SoftServe
GmbH
Frankfurt am
Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
48.303,00 |
54.764,00 |
| I.
Sachanlagen |
48.303,00 |
54.764,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
11.530.339,63 |
10.213.048,27 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
9.776.641,64 |
9.308.854,19 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.753.697,99 |
904.194,08 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
27.799,26 |
14.565,32 |
| Aktiva |
11.606.441,89 |
10.282.377,59 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.313.485,99 |
2.170.503,58 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
2.145.503,58 |
1.305.972,83 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.142.982,41 |
839.530,75 |
| B.
Rückstellungen |
1.763.481,88 |
1.087.432,60 |
| C.
Verbindlichkeiten |
6.529.474,02 |
7.024.441,41 |
| Summe
Passiva |
11.606.441,89 |
10.282.377,59 |
Anhang
| Firma: |
SoftServe GmbH |
| Sitz: |
Frankfurt am Main |
| Registergericht: |
Amtsgericht Frankfurt am
Main |
| Registernummer: |
HRB 75774 |
Anhang für das Geschäftsjahr 2023
I. Allgemeine Erläuterungen
Die SoftServe GmbH ist zum Bilanzstichtag eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB)
und unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)
aufgestellt.
Die Gesellschaft nimmt die
größenabhängigen Erleichterungen
gemäß § 274a, 276 und 288 Abs. 1 HGB in
Anspruch. Die Gesellschaft macht von der Möglichkeit des
§ 266 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch und stellt nur eine
verkürzte Bilanz auf.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB
aufgestellt.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten
der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden
Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz
bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen
sind, werden im Anhang aufgeführt.
II. Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze
Sachanlagen sind mit ihren Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
linearer Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf
Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen
grundsätzlich zeitanteilig und unter der Zugrundelegung
folgender Nutzungsdauer:
Betriebs- und Geschäftsausstattung: zwischen 2 und
5 Jahren.
Anschaffungs- oder Herstellungskosten von
geringwertigen abnutzbaren beweglichen
Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, die
selbständig nutzbar sind, werden im Geschäftsjahr
der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe
als Aufwand erfasst, wenn die Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen
Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut
EUR 800,00 nicht übersteigen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
bzw. mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit
erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene
Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen
werden abgeschrieben. Bei Wegfall der Gründe für
die Abschreibungen werden entsprechende Zuschreibungen
vorgenommen. Kurzfristige Fremdwährungsforderungen
(Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) sowie liquide
Mittel oder andere kurzfristige
Vermögensgegenstände in Fremdwährungen werden
zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.
Guthaben bei Kreditinstituten werden jeweils zum
Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.
Als
aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor
dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für
eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Das
gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.
Die
Steuerrückstellungen und
sonstige Rückstellungen sind mit den
Beträgen angesetzt, die nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig sind und
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen in Höhe ihres voraussichtlichen
Erfüllungsbetrages.
Alle Rückstellungen haben eine Restlaufzeit von
weniger als einem Jahr und bedürfen daher keiner
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB.
Die
Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
III. Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Folgende Posten enthalten Forderungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr:
Forderungen gegen verbundene Unternehmen: EUR
1.828.233,23 (Vorjahr: TEUR 2.559).
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen
resultieren in Höhe von EUR 489.032,80 (Vorjahr: TEUR 0)
aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr sowie in Höhe
von EUR 1.828.233,23 (Vorjahr: TEUR 2.559) aus
Finanzforderungen.
Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten sind wie im Vorjahr
innerhalb eines Jahres fällig.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen resultieren in Höhe von
EUR 5.853.635,41 (Vorjahr: TEUR 6.372) aus
Lieferungen und Leistungen.
Die
sonstigen Verbindlichkeiten enthalten
Verbindlichkeiten aus Steuern (EUR 564.168,57; Vorjahr:
TEUR 561) und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen
Sicherheit (EUR 12.462,18; Vorjahr: TEUR 13.642).
IV. Sonstige Angaben
Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich 52
Mitarbeiter (Vorjahr: 32) beschäftigt.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag bestehen sonstige finanzielle
Verpflichtungen aus Mietverhältnissen in Höhe von
EUR 159.635,40.
Konzernzugehörigkeit
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird
gemäß §§ 290 ff. HGB in den
Konzernabschluss der SoftServe Enterprises Ltd. mit Sitz in
Malta, die den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis
von Unternehmen aufstellt, einbezogen. Der Konzernabschluss
kann am Sitz der SoftServe Enterprise Ltd. eingesehen werden.
Lviv, den 20. März 2025
Nataliya
Haletska
Yuriy Stohniy
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.03.2025
festgestellt. |