Restlaufzeit von 15 Jahren ein Rechnungszins von 1,83% angesetzt. Als Gehaltstrend wurden 2,00% angenommen. Die ausgewiesene Rückstellung beinhaltet einen Rückdeckungsanspruch in Höhe von € 209.387,49. Die fortgeführten Anschaffungskosten entsprechen dem Zeitwert. Der Erfüllungsbetrag der Schulden beläuft sich auf € 553.816. Der Ausweis erfolgt in diesem Zusammenhang unter einem gesonderten Aktivposten nach § 246 Abs. 2 S. 3 HGB. 9. Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen Die Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden, unter Verwendung der von der Bundesbank veröffentlichten Rechnungszinssätze, abgezinst. 10. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Auf fremde Währung lautende Verbindlichkeiten sind mit dem Tageskurs im Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls bzw. mit dem höheren Stichtagskurs bewertet. Hiervon abweichend werden auf fremde Währung lautende Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von nicht mehr als einem Jahr mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. 11. Latente Steuern Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit einem Steuersatz von 30% im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Dabei werden auch Differenzen, die auf Konsolidierungsmaßnahmen gemäß den §§ 300 bis 307 HGB beruhen, berücksichtigt, nicht jedoch Differenzen aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts bzw. eines negativen Unterschiedsbetrags aus der Kapitalkonsolidierung. Aufgrund von temporären Differenzen zwischen den handels- und steuerbilanziellen Werten beim Vorratsvermögen sowie bei den immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden aktive (Vorratsvermögen) bzw. passive (immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens) latente Steuern gebildet. Aktive und passive Steuerlatenzen wurden verrechnet. Insgesamt ergibt sich ein passiver Überhang zum 31.12.2023 in Höhe von 34,0 Mio. EUR (Vorjahr: 37,8 Mio. EUR). Die Bewertung erfolgte mit einem Steuersatz von 30%. VI. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNBILANZ 1. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Konzernanlagenspiegel dargestellt. 2. Forderungen Sämtliche Forderungen haben eine Laufzeit bis zu einem Jahr. 3. Eigenkapital Neben dem gezeichneten Kapital und den Gewinnrücklagen der Muttergesellschaft enthält das Eigenkapital auch Eigenkapitaldifferenzen aus der Währungsumrechnung. Die Entwicklung des Eigenkapitals ergibt sich aus dem Konzern-Eigenkapitalspiegel (Anlage 5). 4. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen gliedern sich wie folgt:
5. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten, gegliedert nach Restlaufzeiten, setzen sich wie folgt zusammen:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in voller Höhe durch Pfandrechte und Forderungsabtretungen gesichert. VII. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Die Umsatzerlöse verteilen sich wie folgt:
VIII. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNKAPITALFLUSSRECHNUNG Der Finanzmittelfonds setzt sich aus dem Bilanzposten "Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten" zusammen. IX. ERLÄUTERUNGEN ZUM KONZERNEIGENKAPITALSPIEGEL Das erwirtschaftete Konzerneigenkapital zum 31. Dezember 2023 steht, abgesehen vom Gezeichneten Kapital, grundsätzlich für Ausschüttungen zur Verfügung. Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB beträgt € 3.903,00 und ist insoweit ausschüttungs- bzw. abführungsgesperrt. X. SONSTIGE ANGABEN 1. Gesellschaftsorgane Geschäftsführer der Gesellschaft sind Herr Thomas Homberg und Dr. Mario Caius Amschlinger. Die Tätigkeit als Geschäftsführer wird jeweils hauptberuflich ausgeübt. Hinsichtlich der Bezüge der Geschäftsführung wird auf §§ 314 Abs. 3, 286 Abs. 4 HGB verwiesen. 2. Anzahl der Arbeitnehmer Die Mitarbeiterzahl für die Jahre 2023 und 2022 (informatorisch) stellt sich wie folgt dar:
3. Prüfungs- und Beratungshonorare Das im Geschäftsjahr als Aufwand erfasste Honorar des Abschlussprüfers des Konzerns beträgt für die Abschlussprüfungen, die für das Mutter- oder die Tochterunternehmen erbracht worden sind, T€ 194, für Steuerberatungsleistungen T€ 5 und für sonstige Leistungen T€ 25. 4. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind, sind nicht zu berichten. 5. Angabe nach § 264 Abs. 3 Nr. 4 HGB Die Mehler Vario System GmbH, Fulda, die Mehler Law Enforcement, Fulda und die Lindnerhof Taktik GmbH, Lenggries, sind gemäß § 264 Abs. 3 HGB von der Verpflichtung befreit, einen Jahresabschluss und einen Lagebericht nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften offenzulegen. 6. Unternehmenserwerbe Im Rumpfgeschäftsjahr 2020 wurden sämtliche Anteile an der M-Personal Protection Management GmbH erworben. Der sich im Rahmen der Erstkonsolidierung ergebende aktivische Unterschiedsbetrag wurde als Geschäfts- oder Firmenwert (GoF) inklusive nachträglicher Anschaffungsnebenkosten in Höhe von T€ 88 bewertet und wird über eine Nutzungsdauer von 10 Jahren abgeschrieben. Grund hierfür ist das langfristig betrieblich nutzbare Know-how. Am 21. Dezember 2020 hat die M-Personal Protection Management GmbH sämtliche Anteile an der M-Sicherheitsbeteiligungen GmbH erworben. Der sich im Rahmen der Erstkonsolidierung ergebende aktivische Unterschiedsbetrag wurde als GoF inklusive nachträglicher Anschaffungsnebenkosten in Höhe von T€ 57.312 bewertet und wird über eine Nutzungsdauer von 10 Jahren abgeschrieben. Grund hierfür ist das langfristig betrieblich nutzbare Know-how. Mit Kaufvertrag vom 24. Juli 2014 wurden sämtliche Anteile an der Mehler Vario System GmbH von der M-Sicherheitsbeteiligungen GmbH erworben. Der sich im Rahmen der Erstkonsolidierung ergebende aktivische Unterschiedsbetrag wurde als GoF inklusive nachträglicher Anschaffungsnebenkosten in Höhe von T€ 73.774 bewertet und über eine Nutzungsdauer von 15 Jahren abgeschrieben. Grund hierfür sind die bestehenden, überwiegend langfristigen Kundenbeziehungen, durch die das zukünftige Auftragsvolumen gesichert scheint. Auch die Tatsache, dass es sich größtenteils um öffentliche Auftraggeber handelt, spricht für eine langfristige Nutzungsdauer. Im Geschäftsjahr 2023 betrug die Abschreibung auf den GoF T€ 4.917. Der Restbuchwert des GoF's zum 31. Dezember 2023 beträgt T€ 26.748. Am 12. Dezember 2017 hat Mehler Vario System GmbH 74% der Geschäftsanteile der Lindnerhof-Taktik GmbH, Lenggries erworben. Am 16. Oktober 2023 hat die Mehler Vario System GmbH die restlichen 26% Geschäftsanteile der Lindnerhof-Taktik GmbH, Lenggries erworben. Im Geschäftsjahr 2023 betrug die Abschreibung auf den GoF T€ 991. Der GoF beträgt zum 31. Dezember 2023 T€ 18.563 und wird aufgrund der überwiegend langfristigen Kundenbeziehungen über eine Nutzungsdauer von 15 Jahren abgeschrieben. Am 19. Dezember 2019 hat Mehler Vario System GmbH 51% der Geschäftsanteile der UNI&FORMA doo, Komenda (Slowenien) erworben. Der GoF beträgt zum 31. Dezember 2023 T€ 1.969 und wird aufgrund der überwiegend langfristigen Kundenbeziehungen über eine Nutzungsdauer von 15 Jahren abgeschrieben. Im Geschäftsjahr 2023 betrug die Abschreibung auf den GoF T€ 179. Im November 2022 hat die Mehler Vario System GmbH weitere 14,5% der Geschäftsanteile der UNI&FORMA doo, Komenda (Slowenien) erworben. Der Kaufpreis dieser Anteile wurde mit dem hierauf entfallenden Anteil anderer Gesellschafter am Eigenkapital zum Zeitpunkt des Erwerbs dieser Anteile verrechnet. Der sich danach ergebende Unterschiedsbetrag i.H.v. T€ 1.179 wurde i.S.d. DRS 23.175 f. mit dem Konzerneigenkapital (Kapitalrücklagen) verrechnet. Mit Kaufvertrag v. 13.12.2023 hat die Mehler Vario System GmbH weitere 14,5% der Geschäftsanteile der UNI&FORMA doo, Komenda (Slowenien) erworben. Der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums erfolgte mit Wirkung zum 15.03.2024. Entwicklung des Konzernanlagevermögens
Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2023M-Personal Protection Holding, Fulda
Die Zusammensetzung des Finanzmittelfonds sowie seine Veränderung ergibt sich dabei wie folgt:
Konzern-Eigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr 2023M-Personal Protection Holding, Fulda
Fulda, 10.06.2024 gez. Thomas Homberg gez. Dr. Mario Caius Amschlinger Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die M-Personal Protection Holding, Fulda Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der M-Personal Protection Holding, Fulda, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31.12.2023, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der M-Personal Protection Holding, Fulda, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens -, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulation der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Stuttgart, 10.06.2024 PKF
WULF & PARTNER Partnerschaft mbB
gez. Ralph Setzer, Wirtschaftsprüfer Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses und/ oder des Konzernlageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen. Angaben zur Billigung nach § 328 Abs. 1a S. 1 HGB Der Konzernabschluss zum 31.12.2023 der M-Personal Protection Holding GmbH, Fulda, ist von der Gesellschafterversammlung am 11.09.2024 gebilligt worden. |
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