PVM
Vetterolf GmbH
Mannheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
7.826.301,21 |
5.233.753,61 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
30.983,50 |
10,00 |
| II.
Sachanlagen |
7.795.117,71 |
5.233.693,61 |
| III.
Finanzanlagen |
200,00 |
50,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.189.430,06 |
1.859.455,48 |
| I.
Vorräte |
1.778.201,14 |
1.240.403,54 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
28.962,15 |
43.475,54 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
390.946,71 |
427.794,16 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
20.282,21 |
191.257,78 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
218.816,65 |
165.990,45 |
| Aktiva |
10.234.547,92 |
7.259.199,54 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
693.114,32 |
282.311,37 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
90.000,00 |
90.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
1.052.669,38 |
1.052.669,38 |
| III.
Bilanzverlust |
449.555,06 |
860.358,01 |
| B.
Rückstellungen |
202.834,00 |
133.219,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
9.303.096,43 |
5.969.418,39 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
26.933,17 |
863.500,78 |
| E.
Passive latente Steuern |
8.570,00 |
10.750,00 |
| Passiva |
10.234.547,92 |
7.259.199,54 |
Anhang
- FASSUNG FüR OFFENLEGUNGSZWECKE -
I. ALLGEMEINE ANGABEN
Die PVM Vetterolf GmbH hat ihren Sitz in Mannheim.
Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter
der Register-Nummer HRB 2827 eingetragen.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt nach
den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den
ergänzenden Vorschriften des GmbHG.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 HGB auf.
Posten der Bilanz, die weder im Geschäftsjahr
noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, wurden
gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
Die Gliederungsvorschriften des § 266 HGB
für die Bilanz wurden beachtet.
II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Beim Jahresabschluss wurden die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beibehalten.
Das
Sachanlagevermögen ist mit Anschaffungskosten-
oder Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, unter
Berücksichtigung planmäßiger Abschreibung
bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen
erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer linear.
Die Zugänge der geringwertigen
Wirtschaftsgüter mit Einzelanschaffungskosten bis
EUR 800,00 werden im Jahr des Zugangs in voller
Höhe abgeschrieben.
Außerplanmäßige Abschreibungen auf
das Anlagevermögen werden vorgenommen, soweit der
Ansatz mit einem voraussichtlich dauerhaft niedrigeren Wert
erforderlich ist.
Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten oder
gegebenenfalls bei voraussichtlich dauerhafter
Wertminderung unter Vornahme
außerplanmäßiger Abschreibungen mit dem
niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Die Bewertung der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt
grundsätzlich zu Anschaffungskosten oder zu
niedrigeren Tageswerten.
Die
unfertigen Erzeugnisse und unfertigen Leistungen
werden zu Herstellungskosten bewertet.
Erhaltene Anzahlungen werden offen von den
Vorräten abgesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden soweit vorhanden
mit dem Nennwert angesetzt. Ausfallrisiken werden ggf.
durch angemessene Einzelwertberichtigungen und einer
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Liquide Mittel werden zum Nennwert bilanziert.
Die
sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des
Betrages gebildet worden, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle bis
zum Abschlussstichtag entstandenen Risiken und ungewissen
Verpflichtungen abzudecken.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Berechnung der
latenten Steuern beruht auf temporäre
Differenzen zwischen Bilanzposten aus handelsrechtlicher
und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gemäß
§ 274 HGB. Die sich ergebenden Steuerbe- und
Steuerentlastungen werden unverrechnet angesetzt (§
274 Abs. 1 Satz 3 HGB). Der zur Berechnung der latenten
Steuern verwendete Ertragsteuersatz liegt bei 30,875 %. Der
Gewerbesteuerhebesatz beträgt hierbei 430 %.
|
Wertansatz
in EUR
|
Passive Steuerlatenzen
|
handelsrechtlich
|
steuerrechtlich
|
Differenz
|
Technische Anlagen und
Maschinen
|
5.362.339,00
|
5.334.597,00
|
27.742,00
|
Passivüberhang
|
|
|
27.742,00
|
Steuersatz (kombiniert)
|
|
|
30,875 %
|
Passive latente Steuern
|
|
|
8.570,00
|
III. ERLäUTERUNGEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr bestehen in Höhe von EUR
17.797,96 (Vorjahr TEUR 58).
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu
einem Jahr bestehen in Höhe von EUR 2.078.707,41
(Vorjahr TEUR 2.191).
Eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr haben
Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 7.224.389,02
(Vorjahr TEUR 3.778).
Hiervon haben Verbindlichkeiten in Höhe von EUR
1.212.563,20 (Vorjahr TEUR 645) eine Restlaufzeit von
über 5 Jahren.
Durch Sicherungsübereignungen,
Briefgrundschulden, Bürgschaften und Verpfändung
von Guthaben sind Verbindlichkeiten in Höhe von EUR
7.554.606,21 (Vorjahr TEUR 2.397) gesichert.
Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 628.541,92
(Vorjahr TEUR 1.142) sind, mit Ausnahme der nicht einzeln
ermittelten Verbindlichkeiten aus Dienstleistungen, durch
Eigentumsvorbehalte gesichert.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter
bestehen in Höhe von EUR 635.776,91 (Vorjahr
TEUR 733).
IV. SONSTIGE ANGABEN
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
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gesamt
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bis 1 Jahr
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TEUR
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|
TEUR
|
Verpflichtungen aus
Miet-, Leasing- u. ä. Verträgen
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2.614
|
|
595
|
Mitarbeiterzahl
Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich 29
Mitarbeiter (Vorjahr 29) beschäftigt.
Geschäftsführer
Geschäftsführer waren im Berichtsjahr Herr
Jens Bögel, Mannheim, und Herr Christian Francken,
Rheinau.
Der Beruf der Geschäftsführer entspricht
deren Organstellung.
sonstige Berichtsbestandteile
Bei dem vorstehenden Jahresabschluss der PVM
Vetterolf GmbH für das Geschäftsjahr vom 01.
Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 handelt es sich um
die in Einklang mit § 326 HGB für
Offenlegungszwecke verkürzte Fassung des
Jahresabschlusses. Ferner wurden für Zwecke der
Offenlegung die Erleichterungen für kleine
Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen, auf deren
Inanspruchnahme bei der Aufstellung des Jahresabschlusses
teilweise verzichtet wurde.
Mannheim, den 15.03.2024
gez.
Jens Bögel und Christian Franken
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.03.2024
festgestellt.
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