Großhandel mit Getränken
Media Consolution GmbHLiquidiert
Landshuter Straße 16, 84048 Mainburg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Bettina Lodahl seit 26.2.2018 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Media Consolution GmbHMainburgJahresabschluss vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BilanzAktiva
Anhang1. Anwendung BilanzrichtliniengesetzDer Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Bilanzrichtliniengesetzes erstellt. Es handelt sich bei vorstehender Gesellschaft um eine Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne des § 267 a HGB. Die entsprechenden Erleichterungen bezüglich Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses für Kleinstkapitalgesellschaften können in Anspruch genommen werden. 2. Angaben zu Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Bewertung der Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten, vermindert um angemessene Abschreibungen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens wurden zum Nominalbetrag bilanziert. Die flüssigen Mittel sind mit den Bankauszügen zum Bilanzstichtag identisch. Das gezeichnete Kapital entspricht dem Nennbetrag. Die Rückstellungen sind dem Grunde nach berechtigt und in der Höhe bilanziert, die nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Bei den Pensionsrückstellungen wurde von der Möglichkeit Gebrauch gemacht den Zuführungsbetrag bei erstmaliger Anwendung des BiIMoG auf 15 Jahre zu verteilen. Die Verbindlichkeiten sind in Höhe ihres Rückzahlungsbetrages bilanziert. 3. Bilanzvermerk gemäß § 251 HGBHaftungsverhältnisse gem. § 251 HGB bestehen nicht. Eventualverbindlichkeiten sind nicht auszuweisen 4. GeschäftsführungHerr Andreas Lodahl, Mainburg Unter Verzicht auf Form und Fristen beschließt der Gesellschafter der Media Consolution GmbH:
Mainburg, 27.12.2013 Andreas Lodahl |
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