Stammdaten

Register
Amtsgericht Ulm HRB 510618
Eingetragen
20.8.1998
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Beteiligung der Gesellschaft an anderen Gesellschaften vor allem als Komplementärin bei Personengesellschaften, insbesondere der Kommanditgesellschaft in Firma Günter Springer Spanholz GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Stuhr 2 - Brinkum, sowie die Übernahme der Geschäftsführung solcher Gesellschaften, ebenso die Durchführung aller damit zusammenhängenden Geschäfte oder Handlungen, soweit sie zur Erreichung des Gesellschaftszwecks dienlich erscheinen oder die Unternehmung der Gesellschaft zu fördern geeignet sind.

Historie

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Management

NameRolle
André Braber
seit 23.10.2023
Prokura
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Günter Springer GmbH

Rosenberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Umlaufvermögen 64.890,94 59.794,62
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 64.890,94 59.794,62
Bilanzsumme, Summe Aktiva 64.890,94 59.794,62

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 56.273,12 52.843,01
I. gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Gewinnvortrag 26.843,01 23.852,32
III. Jahresüberschuss 3.430,11 2.990,69
B. Rückstellungen 2.144,00 1.722,00
C. Verbindlichkeiten 6.473,82 5.229,61
Bilanzsumme, Summe Passiva 64.890,94 59.794,62

Anhang

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1. Dem Jahresabschluss zum 31.12.2010 liegen die Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung für alle Kaufleute, die ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgeschaften i.S.v. § 264a HGB sowie die Regelungen des Gesellschaftsvertrages/der Satzung zugrunde. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

2. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

3. In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

4. Mit Ausnahme der Sonderregelungen bei Pensionsverpflichtungen (§ 246 Abs. 2 S. 2 HGB) und latenten Steuern (§ 274 HGB) sind die Posten der Aktivseite nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

5. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

6. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

7. Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgt in der Bilanz unter der Position "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".

8. Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

9. Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage.

10. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Personenhandelsgesellschaft i.S.v. § 264a HGB/Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB, da zum Abschlussstichtag

31. Dezember 2010 mindestens zwei Kriterien die Grenzen von § 267 Abs. 1 HGB nicht überschreiten.Größenabhängige Erleichterungen (§§ 267, 274a, 276, 286, 288 HGB) werden grundsätzlich in Anspruch genommen.

11. Die Anwendung der geänderten Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) erfolgt ab dem 1. Januar 2010. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen wird nicht durchgeführt, da gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten sind.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 HGB wurden beachtet.

3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nur soweit der Grund für die Rückstellungen entfallen ist.

4. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

5. Aktive latente Steuern werden nicht angesetzt. Die aktiven und/oder passiven latenten Steuern werden nach §§ 249, 274 HGB saldiert/unsaldiert in der Bilanz angesetzt.

6. Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

7. Die Ansatzvorschriften wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt.

II. Bewertungsmethoden

1. Die angewandten Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen Bestimmungen.

2. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

3. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

4. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

5. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren.

Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

6. Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

7. Die einzelnen Posten wurden wie folgt bewertet:

a. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt.

b. Die Gesellschafter-Forderungen und -Darlehen sind grundsätzlich mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

c. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert in Übereinstimmung mit dem Ausweis der Bank bzw. des Kassenbuchs zum Stichtag angesetzt.

d. Das gezeichnete Kapital ist/Die Kapitalanteile sind in Übereinstimmung mit den Angaben im Gesellschaftvertrag und der Eintragung im Handelsregister ausgewiesen. Der Ansatz erfolgt zum Nennwert.

e. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (§ 268 Abs. 4 HGB)

    davon mit einer Restlaufzeit
  Gesamtbetrag
EUR
bis 1 Jahr
EUR
über 1 Jahr
EUR
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 64.890,94 0,00 64.890,94
Vorjahr 59.794,62 0,00 59.794,62
Sonstige Vermögensgegenstände 0,00 0,00 0,00
Vorjahr 0,00 0,00 0,00
Gesamt 64.890,94 0,00 64.890,94
Vorjahr 59.794,62 0,00 59.794,62

II. Forderungen gegenüber Gesellschaftern (§ 264c Abs. 1 HGB, § 42 Abs. 3 GmbHG)

Die Gesellschaft hat gegenüber den Gesellschaftern Forderungen in Höhe von EUR 64.890,94 (Vorjahr EUR 59.794,62).

Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgt nicht. Die Forderungen sind in der Bilanz unter Aktiva A.I.1 enthalten.

III. Gewinnvortrag/Verlustvortrag (§ 268 Abs. 1 HGB)

Der in den Bilanzgewinn/Bilanzverlust einbezogene Gewinnvortrag/Verlustvortrag entwickelte sich wie folgt:

  EUR
1. Januar 2009 23.852,32
Jahresüberschuss 2009 2.990,69
1. Januar 2010 26.843,01

IV. Verbindlichkeitenspiegel (§ 268 Abs. 5 HGB)

Die Gliederung der Verbindlichkeiten nach deren Fälligkeit, Restlaufzeit und Sicherung ist in dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegelgesondert dargestellt.

    davon mit einer Restlaufzeit von davon gesichert
  Gesamtbetrag
EUR
bis 1 Jahr
EUR
über 1 - 5 Jahre
EUR
über 5 Jahre
EUR
Art und Form der Sicherheit
EUR
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 6.434,55 0,00 6.434,55 0,00 0,00
Vorjahr 5.187,96 0,00 5.187,96 0,00 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten 39,27 39,27 0,00 0,00 0,00
Vorjahr 41,65 41,65 0,00 0,00 0,00
Gesamt 6.473,82 39,27 6.434,55 0,00 0,00
Vorjahr 5.229,61 41,65 5.187,96 0,00 0,00

D. Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Sonstige Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Die Zinserträge und Zinsaufwendungen enthalten Erträge aus bzw. Aufwendungen an verbundene Unternehmen in Höhe von EUR 3.267,98 bzw. EUR 285,34.

E. Sonstige Angaben

I. Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane (§ 285 Nr. 9 und 10 HGB)

Außer den Geschäftsführern war im Berichtsjahr kein weiteres Organ bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Josef Otto Rettenmaier und Herrn Andreas Hentze geführt. Die Geschäftsführer sind allein zur Geschäftsführung und Vertretung berechtigt. Der Geschäftsführer, Herr Rettenmaier, ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Herr Hentze ist mit Handelsregistereintrag vom 29.07.2005 nicht mehr von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Angabe der Bezüge während des Geschäftsjahres erfolgt gem. § 288 Abs. 1 HGB nicht.

Vorschüsse oder Kredite an Organe wurden nicht gewährt.

II. Persönliche Haftung für Gesellschaften (§ 285 Nr. 11a HGB)

Die Gesellschaft haftet persönlich für folgende Gesellschaften:

Firmenname Sitz Rechtsform
Günter Springer Spanholz GmbH & Co. KG Stuhr GmbH & Co. KG

 

Rosenberg, den 21.10.2011

Geschäftsleitung

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 21.10.2011 festgestellt.

Nachrichten & Medien

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