"LINETA" Engineering- und Handelsgesellschaft mbHLiquidiert

20099 Hamburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 41592
Eingetragen
7.3.1989
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Maschinen (ohne landwirtschaftliche Maschinen und Büromaschinen) und technischem Bedarf a. n. g.Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von WerkzeugenIngenieurbüros für Fachplanung von technischer Gebäudeausrüstung
Gegenstand
die industriell-technische Beratung, die Herstellung und Montage sowie der Handel mit Industrieausrüstung einschließlich der Tätigkeit als Handelsvertreter.

Historie

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Management

NameRolle
Arne Demnitz
seit 3.5.2002
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

LINETA Engineering- und Handelsgesellschaft mbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 3.049,00 1.242,00
I. Sachanlagen 3.049,00 1.242,00
B. Umlaufvermögen 22.825,53 9.264,07
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 5.588,44 5.265,62
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 17.237,09 3.998,45
C. Rechnungsabgrenzungsposten 360,00 360,00
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 14.788,92
Bilanzsumme, Summe Aktiva 26.234,53 25.654,99

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 3.965,23 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag 40.353,51 42.954,12
III. Jahresüberschuss 18.754,15 2.600,61
IV. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 14.788,92
B. Rückstellungen 2.050,00 2.000,00
C. Verbindlichkeiten 20.219,30 23.654,99
Bilanzsumme, Summe Passiva 26.234,53 25.654,99

Anhang für das Geschäftsjahr 2011

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2011 keinen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag aus. Zur Vermeidung der Rechtsfolgen der Überschuldung im vorherigen Geschäftsjahr hat der Gesellschafter, Arne Demnitz, bezüglich seiner Forderungen in Höhe von € 18.425,40 gegen die Gesellschaft den Rangrücktritt erklärt. Diese Erklärung hat weiterhin Bestand.

Durch das Finanzmarktstabilisierungsgesetz (FMStG) wurde u. a. der Überschuldungstatbestand dahin gehend neu geregelt, dass gemäß § 19 Abs. 2 InsO eine insolvenzrechtliche Überschuldung gegeben ist, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich.

Die Geschäftsführung geht davon aus, dass zukünftig positive Ergebnisse erzielt werden, so dass die Fortführung der Gesellschaft überwiegend wahrscheinlich ist. Insolvenzantragsgründe werden insofern nicht gesehen.

Anteilsbesitz

Die Aufstellung des Anteilsbesitzes gem. § 285 Abs. 11 HGB ist nicht erforderlich.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände 5.588,44 0,00 5.265,62 0,00

Rechnungsabgrenzungsposten

Im Rechnungsabgrenzungsposten ist kein Disagio enthalten.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Verbindlichkeiten 20.219,30 1.997,27 23.654,99 6.096,12

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Wertansätze in der Bilanz der LINETA Engineering- und Handelsgesellschaft mbH zum 31.12.2010 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechung übernommen.

Immaterielle Vermögensgegenstände befanden sich nicht im Vermögen.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden entsprechend den steuerlichen Vorschriften vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 150,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurden als Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2a EStG auf 5 Jahre abgeschrieben.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet.

Anteile an verbundenen Unternehmen befanden sich nicht im Betriebsvermögen.

Die Vorräte, soweit ausgewiesen, sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden:

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.

Unfertigen und fertigen Erzeugnisse befanden sich nicht im Vermögen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.

Eine Pensionsrückstellung ist nicht zu bilden.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Grundlagen der Währungsumrechnung

Im vorliegenden Jahresabschluss sind Währungsforderungen zum Tageskurs am Bilanzstichtag oder zu einem niedrigeren Kurs angesetzt. Währungsverbindlichkeiten sind zum Tageskurs am Bilanzstichtag bzw. einem höheren Kurs bewertet.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Arne Demnitz

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Hamburg, den 28. März 2013

Arne Demnitz

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 28.3.2013.

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