Innosonix
GmbH
Ahorn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
92.526,00 |
80.982,67 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
6.177,67 |
| II.
Sachanlagen |
91.525,00 |
74.805,00 |
| III.
Finanzanlagen |
1.000,00 |
|
| B.
Umlaufvermögen |
1.145.053,65 |
1.011.083,18 |
| I.
Vorräte |
895.697,06 |
646.643,83 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
246.733,85 |
264.627,87 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.622,74 |
99.811,48 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.600,69 |
1.500,00 |
| Aktiva |
1.244.180,34 |
1.093.565,85 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
716.461,59 |
503.810,50 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
478.810,50 |
343.383,45 |
| III.
Jahresüberschuss |
212.651,09 |
135.427,05 |
| B.
Rückstellungen |
132.146,81 |
60.588,90 |
| C.
Verbindlichkeiten |
395.571,94 |
529.166,45 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
101.853,35 |
218.958,19 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.590,12 |
20.566,47 |
| Summe
Passiva |
1.244.180,34 |
1.093.565,85 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Innosonix GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267a HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen bezüglich der Form der Darstellung
wurde Gebrauch gemacht.
Die Aufstellung der Bilanz erfolgt vor
Berücksichtigung der Gewinnverwendung.
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Ausweis der nach § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB
zusammengefassten Posten
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt 0,00 €
(Vorjahr 0,00 €).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 101.853,35
€ (Vorjahr 218.958,19 €).
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterliegen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibung vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear vorgenommen.
Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von 250 €
wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Aus Vereinfachungsgründen wurde im Jahr des
Zugangs ein Abgang unterstellt.
Die abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens, deren Wert 250 €, aber nicht
1.000 € übersteigen, wurden in einen Sammelposten
gestellt, der im Wirtschaftsjahr seiner Bildung und in den
folgenden Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel
gewinnmindernd aufgelöst wird (§ 6 Abs. 2a EStG).
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten mit dem höheren Tageswert
berücksichtigt.
Anzahlungen von Kunden wurden zum
Nettorückzahlungsbetrag angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Übernahme der Restbuchwerte statt historischer
Anschaffungskosten
Als ursprüngliche Anschaffungs- und
Herstellungskosten sind die Buchwerte aus dem
Jahresabschluss zum 31.12.2009 übernommen und
fortgeführt worden.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Angaben zu Forderungen
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt 0,00 €
(Vorjahr 0,00 €).
Angaben zu Verbindlichkeiten
Der Betrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt
101.853,35 € (Vorjahr 218.958,19 €).
Der Betrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
beträgt 0,00 € (Vorjahr 0,00 €).
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42
Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten
Forderungen gegenüber Geschäftsführern
2.685,70 € (Vorjahr 4.378,84 €)
Forderungen gegenüber Gesellschaftern 0,00
(Vorjahr 0,00 €)
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 0,00
€ (Vorjahr 15.000,00 €)
Sonstige Angaben
Beschluss über Bilanz und Ergebnisverwendung
Am 18. Dezember 2024 wurde der Jahresabschluss zum
31.12.2023 durch die Gesellschafterversammlung festgestellt
und über die Ergebnisverwendung Beschluss gefasst.
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Herrn Markus Bätz
Herrn Steffen Bätz
Ahorn, den 18. Dezember 2024
_________________________
M. Bätz, S. Bätz
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.12.2024
festgestellt.
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