VePa GmbH
Selbe AdresseVermittlung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
David Holy seit 8.7.2021 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Holy Immobilien GmbHAschaffenburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 30.06.2016 bis zum 31.12.2016Bilanz zum 31.12.2016AKTIVA
Anhang1. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung 1.1. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss des Unternehmens wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Gesellschaft gilt unter Bezugnahme auf die Größenklassen des § 267 HGB als kleine Kapitalgesellschaft. 1.2. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung Angewandte Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Ansatz- und Bewertungsvorschriften der Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend hierzu wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: Bilanzierungsmethoden: Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB sowie § 42 GmbHG, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet. Die Ansatzvorschriften nach §§ 246 - 251 HGB, modifiziert durch die Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 268 - 274 HGB) wurden beachtet. Bewertungsmethoden: Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis 256 HGB unter Berücksichtigung der besonderen Bewertungsbestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 275 bis 277 HGB) aufgestellt. Im wesentlichen ist hierzu auszuführen: Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um die Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der betriebsindividuellen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen. Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten aktiviert; soweit Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert gem. § 253 (3) HGB erforderlich waren, sind diese vorgenommen worden. Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert unter Abzug aller gebotener Wertberichtigungen angesetzt. Die flüssigen Mittel wurden mit dem Nennwert bilanziert. Rechnungsabgrenzungsposten wurden soweit erforderlich, mit dem Nennwert gebildet. Das Eigenkapital wurde mit dem Nennwert ausgewiesen. Die Rückstellungen wurden für alle erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet und in Höhe der Beträge angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich waren. 2. Sonstige Pflichtangaben 2.1. Angaben nach § 285 (1) HGB:
2.2. Angaben nach § 264(1a) HGB Die Holy Immobilien GmbH mit Sitz in Aschaffenburg ist beim Registergericht Aschaffenburg unter HRB 13848 eingetragen. 2.3. Angaben über die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr David Holy, Kaufmann. 2.4. Angaben gem. § 42 (3) GmbHG: Gegenüber den Gesellschaftern bestanden zum Bilanzstichtag folgende Forderungen/Verbindlichkeiten:
3. Verzicht auf Angaben Gemäß § 288(1) Nr. 1 HGB wird auf die Angaben nach § 285 Nr. 34 HGB verzichtet. 4. Unterschrift der Geschäftsführung
Aschaffenburg, 22.01.2018 gezeichnet David Holy 5. Feststellung des Jahresabschlusses Mit Beschluss vom 22.01.2018 wurde der Jahresabschluss durch die Gesellschafterversammlung festgestellt und genehmigt. |
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