LogiSoft-S
GmbH
Heilbronn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
166.529,19 |
157.044,94 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
131.867,55 |
112.535,92 |
| II.
Sachanlagen |
34.661,64 |
44.509,02 |
| B.
Umlaufvermögen |
261.128,42 |
374.643,20 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
3.558,07 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
115.055,90 |
89.751,24 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
146.072,52 |
281.333,89 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.663,24 |
9.224,79 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
433.320,85 |
540.912,93 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
291.208,13 |
393.418,60 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
237.139,60 |
320.851,36 |
| III.
Jahresüberschuss |
29.068,53 |
47.567,24 |
| B.
Rückstellungen |
85.343,50 |
96.839,70 |
| C.
Verbindlichkeiten |
56.769,22 |
50.654,63 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
56.769,22 |
50.654,63 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
433.320,85 |
540.912,93 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2020
I.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die LogiSoft-S GmbH hat ihren Sitz in Heilbronn. Sie
ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB
108186 eingetragen.
II.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer
kleinen Kapitalgesellschaft gemäß
§ 267 Abs. 1 HGB auf.
Der Jahresabschluss wurde gem. §§ 242 ff.
und §§ 264 ff. HGB sowie den einschlägigen
Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es gelten die
Vorschriften für
kleine Kapitalgesellschaften.
III.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden
stetig angewendet
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter
der Annahme der
Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1
Nr. 2 HGB).
Die
entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände wurden zu
Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen
entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer,
bewertet.
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung
selbstgeschaffener immaterieller
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
wurde Gebrauch gemacht. Die Bewertung erfolgt zu
Herstellungskosten, d. h. mit den bei der Entwicklung
anfallenden Aufwendungen (§ 255 Abs. 2a HGB); diese
entsprechen den Vollkosten (§ 255 Abs. 2 HGB).
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten,
vermindert um lineare Abschreibungen angesetzt. Bei den
Anschaffungskosten werden Anschaffungsnebenkosten und
Anschaffungskostenminderungen berücksichtigt. Die
beweglichen Anlagegegenstände werden linear
entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer
abgeschrieben.
Die im Geschäftsjahr angeschafften
geringwertigen Wirtschaftsgüter bis zu einem
Wert in Höhe von € 800,00 wurden in
Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften
gemäß § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe
als Betriebsausgaben abgesetzt.
Die Bewertung der
Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte
grundsätzlich zu den Anschaffungskosten unter
Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Posten mit
verminderter Marktgängigkeit wurden auf den
niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
Die Bewertung der
fertigen und unfertigen Erzeugnisse und unfertigen
Leistungen erfolgte zu den je nach Bearbeitungsstand
angefallenen Herstellungskosten. Die angesetzten
Herstellungskosten enthalten die Fertigungs- und
Materialeinzelkosten, die Sonderkosten der Fertigung,
ferner angemessene Teile der Material- und
Fertigungsgemeinkosten sowie die Kosten des Werteverzehrs
des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung
veranlasst ist (produktionsbezogene Vollkosten). Zur
verlustfreien Bewertung sind auf Einzelermittlungen
beruhende Abwertungen vorgenommen worden.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
erkennbare Einzelrisiken durch angemessene
Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen
Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1,00 % auf
die Netto-Forderungen ausreichend Rechnung getragen.
Der
Ansatz der geleisteten Anzahlungen erfolgte mit dem
Nennbetrag (ohne Umsatzsteuer), die erhaltenen Anzahlungen
auf Vorräte wurden mit dem Rückzahlungsbetrag
(ohne Umsatzsteuer) offen von den Posten "Vorräte"
abgesetzt, sowiet den Anzahlungen Vorräte zugeordnet
werden konnten. Die verbleibenden erhaltenen Anzahlungen
wurden auf der Passivseite mit dem Rückzahlungsbetrag
(ohne Umsatzsteuer) ausgewiesen.
Die
flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für
eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen; die
Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend dem
Zeitablauf.
Die
Steuerrückstellungen und die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen auf
der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen
Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag. Bei
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt und eine
Abzinsung auf den Abschlussstichtag vorgenommen. Als
Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der
Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssätze der vergangenen sieben
Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen
Bundesbank monatlich bekannt gegeben werden.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die
erhaltenen Anzahlungen sind um die darin enthaltene
Umsatzsteuer vermindert (Nettomethode).
IV.
Angaben zur Bilanz
Die Entwicklung der in der Bilanz erfassten
Anlagengegenstände im Jahr 2020 werden in eimem
Anlagespiegel dargestellt. Dort werden auch die
Abschreibungen des Geschäftsjahres vermerkt.
Zum Absschlussstichtag bestehen
ausschüttungsgesperrte Beträge von
61.554,90€, die ausschließlich auf der
Aktivierung selbstgeschaffener immaterieller
Vermögensgegenstände beruhen.
V.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
VI.
Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr 2020 erfolgte die
Geschäftsführung der Gesellschaft durch den
Geschäftsführer:
Herrn Wolf-Rüdiger Schmidt
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB nicht befreit.
Heilbronn, 3. Februar 2021
LogiSoft-S GmbH
- Geschäftsführung-
gez. Wolf-Rüdiger Schmidt
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.02.2021 festgestellt.
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