Wohnhaus Minden GmbH
Hahler Straße 34, 32427 Minden, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Eugen Pankratz seit 2.3.2017 | Geschäftsführer |
Robert Luis Sánchez de Vivar Jung seit 15.12.2015 | Geschäftsführer |
Andreas Dähne seit 24.3.2014 | Prokura |
Angela Seffner seit 9.6.2008 | Prokura |
David Prajs seit 13.10.2006 | Geschäftsführer |
Thomas Grube seit 10.3.2006 | Geschäftsführer |
Sruel Prajs seit 10.3.2006 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Wohnhaus Minden GmbHMindenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 20231. Grundlagen Die Wohnhaus Minden GmbH bewirtschaftet 2023 im Wesentlichen Wohngebäude mit einem geringen Anteil an Gewerbeflächen auf eigenen Grundstücken in Minden. Die Gesamtnutzfläche beträgt am 31. Dezember 2023 159.996 m 2. 2. Geschäfts- und Rahmenbedingungen Der Immobilienmarkt in Deutschland ist im Jahr 2022/2023 durch wirtschaftspolitische und gesellschaftliche Nachwirkungen der nunmehr nahezu beendeten Corona-Pandemie insbesondere auf den Hotel- und Gastronomiebereich sowie Touristik- und Handelssegment und darüber hinaus durch die Verlängerung der Mietpreisbremse für den Wohnungsbereich bis 2025 stark beeinträchtigt worden. Zudem haben steigende Zinsen, Lieferkettenprobleme sowie die rasante Inflationsentwicklung, die Energiekrise und Maßnahmen gegen den Klimawandel Aktivitäten auch auf dem Immobilienmarkt (aus-)gebremst. Durch die steigenden Gas- und Ölpreise v.a. wegen der Sanktionen gegen das mit der Ukraine seit über einem Jahr kriegsführende Russland verlieren Immobilien mit geringer bzw. ohne Energieeffizienz an Wert und Kreditwürdigkeit auch aufgrund sinkender Mietrenditen. Nach 2015 kommt mit der Ukraine-Krise (Beginn Februar 2022), dem Erdbeben v.a. in der Türkei vom 6. Februar 2023 und ab April 2023 mit dem Krieg im Sudan erneut ein erheblicher Flüchtlingsstrom auf Deutschland zu, dessen Dauer noch ungewiss ist und der zu einer weiteren Anspannung auf dem Wohnungssektor führt. Bis Ende 2023 wird sich die Wohnungsnachfrage um bis zu 600.000 Haushalte erhöhen. 1 Laut Statistischem Bundesamt kamen in der ersten Jahreshälfte 2022 rund 1,05 Millionen Menschen mit ausländischer Staatangehörigkeit nach Deutschland 2 (im zweiten Halbjahr 2015 lag mit der Flüchtlingsbewegung aus Syrien die Nettozuwanderung bei 756.000 Menschen)1. Für 2023 wird ein Zuzug von 1,7 Millionen Menschen aus der Ukraine erwartet.1 Bis 2030 wird mit 1,2 Millionen p.a. gerechnet.1 Illegale Zuwanderung wird dabei zum wachsenden, noch ungelöstem Problem.
1 "Der Krieg in der Ukraine und die Auswirkungen
auf die Immobilienbranche", abrufbar unter:
https://www.immobilien-aktuell-magazin.de/topics/krieg-ukraine-auswirkungen-auf-immobilienbranchenewsticker
Trotz der enormen Nachfrage nach neuem und bezahlbarem Wohnraum bleibt der Wohnungsbau weit zurück: das Ziel von 400.000 Wohnungen p.a. wurde 2021 mit ca. 294.000 weit verfehlt, 2022 wurden ca. 250.000 neu geschaffen und aufgrund steigender Zinsen und Lieferkettenprobleme wird die Anzahl neu geschaffener Wohnungen weiter zurückgehen. 1 Verschiedene umweltpolitische Vorschriften zur Reduzierung des CO 2 -Ausstoßes sind - trotz KfW-Bezuschussung - erhebliche finanzielle, zeitliche und organisatorische Herausforderungen für den Immobilienbesitzer. Sowohl Neubau als auch Altbestand unterliegen neuen strengen Verpflichtungen und Auflagen. Dabei wird nicht die Zielrichtung kritisch gesehen. Lösungsansätze stehen hier im Fokus der Kritik hinsichtlich des Verhältnisses von Aufwand und Nutzen. Inwieweit das Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, sowie Material- und Fachkräftemangel zu einer Stagnation für Neubautätigkeit führen, bleibt abzuwarten. Forderungen nach einem umfangreichen und effektiven Maßnahmenpaket mit Schwerpunkt auf folgende Bereiche stehen im Raum:
Die ab 2011 fortentwickelte Strategie der Wohnhaus Minden GmbH zur nachhaltigen energetischen Modernisierung des Häuserbestandes hat die Auslastung der Liegenschaften deutlich verbessert. Der Bestand an Wohnungen in einem energetisch neuwertigen oder vergleichbaren Zustand wurde auch weiter ausgebaut. Im Jahr 2022 wurde die Planung weiterer energetischer Sanierungsprojekte für die folgenden Jahre aufrechterhalten. Es wurde besonderer Wert auf die individuellen Bedürfnisse verschiedener Zielgruppen gelegt, die nach Marktanalysen identifiziert wurden. Durch die Änderung bzw. Teilung von Grundrissen wurden zusätzliche Wohnungen geschaffen. Zum Jahresende befinden sich insgesamt 2.608 Wohnungen, 19 Gewerbeeinheiten, 779 Garagen und Stellplätze im Eigentum der Gesellschaft. Die Arbeitnehmerschaft der Gesellschaft bestand zum Ende des Geschäftsjahres aus fünf Mitarbeitern. 3. Wirtschaftliche Lage und Entwicklung 3.1 Finanzwirtschaftliche Kennzahlen Die wichtigsten finanziellen Steuerungsgrößen haben sich wie folgt entwickelt:
* bedeutsame finanzielle Leistungsindikatoren
3.2 Ertragslage Gegenüber dem Vorjahr steigt das Jahresergebnis um TEUR 859; es wird ein Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 5.018 ausgewiesen. Wesentlich für den Anstieg des Jahresüberschusses ist der Anstieg der Umsatzerlöse um TEUR 301, der Bestandserhöhungen um TEUR 528 sowie der sonstigen betrieblichen Erträge um TEUR 365, bei einem gleichzeitigen Anstieg der Instandhaltungskosten um TEUR 590. Die Leerstandquote bezogen auf die Gesamtwohnfläche lag Ende 2023 bei 8,4 % (Vorjahr: 7,3 %). Gegenüber der Prognose für das Geschäftsjahr 2023 fallen EBIT und EBITDA deutlich besser aus. Dies ist im Wesentlichen durch höhere Umsatzerlöse und geringere Aufwendungen für Hausbewirtschaftung bedingt. 3.3 Finanzlage Verbindlichkeiten gegenüber Geschäfts- und Hypothekenbanken bestehen per 31. Dezember 2023 in Höhe von TEUR 49.748 (Vorjahr: TEUR 53.741). Die Darlehen sind im Wesentlichen über Grundpfandrechte gesichert. Der Finanzmittelfonds setzt sich ausschließlich aus liquiden Mitteln (TEUR 10.012; Vorjahr: TEUR 8.329) zusammen. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit ist im Berichtsjahr aufgrund höherer Umsatzerlöse und geringerer Aufwendungen für Hausbewirtschaftung deutlich besser als der Prognosewert ausgefallen. 3.4 Vermögenslage Die Bilanzsumme steigt gegenüber dem 31.12.2022 um Mio. EUR 1,2 auf Mio. EUR 100,0. Der Buchwert der Sachanlagen ohne Betriebs- und Geschäftsausstattung sinkt um Mio. EUR 1,1 auf Mio. EUR 83,8. Die Investitionen des Geschäftsjahres beliefen sich auf TEUR 730 und betrafen zum einen Investitionen in den Anbau von Balkonen (TEUR 564) und zum anderen die Teilung von Wohnungen (TEUR 166). Am Gesamtvermögen der Gesellschaft hat das Anlagevermögen einen Anteil von 83,9 % (Vorjahr: 86,1 %). Die liquiden Mittel machen einen Anteil von 10,0 % (Vorjahr: 8,4 %) am Gesamtvermögen der Gesellschaft aus. Die Eigenkapitalquote liegt bei 40,6 % (Vorjahr: 36,0 %), während die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 49,8 % (Vorjahr: 54,4 %) des Gesamtkapitals bilden. 3.5 Gesamtbeurteilung Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft ist insgesamt geordnet, der Geschäftsverlauf zufriedenstellend. 4. Chancen- und Risikobericht Die Nachfrageentwicklung bei kleineren Wohnungen und auch bei Familien-Wohnungen mit hohem energetischem Standard ist stabil. Günstige Energiekosten einer Wohnung sind für die Anmietentscheidung insbesondere langfristig planender Mietinteressenten (Familien) ein wesentliches Kriterium. Der Leerstand wird systematisch erfasst und die Notwendigkeit von Instandhaltungsmaßnahmen überprüft. Durch gezielte Maßnahmen zur baulichen Verbesserung, im Wesentlichen im leerstehenden Bestand, wird dieser den Markterfordernissen angepasst und damit konsequent auf eine Senkung des Leerstands hingewirkt. Die Gebäude sind zum gleitenden Neuwert versichert. Die Liquidität der Gesellschaft ist durch die Objektverkäufe 2019/2020 gestärkt und wird fortlaufend überwacht. Aufgrund der auf der Basis des EURIBOR-Zinssatzes vereinbarten variablen Verzinsung von Darlehen wäre die Gesellschaft dem Risiko von steigenden Zinssätzen und - daraus resultierend - höheren Zinsaufwendungen ausgesetzt. Zur Begrenzung des Zinsrisikos hat die Gesellschaft derivative Finanzinstrumente erworben. Zinssatz-Swaps ersetzen für die Darlehenssumme über die Laufzeit des Grundgeschäfts die ursprünglich vereinbarte variable Verzinsung durch eine feste Verzinsung (Micro-Hedge). Aufgrund des erhöhten Zinsniveaus am Kapitalmarkt werden für künftige Finanzierungen wie auch Prolongationen von Darlehen hohe Zinsaufwendungen zu verkraften sein. Durch die geringe Beleihung des Immobilienbestandes der Gesellschaft kann insbesondere bei Darlehensprolongationen mit einer Reduzierung des Tilgungssatzes teilweise gegengesteuert werden, so dass die Zinssteigerungen nicht voll auf den Cashflow der Gesellschaft durchschlagen. Die Geschäftsführung sieht derzeit keine bestandsgefährdenden Risiken. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses ist die Corona-Pandemie trotz neuer Varianten weitestgehend überwunden und Beschränkungen des Gesellschafts- und Geschäftslebens nahezu entkräftet. Negative Auswirkungen von bisher einschränkenden Maßnahmen auf die Geschäftstätigkeit der Wohnhaus Minden GmbH (z.B. durch Mietstundungen, Mietausfälle), bestehen geringfügig vereinzelt. Im Übrigen wird auf den Ausführungen in Punkt 2 verwiesen, die möglicherweise auf die Bautätigkeit der Gesellschaft Einfluss haben könnten. Ebenso ist der Aufbau des Forderungsbestandes und das erhöhte Forderungsausfallrisiko durch die beschriebenen verschlechterten gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen nachvollziehbar. Durch das Forderungsmanagement unter Einsatz qualifizierter interner und externer Juristen wird einem möglichen Forderungsausfall entgegengearbeitet. Insgesamt ist die Geschäftssituation und -entwicklung der Wohnhaus Minden GmbH dank zeitnaher Situations- und Marktanalyse sowie entsprechender Maßnahmen zum Bestandserhalt und zur Bestandsverbesserung gut. Es werden weiterhin keine wesentlichen Risiken für den Fortbestand und die Entwicklung des Unternehmens nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erwartet. Derzeit werden die Auswirkungen des GEG für das Unternehmen kritisch geprüft und entsprechende Maßnahmen geplant. 5. Prognosebericht Im operativen Geschäft wird 2024, unter Vorbehalt der umsichtig erwogenen Risiken, aufgrund von Instandhaltungsmaßnahmen und trotz höherer Umsatzerlöse mit einem ähnlichen Ergebnis wie 2023 gerechnet. EBIT, EBITDA und der Cashflow fallen entsprechend unserer Prognose 2024 auf dem Niveau des Vorjahres aus. Für das Geschäftsjahr 2024 erwartet die Geschäftsführung keine wesentlichen Änderungen in der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Über welchen Zeitraum und wie stark sich diese Risiken aus den beschriebenen Krisen weiterhin auswirken können, ist derzeit kaum abschätzbar.
Minden, 18. September 2024 Sruel Prajs David Prajs Thomas Grube Robert Jung Eugen Pankratz Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Passivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023A. Allgemeine Angaben und Erläuterungen zur Bilanzierung und Bewertung Die Wohnhaus Minden GmbH mit Sitz in Minden ist im Handelsregister Bad Oeynhausen unter der Nummer HRB 4953 B eingetragen. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 2 HGB. Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des HGB und der Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen aufgestellt. Aufgrund der besonderen Geschäftstätigkeit der Gesellschaft wurde die Bilanz um die Position "Verbindlichkeiten aus Vermietung" ergänzt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gegliedert. Es wurden unverändert zum Vorjahr die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zugrunde gelegt. B. Erläuterungen zur Bilanzierung und Bewertung Aktivseite Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen. Die zugrunde gelegte Nutzungsdauer ist in Abhängigkeit von der Nutzung der Gebäude und vom Baujahr festgelegt worden. Die Nutzungsdauer beträgt bei Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung zwei bis 23 Jahre. Gebäude werden über 40 bis 50 Jahre abgeschrieben, Außenanlagen und Parkplätze über zehn bis 25 Jahre. Außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert im Anlagevermögen werden bei einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung vorgenommen. Bei den unfertigen Leistungen aus nicht abgerechneten Betriebskosten wurden Bewertungsabschläge für Leerstands- und für allgemeine Abrechnungsrisiken vorgenommen. Die anderen Vorräte sind zu Anschaffungskosten aktiviert. Die anderen Vorräte (Heizölbestände) werden gemäß § 256 HGB mit einem Bewertungsvereinfachungsverfahren zu Anschaffungskosten bewertet. Die Forderungen aus Vermietung sind zum Nominalwert unter Berücksichtigung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen aktiviert. Sonstige Vermögensgegenstände und flüssige Mittel sind zum Nennwert angesetzt. Als Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen. Passivseite Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in Höhe des voraussichtlichen Erfüllungsbetrags dotiert. Aufgrund der Mitgliedschaft unserer Gesellschaft bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) ist grundsätzlich allen Mitarbeitern eine Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente, eine Alters- und Hinterbliebenenversorgung nach den Regeln der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst zugesagt worden. Im Geschäftsjahr 2023 wurden für Umlagen an die VBL TEUR 3 aufgewandt. Entsprechend der allgemeinen Bilanzierungspraxis sind die mittelbaren Verpflichtungen gegenüber den Mitarbeitern nicht passiviert. Die Verbindlichkeiten sind zu ihren Erfüllungsbeträgen passiviert. Die Rechnungsabgrenzungsposten sind mit den vereinnahmten Beträgen für Mietzahlungen, soweit sie Erträge für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen, passiviert. Unter den nach den Grundsätzen des § 274 HGB bilanzierten passiven latenten Steuern werden die mit dem für die Gesellschaft durchschnittlichen Steuersatz bewerteten Differenzen zwischen den Wertansätzen der Handels- und Steuerbilanz ausgewiesen. Sonstiges Zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos aus variabel verzinslichen (EURIBOR-)Darlehen hat die Gesellschaft derivative Finanzinstrumente (Zinsswaps) erworben. Aufgrund der nicht bestehenden Veräußerungsabsicht und des engen Sicherungszusammenhangs werden die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (per 31. Dezember 2023: TEUR 33.805) und die Derivate als Bewertungseinheit gemäß § 254 HGB zusammengefasst. Die laufenden Zahlungen aus den Finanzderivaten werden im Zinsaufwand erfasst. Die Barwerte der Zinsswaps betrugen zum 31. Dezember 2023 TEUR 891. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfolgte nach der Mark-to-market-Methode. Es liegen Bewertungseinheiten in Form von Micro-Hedges vor. Die Ermittlung der Wirksamkeit der Sicherungsbeziehungen im Hinblick auf das abgesicherte Risiko am Abschlussstichtag erfolgt anhand der Critical-Terms-Match-Methode. Es ist eine vollständige Laufzeiten- und Volumenkongruenz gegeben; die gegenläufigen Wertentwicklungen gleichen sich über die Laufzeit aus. Die bilanzielle Abbildung der Bewertungseinheit erfolgt nach der Einfrierungsmethode. C. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung I. Bilanz Die Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel dargestellt. Unter der Position "unfertige Leistungen" sind noch nicht abgerechnete Betriebskosten von TEUR 3.828 (Vorjahr: TEUR 3.456) ausgewiesen. Die hierauf von den Mietern geleisteten Vorauszahlungen sind in dem Posten "erhaltene Anzahlungen" in Höhe von TEUR 4.162 (Vorjahr: TEUR 3.456) enthalten. Die Forderungen aus Vermietung sowie sonstigen Vermögensgegenstände sind wie zum Vorjahresstichtag sämtlich innerhalb eines Jahres zur Zahlung fällig. Die Kapitalrücklage beläuft sich wie im Vorjahr auf TEUR 5.230. Die Gewinnrücklagen enthalten unverändert mit TEUR 1.493 die gesellschaftsvertragliche Rücklage und mit TEUR 11.814 andere Gewinnrücklagen/Ergebnisrücklagen. Die Fristigkeiten der Verbindlichkeiten sowie die zur Sicherheit gewährten Pfandrechte o.ä. Rechte stellen sich wie folgt dar:
* GPR = Grundpfandrecht, Zess =
Forderungsabtretung
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten für das Folgejahr erhaltene Mietzahlungen in Höhe von TEUR 325. Die im Geschäftsjahr 2023 gebildeten passiven latenten Steuern (TEUR 4.166) sind aufgrund von Bewertungsunterschieden von Grundstücken und Gebäuden in der Handelsbilanz (TEUR 83.585) und der Steuerbilanz (TEUR 65.956) sowie der ursprünglich in Höhe von TEUR 16.000 in den Jahren 2019/2020 gebildeten Rücklage nach § 6b EStG ermittelt und wurden mit einem Steuersatz von 15,825 % berücksichtigt. Aktive latente Steuern ergeben sich in voller Höhe aus körperschaftsteuerlichen Verlustvorträgen. Die latenten Steuersalden haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
II. Gewinn- und Verlustrechnung Das Rohergebnis beinhaltet die Erträge aus Wertberichtigungen in Höhe von TEUR 144 (Vorjahr: TEUR 88) sowie Erträge aus der Ausbuchung von Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 117 (Vorjahr: TEUR 83). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Vermietungskosten in Höhe von TEUR 479 (Vorjahr: TEUR 549) sowie Asset-Management-Gebühren in Höhe von TEUR 93 (Vorjahr: TEUR 98). Der Steueraufwand vom Einkommen und vom Ertrag enthielt im Vorjahr Steueraufwand für latente Steuern in Höhe von TEUR 307 sowie Körperschaftsteuererstattungen in Höhe von TEUR 58. D. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Geschäftsjahresende Es wird auf die Ausführungen im Lagebericht unter 1. Geschäfts- und Rahmenbedingungen sowie 4. Chancen- und Risikobericht verwiesen. Weitere besondere Vorgänge sind nicht eingetreten. E. Sonstige Angaben Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich vier Arbeitnehmer beschäftigt. Da lediglich ein Geschäftsführer unmittelbar von der Gesellschaft seine Bezüge erhält, wird auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung entsprechend § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Geschäftsführer sind
Es wird vorgeschlagen, das Jahresergebnis 2023 auf neue Rechnung vorzutragen.
Minden, 18. September 2024 Sruel Prajs David Prajs Thomas Grube Robert Jung Eugen Pankratz Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 07.10.2024 festgestellt Entwicklung des Anlagevermögens für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Wohnhaus Minden GmbH, Berlin Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Wohnhaus Minden GmbH, Minden, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Wohnhaus Minden GmbH, Minden, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Berlin, den 18. September 2024 Deutsche
Baurevision GmbH
Gerald Reiher, Wirtschaftsprüfer Nils Scheppank, Wirtschaftsprüfer |
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