Hezinger GmbH
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Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jörg Steffen Hezinger seit 21.4.2015 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Hezinger GmbHStuttgartJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz zum 31. Dezember 2010A K T I V A
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2010A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSSDer Jahresabschluss wurde nach den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften in EURO unter Gegenüberstellung der Werte zum 31. Dezember 2009 aufgestellt. Die Erstellung des Jahresabschlusses 2010 erfolgt unter erstmaliger Anwendung der neuen Bestimmungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG). Die Vorjahreszahlen wurden nicht angepasst (Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB). Auf Grund der erstmaligen Anwendung der neuen Bilanzierungsvorschriften wurden die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze nicht voll umfänglich fortgeführt (Art. 67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB). Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften des HGB aufgestellt (§§ 265, 266 ff. HGB). B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODENImmaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet und - soweit unverzinslich - bei Restlaufzeiten von über einem Jahr auf den Bilanzstichtag abgezinst. Flüssige Mittel sind zu Nominalwerten angesetzt. Rückstellungen für Pensionen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Die Bewertung erfolgt nach dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren (PUC-Methode). Für die Abzinsung wird der von der Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz berücksichtigt, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, werden mit den Pensionsverpflichtungen verrechnet. Die Bewertung der verrechneten Vermögensgegenstände erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Sonstige Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Künftige Preis- und Kostensteigerungen im Zeitpunkt der Erfüllung der Verpflichtung werden berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden und von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst. Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. C. ANGABEN ZUR BILANZForderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben in Höhe von EUR 32.298,21 (Vj. EUR 317.713,14) eine Restlaufzeit von über einem Jahr. Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 Abs. III GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von EUR 2.307,10 (Vj. EUR 658,56). Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB ergibt sich folgender saldierter Ausweis in der Bilanz: Aktivwert Rückdeckungsversicherung 31.12.2010: EUR 140.143,76 Pensionsverpflichtung 31.12.2010: EUR -137.282,00 Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung: EUR 2.861,76 Eigenkapital Das im Handelsregister eingetragene Kapital beträgt DM 50.000,00, es ist noch nicht auf EURO umgestellt (Art. 42 Abs.3 EGHGB). Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurde nach dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren gebildet. Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB): Ein durchschnittlicher Marktzinssatz von 5,15 % für eine Laufzeit von 15 Jahren, der von der Deutschen Bundesbank bekanntgegeben wurde. Lohn und Gehaltssteigerungen wurden angemessen berücksichtigt. Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck "Richttafeln 2005G". Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergibt sich ein zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in Höhe von EUR 20.283,00. Der Betrag wurde den Pensionsrückstellungen zugeführt und als außerordentlicher Aufwand ausgewiesen. Von der Übergangsregelung gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB wurde kein Gebrauch gemacht. Pensionsverpflichtung 31.12.2010: EUR 191.435,00 Rückdeckungsversicherung 31.12.2010: EUR -148.743,87 Summe: EUR 42.691,13 Verbindlichkeiten Alle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. D. SONSTIGE ANGABENWährend des Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den Geschäftsführer Herrn Steffen Hezinger, Diplom-Kaufmann, geführt. Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Von den Erleichterungen nach §§ 274a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Stuttgart, den 11. Februar 2011 Geschäftsführer Steffen Hezinger Von den Offenlegungserleichterungen nach § 327 HGB wurde Gebrauch gemacht. Offenlegungsangaben § 328 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 HGB: Der Jahresabschluss wurde am 01.07.2011 festgestellt. |
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