Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
MA Lighting Technology GmbH
Dachdeckerstraße 16, 97297 Waldbüttelbrunn, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
René Berhorst seit 6.3.2025 | Geschäftsführer |
Stephanie Waldorf seit 6.3.2025 | Geschäftsführer |
Alexander Dipl.-Ing. (FH) Schneider seit 13.12.2021 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (3)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 33.33% | |
| 33.33% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MA Lighting Technology GmbH.WaldbüttelbrunnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023der MA Lighting Technology GmbHI. Grundlagen des Unternehmens 1. Geschäftsmodell des Unternehmens Wir sind ein Unternehmen, das sich auf die Entwicklung und die Herstellung von High-End-Lichtsteuersystemen spezialisiert hat. Der weltweite Vertrieb wird von der Firma Lightpower GmbH in Paderborn betrieben, mit der wir langfristige Verträge abgeschlossen haben. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen Nach Berechnungen des statistischen Bundesamtes (Destatis) war im Jahr 2023 das preisbereinigte und kalenderbereinigte Bruttoinlandsprodukt um 0,1% geringer als im Vorjahr. In Deutschland war die gesamtwirtschaftliche Lage im Jahr 2023 geprägt durch folgende Sachverhalte: Zitat Destatis: "Die Entwicklung der Bruttowertschöpfung verlief im Jahr 2023 in den einzelnen Wirtschaftsbereichen unterschiedlich: Die Wirtschaftsleistung im Produzierenden Gewerbe (ohne Baugewerbe) ging insgesamt deutlich um 2,0 % zurück. Entscheidend dafür war eine sehr viel niedrigere Produktion im Bereich Energieversorgung. Das Verarbeitende Gewerbe, das fast 85 % des Produzierenden Gewerbes (ohne Bau) ausmacht, war im Jahr 2023 preisbereinigt ebenfalls im Minus (-0,4 %). Positive Impulse kamen hier vorrangig aus der Automobilindustrie und dem sonstigen Fahrzeugbau. Dagegen sanken Produktion und Wertschöpfung in den energieintensiven Industriezweigen wie der Chemie- und Metallindustrie erneut, nachdem die Wirtschaftsleistung in diesen Branchen bereits 2022 besonders stark auf die steigenden Energiepreise reagiert hatte." Weiter: "Die meisten Dienstleistungsbereiche konnten ihre wirtschaftlichen Aktivitäten im Vorjahresvergleich erneut ausweiten und stützten die Wirtschaft im Jahr 2023. Der Anstieg fiel aber insgesamt schwächer aus als in den beiden vorangegangenen Jahren. Den größten preisbereinigten Zuwachs verzeichnete der Bereich Information und Kommunikation mit +2,6 % und knüpfte damit an seine langjährige, nur im ersten Corona-Jahr 2020 gebremste Wachstumsgeschichte an. Der Bereich Öffentliche Dienstleister, Erziehung, Gesundheit (+1,0 %) und die Unternehmensdienstleister (+0,3 %) konnten ebenfalls leicht zulegen. Dagegen ging die preisbereinigte Bruttowertschöpfung im zusammengefassten Wirtschaftsbereich Handel, Verkehr und Gastgewerbe (-1,0 %) zurück. Das lag vor allem am Groß- und am Einzelhandel, die deutlich nachgaben, während der Kraftfahrzeughandel und der Verkehrsbereich zulegten. Insgesamt ging die preisbereinigte Bruttowertschöpfung im Jahr 2023 leicht zurück (-0,1 %)." - Zitat Ende. Durch die weltweit volatilen politischen Gegebenheiten und die allgemeine Sicherheitslage durch globale Krisen und kriegerische Auseinandersetzungen kommt es auch im Jahr 2023 zu einer Verunsicherung der Märkte. Die Verbraucherpreise in Deutschland haben sich im Jahresdurchschnitt 2023 um 5,9 % gegenüber 2022 erhöht. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, fiel die Inflationsrate für 2023 damit geringer aus als im Jahr zuvor. Sie hatte im Jahr 2022 noch bei +6,9 % gelegen. Nahezu alle Branchen haben weiterhin mit Fachkräftemangel zu kämpfen. Zitat ifo Schnelldienst 11/2023: "Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Unternehmen der Veranstaltungswirtschaft (bisher) ein zufriedenstellendes Jahr 2023 erleben. Die Branche konnte sich etwas von den schwierigen Corona-Jahren erholen. Der Ausblick für die kommenden Monate ist derzeit jedoch eher verhalten. Es besteht die Sorge, dass die Nachholeffekte immer mehr nachlassen und die Verbraucher- * innen angesichts der nach wie vor hohen Inflationsraten wieder mehr bei Konzerten oder Kulturveranstaltungen sparen. Eine Gefahr besteht auch darin, dass es gerade bei Konzerten und Festivals zu einer Fokussierung auf große Events oder Künstler*innen gibt, da sich die Verbraucher*innen auch wegen stark gestiegener Ticketpreise auf wenige Veranstaltungen pro Jahr konzentrieren. Dadurch könnten kleinere Veranstaltungen leiden. Die ifo Konjunkturumfragen werden die aktuellen Entwicklungen und Aussichten der Veranstaltungsbranche weiterhin zeitnah abbilden. Trotz der bereits guten Teilnehmerzahlen für die Branche sind Detailauswertungen oftmals (noch) nicht möglich. Um ggf. noch detailliertere Ergebnisse, zum Beispiel auf regionaler Ebene oder für zusätzliche Unterbereiche der Branche, berechnen zu können, soll das Panel der teilnehmenden Unternehmen daher kontinuierlich erweitert werden." Die Zuliefersituation erholt sich weltweit. 2. Geschäftsverlauf Das ganze Geschäftsjahr 2023 hindurch steigt der Auftragseingang bei unserem Vertriebspartner. Er übersteigt im gesamten Geschäftsjahr unsere Produktionskapazitäten, was bei uns zu einem zunehmenden Auftragsrückstand führt. Der Investitionsstau in der Veranstaltungsindustrie wird immer weiter aufgelöst. Gleichzeitig gilt unsere grandMA3-Serie mittlerweile als ausgereift und stabil. Die Nachfrage nach neuem Equipment in der Veranstaltungsbranche steigt spürbar an. Das betrifft in unserem Fall alle Geräte der grandMA3-Serie. Hauptschwierigkeit war 2023 der Ausbau an Produktionskapazitäten. Um eine kontinuierliche Beschaffung von Materialien für die Produktion zu sichern, greifen zunehmend die getroffenen Maßnahmen. Das gilt für Preise, Termine, Menge und Qualität. Wir investierten im Jahr 2023 massiv in neue moderne Arbeitsplätze, Umbau der Produktionsräume und neues qualifiziertes Personal. Gleichzeitig wurden auch die Produktionsprozesse selbst den neuen Gegebenheiten angepasst. Es ist gelungen, die teilweise länger andauernden Bauarbeiten und sonstigen Veränderungen in der Produktion so zu gestalten, dass die produzierte Anzahl an Geräten -trotz der Widrigkeiten- angestiegen ist. Unsere Vorjahresprognose ist übertroffen. Wir haben unsere Umsätze gegenüber dem Geschäftsjahr 2022 deutlich steigern können und auch einen höheren Jahresüberschuss erzielt. Die gute Zusammenarbeit mit unserem Vertriebspartner Lightpower GmbH konnte auch im Jahr 2023 fortgeführt werden. Von vielen werden wir als Marktführer und unsere Produkte als Branchenstandard gesehen. Das Netz der internationalen Distributoren verhilft den Produkten der MA Lighting Technology GmbH -im herausfordernden Umfeld- weiterhin zu einer sehr guten weltweiten Marktrepräsentanz. 3. Lage a. Ertragslage Unsere wesentlichen Ergebnisquellen ergeben sich aus der Produktion von Lichtsteuersystemen und deren Peripherie. Diese machten im Jahr 2023 den überwiegenden Anteil unseres Umsatzes aus. Die Kostenentwicklung blieb auch im Jahr 2023 kalkulierbar. Die Materialstückkosten sind zwar durchweg gestiegen und unterlagen größeren Schwankungen, aber durch langfristigen Einkauf in relativ großen Stückzahlen, Analyse der Märkte und entsprechenden Rahmenverträgen, blieben die Gesamtauswirkungen vertretbar. Den Kostensteigerungen wurden durch entsprechende Preiserhöhungen bei der Abgabe unserer Produkte begegnet. Das Rohergebnis konnte ggü. dem Vorjahr um ca. 17,8 % gesteigert werden. Das Ergebnis nach Steuern im Jahr 2023 stieg im Vergleich zu 2022 um 27,6%. Für das berichtete Geschäftsjahr 2023 hatten wir gegenüber dem Jahr 2022 eine verbesserte Eigenkapitalrentabilität (65,5 %, Vj. 39,6 %). b. Finanzlage Unsere Finanzlage ist im Jahr 2023 als stabil zu bezeichnen. Unser Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten stets innerhalb der Zahlungsfrist und regelmäßig innerhalb der Skontofristen zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen. Wir haben keine Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen 1,0 % der Bilanzsumme, die sonstigen Verbindlichkeiten 15,1 %. Die kurzfristigen Forderungen und die Bankbestände übersteigen die kurzfristigen Verbindlichkeiten bei weitem. Die MA Lighting Technology GmbH verfügt 2023 über eine solide Finanzgrundlage, die weitere Investitionen und zuverlässige Risikoabdeckung erlaubt. c. Vermögenslage Die Vermögenslage ist 2023 mit einer Eigenkapitalquote von 58,6 % nach wie vor sehr gut. Aufgrund der bestehenden Liquidität ist die Gesellschaft jederzeit in der Lage, ihren Verpflichtungen nachzukommen. 4. Finanzielle Leistungsindikatoren Wir ziehen für unsere interne Unternehmenssteuerung die folgenden Kennzahlen heran: Umsatz, Rohertrag, Cash Flow. Ggü. dem Vorjahr konnte der Rohertrag um ca. 13 % gesteigert werden. 5. Gesamtaussage Unsere wirtschaftliche Lage kann, den beschriebenen Umständen entsprechend, als insgesamt gut bezeichnet werden. III. Prognosebericht Im Jahr 2023 hat sich unsere größte Herausforderung verändert. Während in 2022 noch die Nachwirkungen der Pandemie im Vordergrund standen, haben wir im Jahr 2023 intensiv daran gearbeitet, die Firma schnell wachsen zu lassen, um der immer weiter steigenden Nachfrage allmählich gerecht zu werden. Wir haben strategisch die Kapazitäten in Produktion, Lager und Personal aufgebaut, um uns in die Lage zu versetzen, den Rückstand an Aufträgen abzuarbeiten. Die Firma hat sich auch im Jahr 2023 sowohl personell, logistisch, organisatorisch und finanziell stetig weiterentwickelt und ist daher gut aufgestellt für kommende Herausforderungen. Für den Gesamtverlauf des Jahres 2024 erwarten wir den Abschluss der angegangenen Umbaumaßnahmen und der Veränderungen in Räumen, Prozessen und Personal. Gleichzeitig erwarten wir -als Ergebnis der Bemühungen- ein im Vergleich zum Jahr 2023 nochmals deutlich gestiegenes Ergebnis im Umsatz und -trotz der Investitionen- auch ein nochmals leicht verbesserter Jahresüberschuss. IV. Chancen- und Risikobericht 1. Bericht über Chancen und Risiken a. Branchenspezifische Risiken Der Branche ging es 2023 ausgezeichnet. Konzerte aller Größenordnungen wurden gut besucht. Verleihfirmen haben genug Investitionspotential, um ihre in die Jahre gekommenen Bestände zu erneuern. Gleichzeitig ist die grandMA3-Serie erwachsen geworden und ist die Basis für die größten Shows der Welt. Wir haben die Coronazeit gut genutzt und auf die überwältigende Auftragslage reagiert. Baumaßnahmen, Investitionen in die Ausbildung und Weiterentwicklung von Mitarbeitern, neue Arbeitstische und Werkzeuge haben 2023 stattgefunden. Dank der guten Rücklagen und den vielfältig getroffenen Maßnahmen gehen wir davon aus, dass wir der Lage entsprechend angemessen reagieren und das Unternehmen gut aufgestellt weiterentwickeln können. Wir werden unsere Produktionskapazitäten flexibel ausbauen, um der jetzigen Nachfrage entsprechen zu können, aber sie gegebenenfalls auch auf eine Veränderung der Marktsituation weiter anzupassen. Als weitere herkömmliche Risiken werden mögliche Lizenznachzahlungen, Lizenzstreitigkeiten und die gegebenenfalls damit zusammenhängenden hohen Kosten eingeschätzt. Entsprechende Rückstellungen wurden in angemessener Höhe vorgenommen. Im Bereich der Nachahmung unserer Produkte durch vor allem chinesische Akteure haben wir unsere Aktivitäten im Jahr 2023 nochmals deutlich, um 70%, erhöht. Wir wissen um die Gefahr und reagieren darauf, zusammen mit unserem Vertriebspartner Lightpower, offensiv. b. Ertragsorientierte Risiken Unsere Marktposition in den von uns adressierten Bereichen der Lichtsteuerung (Verleih, Theater, Film & TV und Architektur), wird von ebenfalls jeweils im Marktsegment etablierten Mitanbietern weiterhin engagiert angegriffen. Es gibt Tendenzen zur Anbieterverdichtung, zu Akquise und Zusammenschluss. An dieser Einschätzung hat sich in den letzten Jahren wenig verändert. Unsere Firma ist, nach unserer Beobachtung, der letzte große unabhängige Hersteller von ausschließlich Lichtstellkonsolen. Diese Situation beinhaltet beides: Chancen und Risiken. Da eine feste Verbindung von Lampen- und Konsolenhersteller einerseits einen gewissen USP1 namens 'Alles-aus-einer-Hand' bewirken kann, was für gewisse Marktbereiche sehr attraktiv erscheint, erzeugt es andererseits ungewollte Abhängigkeiten und schränkt gegebenenfalls den freien Kundenwillen ein. Wir gehen weiterhin davon aus, dass uns diese Entwicklung nicht zum Nachteil gereicht. Wir behaupten unsere Marktposition und steigern die Anzahl der verkaufsfähigen Produkte. Größtes Risiko hier ist eine zu geringe Kapazität unsererseits, die unsere Liefertermine in nicht akzeptable Ferne rückt. Dies kann im Worstcase zur -zumindest zeitweisen- Umorientierung von Kunden führen. Die weiterhin hohe Inflationsrate in der EU verändert zunehmend unsere Ausgangslage. Wir erleben im Moment (2024) eine leichte Zurückhaltung. Es bleibt also weiterhin zu befürchten, dass diese Entwicklung den weiterhin kundenseitig herrschenden Optimismus irgendwann eintrüben könnte. Ein potenzieller Ausfall von Speziallieferanten muss als Risiko betrachtet werden. Der immanente Schutz von Hard- und Software wird durch entsprechende Maßnahmen gewährleistet, soweit sinnvoll und möglich. c. Finanzwirtschaftliche Risiken Aufgrund der stabilen Liquiditäts- und Eigenkapitalsituation unseres Unternehmens sind gravierende Liquiditätsrisiken nur in Bezug auf die bereits hinreichend adressierten Themen um Volks- und Materialwirtschaft erkennbar. Die Liquidität, sowie alle weiteren finanzwirtschaftlich relevanten Eckdaten, die von der momentanen Marktsituation beeinflusst werden, werden aktiv überwacht und gesteuert. Die bestehenden Reserven erlauben uns, die vorhandenen Risiken für die nächsten 12 Monate als kalkulierbar und bewältigbar einzuschätzen. d. Entwicklungsrelevante Chancen und Risiken Die Weiterentwicklung der aktuellen Geräteserie, inklusive notwendiger hardware-seitiger Anpassungen, geht stetig voran. Wir beobachten die Aktivitäten der Mitanbieter und besonders auch die aktuellen Entwicklungen im IT-Bereich. Unser Anspruch ist es, die MA-Systeme als Entwicklungstreiber der Branche zu erhalten. Aus diesem Grund investieren wir, neben immer größer werdenden Entwicklungsressourcen, auch aktiv in den Bereich Forschung. Dort geht es nicht unbedingt um sofort umsetzbare Ergebnisse, sondern um das Sondieren von Möglichkeiten und Potential für eine sich schnell verändernde Zukunft. 2. Übrige Chancen und Risiken MA Lighting Technology investiert regelmäßig in hochqualifiziertes Personal in Produktion und Entwicklung. Das Unternehmen engagiert sich in der Ausbildung von gewerblichen Fachkräften und in der Begleitung von Studenten zum Bachelor- und Masterabschluss. Wir sind stark gewachsen und sind in einem Transformationsprozess. Mit baulichen Veränderungen, einer weiteren Optimierung der Produktionsprozesse, sowie einer weiteren Aufstockung und vor allem Qualifizierung des Personals, passen wir uns proaktiv dem wachsenden Bedarf und den Veränderungen einer Gesellschaft im Wandel an. Das aktive Beschaffungsmanagement, unsere gute Vernetzung, die jahrelange Erfahrung und der Ruf als potenter Kunde, Lieferant und Arbeitgeber, hilft uns dabei, alle diese Themen beherrschbar zu halten. Eine Garantie, dass dies in allen Fällen auch in Zukunft gelingt, lässt sich daraus nicht ableiten. Im Produktionsbereich sind die Risiken überwiegend in eigener Hand und gut kalkulierbar. Im Vertriebsbereich sind wir durch unseren Vertriebspartner Lightpower sehr gut aufgestellt. Die Zusammenarbeit ist für mehrere Jahre vertraglich abgesichert. Für finanzielle Risiken ist angemessene Risikovorsorge getroffen. Verbindlichkeiten werden weiter kurzfristig bezahlt. 3. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten Zu den im Unternehmen bestehenden Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen Forderungen, Verbindlichkeiten und Guthaben bei Kreditinstituten. Unsere Hauptkunden sind nach wie vor solvent. Forderungsausfälle sind generell die absolute Ausnahme. Es besteht eine langjährige Zusammenarbeit mit unseren Kunden. Verbindlichkeiten werden, wie erwähnt, regelmäßig innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist und unter Ausnutzung von Skonti bezahlt. Beim Management der Finanzpositionen verfolgt das Unternehmen eine konservative Risikopolitik. Die Gesellschaft verfügt über ein ausreichendes Geldumlaufvermögen, so dass keine bankenfinanzierten Mittel in Anspruch genommen werden. Zur Absicherung des Liquiditätsrisikos werden die Geldeingänge und -ausgänge in kurzen Intervallen überwacht. 4. Gesamtaussage Wir halten die Risiken für unser Unternehmen für bekannt und adressiert. Risiken, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden könnten, sind für 2024 nicht erkennbar.
Waldbüttelbrunn, 10. September 2024 Die Geschäftsführer Gerhard Krude und Alexander Schneider 1 USP: unique sales point / Alleinstellungsmerkmal BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023der MA Lighting Technology GmbH1. Allgemeine Angaben Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht:
Der Jahresabschluss der MA Lighting Technology GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages zu beachten. Nach den in § 267 Abs. 2 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk im Anhang gewählt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Gesellschaft beabsichtigt, die Erleichterungen des § 327 HGB bei der Offenlegung in Anspruch zu nehmen, sowie alle sonstigen Erleichterungen, die für mittelgroße Kapitalgesellschaften zulässig sind. In dem Jahresabschluss ergeben sich gegenüber dem Vorjahr keine Änderungen in der Darstellung. Die in dem Jahresabschluss angegebenen Vorjahresbeträge sind mit den Beträgen des Geschäftsjahres vergleichbar. Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Die Geschäftsführung der Gesellschaft geht von der Fortführung des Unternehmens aus (going concern). Gründe, die gegen die Fortführung sprechen, sind nicht erkennbar. 2. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung 2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften, der §§ 246 bis 251 HGB sowie unter Berücksichtigung der ergänzenden besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften, den §§ 268 - 274a, 277 und 278 HBG erstellt. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren gewählt wurde. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden die allgemeinen Bewertungsgrundsätze der §§ 252 bis 256a HGB beachtet. Die dem Vorjahresabschluss zugrunde liegenden Ansatz-, Bewertungs- und Ausweismethoden werden unverändert fortgeführt. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Soweit der Kurs am Tage des Geschäftsvorfalles bei Forderungen darunter bzw. bei Verbindlichkeiten darüber lag, ist dieser angesetzt. Der Jahresabschluss enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden im Einzelnen folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet: AKTIVA Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden linear nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen. Die Grundsätze des § 6 Abs. 2 EStG wurden handelsrechtlich übernommen. Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Ausleihungen zum Nennwert. Abwertungen waren nicht erforderlich. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden an Hand der Eingangsrechnungen mit den Anschaffungskosten bewertet. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden zu Herstellungskosten - entsprechend des Fertigungsgrades - bewertet. Zinsen für Fremdkapital wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Im Jahr 2023 erfolgte wegen Überbeständen bzw. technischer oder wirtschaftlicher Wertminderung eine Abwertung, um dem strengen Niederstwertprinzip Rechnung zu tragen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit dem Nennwert in Ansatz gebracht. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit ihrem Nennwert (Anschaffungskosten) angesetzt. Das Barvermögen ist mit dem Nennwert ausgewiesen. PASSIVA Im Bilanzgewinn des Vorjahres 31.12.2022 in Höhe von Euro 33.851.840,47 ist ein Gewinnvortrag von Euro 17.652.542,19 enthalten. Der Ausweis erfolgt zum Nominalbetrag. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Berechnung der Versorgungsverpflichtung erfolgte entsprechend den Bestimmungen des § 246 und 249 HGB i. V. m. §§ 252 bis 255 HGB. Der Erfüllungsbetrag der Versorgungsverpflichtung beträgt zum 31.12.2023 vor Verrechnung mit dem Deckungsvermögen Euro 5.622.146,00. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet und in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. 3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung 3.1 Bruttoanlagenspiegel Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Die kumulierten Abschreibungen zum Beginn des Geschäftsjahres und die kumulierten Abschreibungen am Ende des Geschäftsjahres sind aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird als Zugang und Abgang ausgewiesen. Der Betrag der in den kumulierten Abschreibungsbeträgen enthaltenen Sofortabschreibungen beläuft sich für das Geschäftsjahr auf: Euro 33.393,24.
3.2 Angaben zu Ausleihungen Der Wert der Ausleihungen beläuft sich auf Euro 2.847.475,00 (Vorjahr: Euro 2.801.231,00). Die Ausleihungen wurden an eine aus den Anteilseignern bestehenden Personengesellschaft (nahestehende Person) gewährt. Die Zinsen für diese Ausleihungen wurden im Jahr 2023 den Ausleihungen zugerechnet. 3.3 Kassen- und Bankguthabenbestände Die Kassen- und Bankguthabenbestände wurden mittels entsprechender Kassenbücher bzw. Kontoauszüge nachgewiesen. 3.4 Aktive Rechnungsabgrenzung Unter den Rechnungsabgrenzungsposten sind neben Versicherungsbeiträgen und Mietvorauszahlungen auch Zuschüsse für Werkzeugkosten erfasst. Die Zuschüsse werden auf die Dauer der voraussichtlichen Nutzung der Werkzeuge jährlich anteilig aufgelöst. 3.5 Angaben und Erläuterungen zu Rückstellungen Pensionsrückstellungen Für die Berechnung der Versorgungsverpflichtung aus der Pensionsanwartschaft zum 31. Dezember 2023 liegen das vertragliche Pensionierungsalter sowie folgende grundsätzliche Bewertungsmethoden zugrunde: Es wurde ein Rechnungszins von 1,82 % (Vj. 1,78 %) p.a. gem. § 253 Abs. 2 HGB und der Rückstellungsabzinsungsverordnung für eine pauschale Restlaufzeit von 15 Jahren auf Basis des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen zehn Geschäftsjahre zugrunde gelegt. Im Übrigen wurde ein langfristiger Gehaltstrend von 2,00 % p.a. und Fluktuationswahrscheinlichkeiten gem. der Heubeck-Richttafeln-GmbH unterstellt. Die Bewertung beruht auf der "projected-unit-credit-method" (Methode der laufenden Einmalprämien). Als Rechnungsgrundlagen dienten die "Richttafeln 2018 G" von Dr. Klaus Heubeck. Der Erfüllungsbetrag der Versorgungsverpflichtung beträgt zum 31. Dezember 2023 vor Verrechnung Euro 5.622.146,00. Der Berechnung liegt das Gutachten der Debeka Lebensversicherungsverein a.G. aus Koblenz vom 16. März 2024 zugrunde. Bei den Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im laufenden Geschäftsjahr in Höhe von Euro 58.532,00 (Vj. Euro 276.277,00). Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden Das mit der Versorgungsverpflichtung zu verrechnende Deckungsvermögen im Sinne des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB weist zum 31. Dezember 2023 einen Wert in Höhe von Euro 4.389.947,00 aus. Die fortgeführten Anschaffungskosten der Vermögenswerte betragen Euro 4.687.448,00. Bei der Bewertung wurde die ab dem Bilanzstichtag 31.12.2022 zwingend anzuwendenden Regelungen des Rechnungslegungshinweises IDW RH FAB 1.021 vom 30. April 2021 und die Ausführungen der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) vom 26. April 2022 im Ergebnisbericht des Fachausschusses Altersversorgung zur aktuariellen Umsetzung des vorstehenden RH berücksichtigt. Steuerrückstellungen Die Steuerrückstellungen beinhalten vorwiegend die Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuernachzahlung für das Geschäftsjahr 2023. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt worden, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten vor allem mögliche Patentrechtsstreitigkeiten. Weitere Rückstellungen wurden u.a. gebildet für Tantieme, Gewährleistungen, Personalkosten, Abschluss- und Prüfungskosten, Aufbewahrung für Geschäftsunterlagen und IHK-Beiträge. 3.6 Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr Die zum 31. Dezember 2023 ausgewiesenen Verbindlichkeiten in Höhe von Euro 8.683.989,91 hatten ausnahmslos kurzfristigen Charakter mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Sicherheiten wurden nicht gestellt. Bei Verbindlichkeiten aus Lieferungen besteht der übliche Eigentumsvorbehalt.
3.7 Latente Steuern Aktive latente Steuern wurden nicht eingestellt, das Wahlrecht wurde nicht in Anspruch genommen. 3.8 Ausschüttungssperre Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt Euro 58.532,00.
3.9 Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB Zum 31. Dezember 2023 bestanden keine Haftungsverhältnisse gem. § 251 i.V.m. § 268 Abs. 7 HGB. 3.10 Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten sonstigen finanziellen Verpflichtungen Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen: Verpflichtungen gegenüber Gesellschaftern: Die Verwaltungs- und die Produktionsgebäude in Waldbüttelbrunn stehen im Eigentum einer aus den Anteilseignern bestehenden Personengesellschaft (nahestehende Person). Zum 31. Dezember 2023 bestehen sonstige Verpflichtungen aus einem Miet- und Pachtvertrag von jährlich Euro 534.000,00. Der Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann unter Beachtung von bestimmten Kündigungsfristen zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahres gekündigt werden. 3.11 Angaben und Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Zinsen und ähnliche Aufwendungen Unter dem Posten Zinsen und ähnliche Aufwendungen sind verrechnete Aufwendungen und Erträge nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wie folgt enthalten: Aufwand Euro 311.092,14 (Vj. Euro 245.889,03), Ertrag Euro 29.149,00 (Vj. Euro 0,00). 4. Sonstige Pflichtangaben 4.1 Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen hauptberuflich geführt: Geschäftsführer: Krude, Gerhard ausgeübter Beruf: Dipl.-Ing. (FH) Elektronik/TI Geschäftsführer: Schneider, Alexander ausgeübter Beruf: Dipl.-Ing. (FH) Elektrotechnik/IKT 4.2 Vergütungen der Geschäftsführer Unter Inanspruchnahme des § 286 Abs. 4 HGB wird auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung verzichtet. 4.3 Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahrs im Unternehmen beschäftigt:
Die Gesamtzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer beträgt damit 106 (Vorjahr: 95). 4.4 Vorgänge von besonderer Bedeutung (Nachtragsbericht) Nach Ende des Geschäftsjahres sind keine weiteren Ereignisse eingetreten, die eine besondere Bedeutung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens haben. 4.5 Vorschlag bzw. Beschluss zur ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor: Der Jahresüberschuss beträgt Euro 20.670.450,37. Einschließlich des zu berücksichtigenden Gewinnvortrags in Höhe von Euro 3.851.840,47 ergibt sich ein Betrag von Euro 24.522.290,84 der zu verwenden ist. Eine Ausschüttung für das Jahr 2023 ist vorgesehen. Die Höhe der Ausschüttung wird erst durch die Gesellschafterversammlung festgelegt. sonstige Berichtsbestandteile
Waldbüttelbrunn, 24. September 2024 Unterschrift der Geschäftsleitung Gerhard Krude Alexander Schneider Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 09.10.2024 festgestellt. BestätigungsvermerkDer vorstehende zur Offenlegung bestimmte und nach den §§ 326, 327 HGB verkürzte Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht hat die Aumüller Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: "Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die MA Lighting Technology GmbH, Waldbüttelbrunn Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der MA Lighting Technology GmbH, Waldbüttelbrunn, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der MA Lighting Technology GmbH, Waldbüttelbrunn, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Würzburg, 12.09.2024 Aumüller
Audit GmbH
Bertram Wittstadt, Wirtschaftsprüfer" |
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