Neue
Wohnbau OWL GmbH
Lage
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
208.337,35 |
213.658,35 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
208.336,35 |
213.657,35 |
| B.
Umlaufvermögen |
664.456,67 |
857.641,19 |
| I.
Vorräte |
271.884,53 |
226.637,05 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
386.291,53 |
507.783,16 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
6.280,61 |
123.220,98 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
29.411,52 |
98.861,79 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
902.205,54 |
1.170.161,33 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-6.250,00 |
-6.250,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
18.750,00 |
18.750,00 |
| II.
Bilanzverlust |
48.161,52 |
117.611,79 |
| davon
Verlustvortrag |
117.611,79 |
110.318,24 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
29.411,52 |
98.861,79 |
| B.
Rückstellungen |
5.435,00 |
7.827,61 |
| C.
Verbindlichkeiten |
896.770,54 |
1.162.333,72 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
465.015,51 |
695.717,40 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
431.755,03 |
466.616,32 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
902.205,54 |
1.170.161,33 |
Anhang
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2019 -
31.12.2019
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 431.755,03 EUR.
1.1.2018 -
31.12.2018
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 466.508,82 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
A. Angaben zu Bilanzierungs- , Bewertungs- und
Umrechnungsmethoden nach § 284 HGB
Der vorstehende Jahresabschluss wurde auf der
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
zu beachten.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden mit den Anschaffungskosten und,
soweit abnutzbar, vermindert um die planmäßige
Abschreibung gem. § 7 Abs. 1 und Abs. 2 EStG,
bewertet. Die Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend
steuerlicher Vorschriften linear vorgenommen.
Außerplanmäßige Abschreibungen, um
die Vermögensgegenstände mit einem Wert
anzusetzen, der am Bilanzstichtag beizulegen war, waren
nicht erforderlich.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
- unverzinsliche und niedrig verzinsliche
Ausleihungen zum Barwert
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr und Vorjahre betreffenden, noch nicht
veranlagten Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten wurden - unter Beachtung des
Imparitätsprinzips § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB - mit
dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
B. Erläuterung der Bilanz
Besondere Umstände gem. § 264 Abs. 2 Satz 2
HGB liegen nicht vor.
Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der Bilanz:
Es fällt kein Vermögensgegenstand und keine
Schuld unter mehrere Posten der Bilanz.
§ 265 Abs. 3 Satz 1 HGB
Sonstige Vermögensgegenstände:
Die Abgrenzung dient der periodengerechten
Gewinnermittlung. Die Beträge haben
Forderungscharakter. In den sonstigen
Vermögensgegenständen sind keine
Bilanzierungshilfen enthalten.
§ 268 Abs. 4 Satz 2 HGB
Verbindlichkeiten:
Per 31.12.2019 sind keine Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
vorhanden. § 285 Nr. 1 a HGB
Darstellung der Ergebnisverwendung:
Das Jahresergebnis wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
C. Sonstige Pflichtangaben
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen i. S. § 251 HGB i. V. mit § 268
Abs. 7 HGB: Verbindlichkeiten aus der Begebung und
Übertragung von Wechseln, Bürgschaften, Wechsel-
und Scheckbürgschaften und aus
Gewährleistungsverträgen sowie
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten liegen nicht
vor.
Weitere Angaben:
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Pflichtangaben gem. § 284 (2) Nr.
4 und § 285 Satz 1 Nr. 2 bis 8 a, Nr. 9 a und b, Nr.
12, 17 und 18 entfallen gem. § 288 HGB.
Geschäftsführerin ist Frau Kristina
Pyrlitesku
§ 285 Nr. 10 HGB.
gez. Kristina Pyrlitesku
13.01.2022
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.11.2021 festgestellt.
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