Sohn-Touristik GmbH
Wiesloch
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.643,80 |
31.073,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,50 |
0,50 |
| II.
Sachanlagen |
3.605,00 |
5.863,00 |
| III.
Finanzanlagen |
38,30 |
25.210,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
245.462,15 |
213.651,60 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
11.171,65 |
17.199,67 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
618,40 |
707,27 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
234.290,50 |
196.451,93 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.281,00 |
1.287,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
250.386,95 |
246.012,10 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
203.494,29 |
193.897,59 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
168.333,00 |
159.453,75 |
| III.
Jahresüberschuss |
9.596,70 |
8.879,25 |
| B.
Rückstellungen |
31.691,79 |
48.186,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
15.200,87 |
3.928,51 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
15.200,87 |
3.928,51 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
250.386,95 |
246.012,10 |
Anhang
I. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den
Vorschriften des Dritten Buches des HGB
(§§ 238 ff.) unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) i. d.
Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
aufgestellt worden.
Eine Anpassung der Vorjahreszahlen aufgrund der
erstmaligen Anwendung der Vorschriften des BilMoG wurde
nicht vorgenommen.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
i.S.v. § 267 Abs. 1 HGB.
Größenabhängige Erleichterungen bei der
Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) wurden
teilweise in Anspruch genommen.
Soweit im Berichtsjahr hinsichtlich der im Vorjahr
von den Gliederungsvorschriften des HGB und des GmbHG
abweichenden Positionen der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung Veränderungen vorgenommen wurden,
wurde dem Prinzip der Darstellungsstetigkeit
(§ 265 Abs. 1 HGB) durch Anpassung der
Vorjahreszahlen entsprochen. Falls eine
Mitzugehörigkeit von Vermögensgegenständen
oder Schulden zu anderen Positionen der Bilanz bestand, ist
dies im Anhang angegeben.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten vermindert um die handelsrechtlich
zulässigen Abschreibungen angesetzt. Bei Zugängen
von abnutzbaren Vermögensgegenständen des
Anlagevermögens im Geschäftsjahr erfolgt die
planmäßige Abschreibung grundsätzlich
zeitanteilig.
Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne von
§ 6 Abs. 2 EStG werden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben. Wirtschaftsgüter, die die
Voraussetzungen von § 6 Abs. 2a EStG erfüllen,
werden im Zugangsjahr in einen Sammelposten eingestellt,
der gleichmäßig über 5 Jahre aufgelöst
wird.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden zum Nennwert
vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des
Niederstwertprinzips angesetzt.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt.
Beim Ansatz der Rückstellungen wurde allen
erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung
getragen. Die Bewertung erfolgte nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung zum notwendigen
Erfüllungsbetrag.
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
II. Erläuterungen zur Bilanz
Die Bilanz ist unter Beachtung des § 266 Abs. 2
und 3 HGB aufgestellt.
Die Aufgliederung und die Bewegungen des
Anlagevermögens sind dem Anlagespiegel zu entnehmen.
Die Bewertung der Pensionsrückstellungen
erfolgte nach dem modifizierten Teilwertverfahren. Dabei
wurden die Richttafeln 2005 G sowie ein Rechnungszins von
5,15% zugrunde gelegt. Anwartschaftstrend, Rententrend und
Fluktuation wurden jeweils mit 0,00% angenommen. Die
aufgrund der geänderten Bewertung der
Pensionsverpflichtung zum 01.01.2010 erforderliche
Zuführung wurde in voller Höhe von EUR 7.687,00
erfolgswirksam als außerordentlicher Aufwand erfasst.
Die Pensionsverpflichtung der Gesellschaft ist
teilweise durch zugunsten der versicherten Person
verpfändete Rückdeckungsversicherung gedeckt. Der
Ausweis in der Bilanz erfolgte zum Bilanzstichtag saldiert
gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB. Der
Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellung
errechnet sich mit EUR 48.075,00. Der Aktivwert aus der
bestehenden Rückdeckungsversicherung beträgt EUR
27.396,21.
Die sonstigen Rückstellungen betreffen die
Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses sowie
der Steuererklärungen mit 2.400,00 EUR und
Rückstellungen für Aufbewahrungspflicht in
Höhe von 5.800,00 EUR.
Die Fristigkeit der Verbindlichkeiten ergibt sich wie
folgt:
|
Verbindlichkeiten
|
Stand
31.12.2010
€
|
bis zu 1 Jahr
€
|
1 - 5 Jahre
€
|
über 5 Jahre
€
|
Erhaltene Anzahlungen
|
1.372,56
|
1.372,56
|
0,00
|
0,00
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
7.910,59
|
7.910,59
|
0,00
|
0,00
|
Sonstige
|
5.917,72
|
5.917,72
|
0,00
|
0,00
|
Summe
|
15.200,87
|
15.200,87
|
0,00
|
0,00
|
I
II
. Sonstige Angaben
Während des Zeitraums vom 1.1.2010 bis zum
31.12.2010 waren durchschnittlich 5 Arbeitnehmer
beschäftigt.
Gesamtvertretungsberechtigte
Geschäftsführerin im Geschäftsjahr 2010
war:
Wiesloch, den 16. Juni 2011
Irma Maurer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.06.2011 festgestellt.
|