ZECH Hochbau AG
Selbe AdresseArchitekturbüros für Hochbau
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Frank Krauskopf seit 20.12.2023 | Geschäftsführer |
Michael Braun seit 16.3.2022 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
RIMOTA Verwaltung GmbHStuttgartJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
AnhangAllgemeine Hinweise Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes erstellt. Die RIMOTA Verwaltung GmbH ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB. Als mittelgroße Kapitalgesellschaft nehmen wir größenabhängige Erleichterungen gemäß § 288 Abs. 2 HGB in Anspruch. Die Gesellschaft ist unter der Firma RIMOTA Verwaltung GmbH mit Sitz in Stuttgart im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer HRB 783926 eingetragen. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Forderungen sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Die übrigen Aktiva sind zu Nennwerten angesetzt. Das Eigenkapital wird zum Nennbetrag ausgewiesen. Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind zu Erfüllungsbeträgen passiviert. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Erläuterungen zur Bilanz In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden die Leistungserbringungen gemäß Nachunternehmer-Vertrag an die Investitionsbank Schleswig- Holstein ausgewiesen. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht. Am Bilanzstichtag vorhandene Flüssige Mittel in Höhe von TEUR 209,6 sind Guthaben bei Kreditinstituten, die als Termingeld angelegt waren. Das ausgewiesene Gezeichnete Kapital wird von der ZECH PPP Services GmbH Stuttgart, gehalten. In dem Bilanzverlust von EUR 42.310,84 ist ein Verlustvortrag in Höhe von EUR 37.705,69 enthalten. Die Gesellschaft ist mit EUR 17.310,84 bilanziell überschuldet. Die Rückstellungen und Verbindlichkeiten sind zu Erfüllungsbeträgen passiviert; sämtliche Rückstellungen und Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse betreffen die Schlussvereinbarung der Hauptbauleistung sowie die Betriebsleistung der Investitionsbank Schleswig-Holstein. Sonstige betriebliche Aufwendungen erfassen die nach den Gliederungsvorschriften nicht gesondert auszuweisenden Posten wie sachliche Gemeinkosten, Verwaltungssachkosten, Sachversicherungsprämien, Honorare und Gebühren. Sonstige Angaben Die Gesellschaft beschäftigt kein Personal Mitglieder der Geschäftsführung sind:
Stuttgart, den 15. März 2024 RIMOTA Verwaltung GmbH Volkhard Splitt Frank Krauskopf Lagebericht 20231. Grundlagen der RIMOTA Verwaltung GmbH Die RIMOTA Verwaltung GmbH hat ihren Sitz in Stuttgart. Die RIMOTA Verwaltung GmbH hat die Planung und Errichtung des Neubaus des Verwaltungsgebäudes Investitionsbank Schleswig-Holstein in Kiel ausgeführt. Im Anschluss an die Fertigstellung am 1.12.2021 betreibt die RIMOTA Verwaltung GmbH das Gebäude für 25 Jahre. 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Rahmenbedingungen Für die Übernahme der vertraglichen Verpflichtungen, Zielsetzungen, Risikoverteilungen, Gefahrtragung, Abgrenzung von Verantwortungsbereichen, Rechte und Pflichten, Zuweisung von Kenntnissen, der Vertragserfüllung zugrunde legende Zustände, Übernahme bestehender Verpflichtungen oder sonstige Vertragskonditionen gilt das Backto-Back-Prinzip. Danach werden für den "Gesamtkomplex Bau und Betrieb" sämtliche vertraglichen Regelungen und übernommene Risiken, Verpflichtungen, Haftungen, Zuweisungen von Kenntnissen, der Vertragserfüllung zugrunde zu legenden Zustände, Übernahme bestehender Verpflichtungen, Nebenpflichten oder sonstige Vertragskonditionen aus dem Vertragsverhältnis und späteren Nachträgen zwischen der Investitionsbank Schleswig-Holstein und uns lückenlos an die ZECH Hochbau AG (für den Gesamtkomplex Bau) und die ZECH Facilitymanagement GmbH (für den Gesamtkomplex Betrieb) durchgestellt. Die vertraglichen Beziehungen zwischen uns und der ZECH Hochbau AG und der ZECH Facility-Management GmbH sind stets so zu verstehen und anzuwenden, dass aus dem "Gesamtkomplex Bau und Betrieb" kein Leistungs- oder Haftungsrisiko bei uns verbleibt. 2.2. Geschäftsverlauf Im Geschäftsjahr wurde die Schlussvereinbarung für den Komplex Bau verarbeitet. Daneben konnte die RIMOTA den Regelbetrieb der gesamten Betriebsführung sicherstellen und alle gemäß ÖPP-Vertrag geschuldeten Leistungen gegenüber der Investitionsbank Schleswig-Holstein erbringen. Für die Vergütungen des Technischen Gebäudemanagements sieht der Projektvertrag Preisanpassungen nach Maßgabe der Veränderung des Gesamtindex für den Neubau von Nichtwohngebäuden/Bürogebäuden vor. Für die Vergütungen des infrastrukturellen Gebäudemanagements sieht der Projektvertrag Preisanpassungen nach Maßgabe der Veränderung des Erzeugerpreisindex vor. Für die Vergütungen des kaufmännischen Gebäudemanagements sieht der Projektvertrag Preisanpassungen nach Maßgabe der Veränderung des Gesamtindex für tarifliche Stunden, Verdienste im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich vor. Im Geschäftsjahr wurde eine Gesamtleistung von EUR 0,9 Mio. erreicht. Die Aufwendungen entfallen mit EUR 0,5 Mio., das sind ca. 52 % der Gesamtleistung, auf den Materialaufwand. Die Gesamtleistung sowie das Jahresergebnis stellen als Maßgrößen für die Geschäftsentwicklung die zentralen Steuerungsgrößen der RIMOTA Verwaltung GmbH dar.
* Gesamtleistung: Umsatzerlöse
zuzüglich/abzüglich Bestandsveränderungen
Aufgrund der im Jahr 2022 gestellten zweiten Schlussrechnung konnte im Geschäftsjahr 2023 das Ergebnis des Vorjahres nicht erreicht werden. 2.3. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 2.3.1. Vermögenslage Die Bilanzsumme ist im Vergleich zum Vorjahr von EUR 15,4 Mio. auf EUR 0,3 Mio. zurück gegangen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit TEUR 110 um EUR 15,0 Mio. zurückgegangen. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag beträgt zum 31. Dezember 2023 TEUR 17. Die Rückstellungen sind gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert. Die Verbindlichkeiten sind gegenüber dem Vorjahr von EUR 15,3 Mio. auf EUR 0,3 Mio. zurückgegangen. 2.3.2. Finanzlage Kapitalflussrechnung
Die Gesellschaft war jederzeit in der Lage, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. 2.3.3. Ertragslage Die Umsatzerlöse des Geschäftsjahres von EUR 0,9 Mio. (Vorjahr EUR 15,6 Mio.) sind im Wesentlichen aus dem Regelbetrieb der gesamten Betriebsführung des Gebäudes der Investitionsbank Schleswig-Holstein erzielt worden. Die Materialeinsatzquote ist auf 52 % (Vorjahr: 101 %) gesunken. Aufgrund der vorgenannten Effekte erzielte die Gesellschaft insgesamt einen Jahresfehlbetrag von TEUR 5 (Vorjahr: Jahresüberschuss TEUR 206). 3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht Risikomanagement Die RIMOTA Verwaltung GmbH hat mit der Investitionsbank Schleswig-Holstein in Kiel lediglich einen Auftraggeber und ist somit von dieser essenziell abhängig. Aufgrund der vorgenommenen angemessenen Risikovorsorge für das laufende Geschäftsjahr sind gravierende negative Einflüsse auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht zu erwarten. Wir haben auf die besonderen Herausforderungen des Marktes durch die Installierung eines integrierten Risikocontrollings reagiert. Die frühzeitige Risikoerkennung und der Umgang mit Risiken sind als kontinuierlicher Verbesserungsprozess implementiert. Monatliche Analysen der Arbeitsabläufe und Prognosen ermöglichen es der Geschäftsführung, rechtzeitig auf eventuelle Fehlentwicklungen und Risiken reagieren zu können. Insgesamt lässt unser Risikomanagement-System zu diesem Zeitpunkt keine, über den normalen Geschäftsverlauf hinausgehenden, Risiken erkennen. Ebenso entwickeln sich die Ergebnisse unserer Betriebsprojekte nunmehr planmäßig. Das Risikomanagement der RIMOTA Verwaltung GmbH konzentriert sich auf die Umsetzung und Vertiefung eines Maßnahmenkatalogs mit folgenden Themen:
Personalrisiken Personalrisiken bestehen nicht, da die Gesellschaft keine Arbeitnehmer beschäftigt. IT-Risiken Um unberechtigte Zugriffe und Datenverluste zu verhindern und die ständige Verfügbarkeit unserer Systeme zu garantieren, schützen wir unsere Informationstechnik durch zahlreiche technische Maßnahmen. Unsere IT-Strukturen sind weitgehend standardisiert. Bei den Programmen setzen wir die Produkte der führenden Hersteller wie SAP und Microsoft ein. Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung Die vertragliche Bindung an die Investitionsbank Schleswig-Holstein gewährleistet eine gute Absicherung der Leistungserbringung. Ausblick Für 2024 erwarten wir wieder ein geringes positives Ergebnis. Die Gesamtleistung 2024 wird ca. EUR 1 Mio. betragen.
Stuttgart, den 15. März 2024 RIMOTA Verwaltung GmbH Volkhard Splitt Frank Krauskopf BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die RIMOTA Verwaltung GmbH: Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der RIMOTA Verwaltung GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der RIMOTA Verwaltung GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Bremen, den 26. September 2024 Nordwest
Revision GmbH
Martin Beering, Wirtschaftsprüfer Dr. Christian Lütke-Uhlenbrock, Wirtschaftsprüfer |
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