Stammdaten

Register
Amtsgericht Memmingen HRB 8339
Eingetragen
10.10.1979
Branche
Großhandel mit TextilienGroßhandel mit industriellen Textil-, Näh- und StrickmaschinenGroßhandel mit Bekleidung
Gegenstand
Groß- und Einzelhandel von Strickwolle, Strickwollzubehör und Zeitschriften

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Prokura
Christine Böhm
seit 15.6.2023
Prokura
Jonathan Laub
seit 29.11.2012
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
55.50%
25.50%

Gesellschafter
Beta

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Name
Ort
Betrag
Anteil
Jonathan Laub
87727 Babenhausen, Leharstr. 5
111000
55.50%
Claudia Fischer
87727 Babenhausen, Allmannshornweg 35
51000
25.50%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Georg Fischer GmbH

Babenhausen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2022 bis zum 31.03.2023

Handelsbilanz

Aktiva

31.3.2023
EUR
31.3.2022
EUR
A. Anlagevermögen 52.293,50 74.451,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 4.943,00 24.724,50
II. Sachanlagen 47.350,50 49.726,50
B. Umlaufvermögen 3.447.705,84 3.674.482,72
I. Vorräte 1.509.917,56 1.576.846,48
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.332.351,77 1.156.582,38
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 1.144.159,20 1.007.197,34
davon gegen Gesellschafter 35.119,83 40.000,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 605.436,51 941.053,86
C. Rechnungsabgrenzungsposten 42.583,80 19.715,25
D. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 73.678,00 67.531,00
Aktiva 3.616.261,14 3.836.179,97

Passiva

31.3.2023
EUR
31.3.2022
EUR
A. Eigenkapital 1.353.244,97 1.324.850,01
I. Gezeichnetes Kapital 102.258,37 102.258,37
II. Gewinnrücklagen 102.258,38 102.258,38
III. Gewinnvortrag 1.120.333,26 1.058.651,93
IV. Jahresüberschuss 28.394,96 61.681,33
B. Rückstellungen 2.044.494,84 2.188.644,31
C. Verbindlichkeiten 218.521,33 322.685,65
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 218.521,33 322.685,65
davon gegenüber Gesellschaftern 469,16
Passiva 3.616.261,14 3.836.179,97

Anhang

Darlehen Raiffeisenbank Iller-Roth-Günz eG - Darlehensnehmer: Fischer GmbH & Co. Besitzunternehmen KG - Mithaftung - Stand 31.03.2023 Euro 216.640,00 Darlehen Raiffeisenbank Iller-Roth-Günz eG - Darlehensnehmer: Fischer GmbH & Co. Besitzunternehmen KG - Mithaftung - Stand 31.03.2023 Euro 605.260,00

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht:

Firmenname laut Registergericht: Georg Fischer GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Babenhausen
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Memmingen
Register-Nr.: 8339

Der betrieblich genutzte Grundbesitz mit aufstehenden Gebäuden ist von der Fischer GmbH & Co. Besitzunternehmen KG angepachtet worden.

Steuerlich liegt eine Betriebsaufspaltung vor.

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.

Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Neuanschaffungen im Wirtschaftsjahr 2022/2023 wurden ausschließlich linear abgeschrieben.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 800,00 wurden im Zugangsjahr aktiviert und den steuerlichen Sondervorschriften entsprechend abgeschrieben.

Die Vorräte wurden grundsätzlich zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Mögliche Ausfallrisiken bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden durch angemessene Einzel- und Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt.

Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet.

Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet.

Die Rückstellung für Pensionen wurde nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt.

Dabei sind folgende grundlegende Annahmen in die Berechnung eingeflossen:

Rechnungszins zum 31.03.2022 1,81 %
Rechnungszins HGB 7-J.-Durchschnitt zum 31.03.2023 1,50 %
Rechnungszins HGB 10-J.-Durchschnitt zum 31.03.2023 1,79 %
Rententrend 1,50 %
Zugrunde gelegte Richttafel Prof. Klaus Heubeck 2018 G

Aufgrund der Neubewertung der laufenden Pensionen war eine Zuführung zu den Rückstellungen erforderlich.

Gemäß § 274a Nr. 5 HGB sind kleine Kapitalgesellschaften von der Abgrenzung latenter Steuern befreit. Diese Auffassung wird auch von der Bundessteuerberaterkammer vertreten. Entsprechend der speziellen gesetzlichen Regelung wurde von der Befreiungsvorschrift Gebrauch gemacht.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Sie Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bank veröffentlichten Abzinsungssätze verwendet.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Der Jahresabschluss enthält auf fremde Währung lautende Sachverhalte , die in Euro umgerechnet wurden.

Auf fremde Wärhung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sind zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von Euro 821.900,00 sonstige Verpflichtungen.

Im Einzelnen beinhalten diese Verpflichtungen folgende Sachverhalte:

Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern wurden auf das Verrechnungskonto Fischer GmbH & Co. Besitzunternehmen KG gebucht.

Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben entsprechend den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich die wirtschaftliche Lage zutreffend wieder.

Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt Euro 112.012,00

(Unterschied Marktzinssatz Pensionsrückstellung HGB-10-Jahres Durchschnitt 31.03.2023 i. H. v. 1,79 % und HGB-7-Jahres-Durchschnitt 31.03.2023 i. H. v. 1,50 %).

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmerbetrug 29.

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Erster Geschäftsführer: Jonathan Laub

sonstige Berichtsbestandteile

 

Babenhausen, den 26. Oktober 2023

gez. Jonathan laub

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 26.10.2023 festgestellt.

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