Lacuna
Energie GmbH
Regensburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Lagebericht
Lacuna Energie GmbH
Lagebericht 2023
Grundlagen des Unternehmens
Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit der
Lacuna Energie GmbH ist die Beteiligung an bzw. die
Finanzierung von Projekten aus dem Bereich der Erneuerbaren
Energien. Darüber hinaus betreibt die Gesellschaft
eine Windenergieanlage zur Erzeugung von Strom im Rahmen
des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes [EEG] am Standort
Stammbach.
Weitere unternehmerische Tätigkeiten entfaltet
die Gesellschaft nicht.
I. Wirtschaftsbericht
1. Branchenbezogene Rahmenbedingungen
Erneuerbare Energien gehören zu den wichtigsten
Stromquellen in Deutschland und ihr Ausbau ist eine
zentrale Säule der Energiewende. Im Jahr 2023 wurde
eine Energiemenge von 272 Milliarden Kilowattstunden aus
erneuerbaren Energien erzeugt. Dies waren fast 18 Mrd. kWh
mehr als im Vorjahr. Die Windenergie leistete mit einem
Ertrag von 142 Mrd kWh den größten Beitrag zur
Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (2022: 125 Mrd
kWh). Damit erzeugten Windenergieanlagen erstmals mehr
Strom als alle Braun- und Steinkohlekraftwerke in
Deutschland zusammen1.
Die installierte Leistung von Windenergie an Land und
auf See stieg im Jahr 2023 um 3.028 Megawatt. Dies ist zwar
ein Anstieg gegenüber dem Vorjahr (2022: 2.102 MW), um
die Energie- und Klimaziele der Bundesregierung zu
erreichen, ist jedoch ein deutlich stärkerer Ausbau
der Windenergieleistung erforderlich2.
Die Geschäftstätigkeit von
Bestandsprojekten und der Fondsgesellschaft selbst wird
wesentlich durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz [EEG]
beeinflusst. Grundsätzlich profitiert die Gesellschaft
von der bevorzugten Einspeisung von Strom aus erneuerbaren
Energiequellen in das Stromnetz sowie vom Modell der
gleitenden Marktprämie im Rahmen der Marktintegration
der Erneuerbaren Energien. Das Modell der gleitenden
Marktprämie sieht vor, dass bei niedrigen
Börsenpreisen fehlende Erlöse bis zu einem
anlagenspezifischen Mindestpreis (anzulegendem Wert)
ausgeglichen werden.
2. Geschäftsverlauf
Das Ergebnis der Gesellschaft wird im Wesentlichen
von den Erlösen aus Stromeinspeisung der von der
Gesellschaft betriebenen Windenergieanlage am Standort
Stammbach sowie von Erträgen aus Beteiligungen an
Projekten im Bereich der Erneuerbaren Energien beeinflusst.
Das Ergebnis der Windenergieanlage am Standort Stammbach
wird durch das Windaufkommen geprägt. Das
Windaufkommen unterliegt Schwankungen; Abweichungen zum
langjährigen Mittel sind daher nicht
ungewöhnlich.
Die Windenergieanlage am Standort Stammbach liegt mit
133,1 % Ertrag verglichen mit der Ertragsprognose über
dem Durchschnitt eines Normalwindjahres. Die Anlage konnte
den Windindex der Windregion 20 um 30,7 Prozentpunkte
übertreffen, was für einen guten Standort
spricht.
Die tatsächliche Jahreseinspeisung liegt damit
33,1 % über der prognostizierten Einspeisung (VJ 1,1
%). Die technische Verfügbarkeit der Windenergieanlage
betrug 99,4 % und liegt somit über dem vom Hersteller
Enercon garantierten Wert von 97 %. Der technische Betrieb
verlief demzufolge reibungslos.
Neben den Stromerlösen wird das Ergebnis der
Lacuna Energie GmbH auch von erzielten Erträgen aus
Beteiligungen sowie aus Ausleihungen des
Finanzanlagevermögens geprägt. Im Berichtsjahr
wurden diese in Höhe von 475.137 Euro (VJ 714.268
Euro) sowie in Höhe von 201.840 Euro (VJ 294.309 Euro)
erzielt.
3. Ertragslage
Die aus der Gewinn- und Verlustrechnung abgeleitete
Gegenüberstellung der Erfolgsrechnungen der
Geschäftsjahre 2023 und 2022 zeigt folgendes Bild der
Ertragslage und ihrer Veränderungen:
Ergebnisquellen
|
Geschäftsjahr
|
Vorjahr
|
Veränderung
|
|
T€
|
T€
|
T€
|
%
|
Betriebsergebnis
|
167,0
|
310,8
|
-143,8
|
-46,3
|
Finanzergebnis
|
537,7
|
884,1
|
-346,4
|
-39,2
|
Gewinn vor Steuern
|
704,8
|
1.195,0
|
-490,2
|
-41,0
|
Jahresergebnis
|
562,6
|
973,6
|
-411,1
|
-42,2
|
Das Betriebsergebnis hat sich im Wesentlichen
aufgrund deutlich gesunkener Stromerlöse
gegenüber dem Vorjahr bei gestiegenen betrieblichen
Aufwendungen verringert.
Es wurden Beteiligungserträge i. H. v. 475.137
Euro (VJ 714.268 Euro) sowie Erträge aus Ausleihungen
des Finanzanlagevermögens i. H. v. 201.840 Euro (VJ
294.309 Euro) erzielt. Die Zinsbelastung nahm im
Berichtsjahr aufgrund der sinkenden langfristigen
Kreditverbindlichkeiten ab. Insgesamt resultiert daraus ein
Finanzergebnis i. H. v. 537.744 Euro (VJ 884.140 Euro).
Der Gewinn vor Steuern ist entsprechend im Vergleich
zum Vorjahr auf 704.751 Euro gesunken. Nach
Berücksichtigung der betrieblichen Steuern ergibt sich
ein Jahresergebnis von 562.585 Euro (VJ 973.639).
Die Ertragslage wird durch die Menge der Einspeisung
an elektrischem Strom der Windkraftanlage am Standort
Stammbach bestimmt. Insgesamt wurden im Berichtsjahr
5.744.187 kWh eingespeist (VJ 4.365.510 kWh) und
vergütet. Die Stromerlöse betrugen 515.867 Euro
(VJ 622.038 Euro). Der Rückgang der Stromerlöse
trotz gestiegener Einspeisewerte gegenüber dem Vorjahr
ist auf die Vergütungssituation
zurückzuführen: Im Vorjahr profitierte die
Gesellschaft wesentlich von den außerordentlich hohen
Marktwerten für EE-Strom an den Strombörsen sowie
einer getroffenen Fixpreisvereinbarung.
Dennoch konnten im Berichtsjahr erneut höhere
Vergütungssätze als prospektiert erreicht werden.
Durchschnittlich lag der Vergütungssatz für die
Windenergieanlage am Standort Stammbach bei
8,1252378034704238522981252378034KHHarnisch
KatrinMehrerlös durch höheren Vergütungssatz
hier nur gering704238522DMDaniel Michaelisi.O. ct/kWh
(Prospekt 8,76 ct/kWh). Im Berichtszeitraum lagen die
Stromerlöse somit um 36,4 % über der
Prospektprognose (VJ 64,5 %).
Die Gesellschaft hat im abgelaufenen
Geschäftsjahr keine Mitarbeiter beschäftigt. Es
sind Vergütungen gezahlt worden, die auf vertraglichen
Vereinbarungen beruhen. Es handelt sich hierbei um
Bestandspflegeprovisionen 7.844 Euro (VJ 8.000 Euro).
Gewinnbeteiligungen wurden nicht gezahlt.
An laufenden Pachten wurden 21.732 Euro (VJ 20.063
Euro) gezahlt. Für die Betriebsführung wurde
16.431 Euro (VJ 18.693 Euro) ausgegeben. Wartungskosten
für das Enercon Partnerkonzept entstanden i. H. v.
69.644 Euro (VJ 32.832 Euro).
Neben den Umsatzerlösen wurden im Berichtsjahr
Beteiligungserträge i. H. v. insgesamt 475.136 Euro
(VJ 714.268 Euro) erzielt. Darüber hinaus wurden
Erträge aus Ausleihungen des
Finanzanlagevermögens i. H. v. 201.840 Euro (VJ
294.309 Euro) gebucht. Die Abnahme resultiert im
Wesentlichen aus der rückläufigen Erlös- und
Geschäftsentwicklung der Projekte, mit denen eine
Beteiligung besteht. Im Vorjahr waren
außergewöhnliche hohe Marktpreise für Strom
aus Erneuerbaren Energien an der Strombörse erzielt
worden. Im Berichtsjahr gingen die Marktwerte zurück.
4. Finanz- und Vermögenslage
a) Finanzlage
Nachfolgend eine Aufführung der Kontostände
in Euro per 31.12.2023 im Vergleich zum Vorjahr:
|
Geschäftsjahr
|
Vorjahr
|
Veränderung
|
|
T€
|
T€
|
T€
|
%
|
Bankdarlehen
|
1.405,6
|
1.608,7
|
-203,1
|
-12,6
|
Reservekonten
|
126,0
|
126,0
|
0,0
|
0,0
|
Geschäftskonten
|
754,3
|
739,9
|
14,4
|
1,9
|
Die Darlehenskonten weisen zum 31.12.2023 einen Stand
von 1.405.586 Euro auf. Die Darlehen der Windenergieanlage
am Standort Stammbach wurden ratierlich
zurückgeführt.
Das Kapitaldienstreservekonto weist zum 31.12.2023
einen Stand von 126.000 Euro auf. Dies entspricht dem von
der Bank geforderten Stand.
Die Liquidität auf den Geschäftskonten
beträgt zum Jahresende 754.301 Euro. Der Saldo
resultiert im Wesentlichen aus den Einzahlungen aus
vereinnahmten Stromerlösen, Auszahlungen für
betriebliche Aufwendungen sowie erhaltenen
Entnahmebeträgen aus den Beteiligungen. Die
ausgewiesene Liquidität enthält eine Reserve i.
H. v. 80.502 Euro für zukünftige Zinsauszahlungen
an Begeber der nachrangigen Schuldverschreibung.
b) Vermögenslage
Vermögenslage und Kapitalstruktur sowie deren
Veränderungen gegenüber dem Vorjahr ergeben sich
aus der folgenden Zusammenstellung der Bilanzzahlen:
wesentliche Bilanzposten
|
Geschäftsjahr
|
Vorjahr
|
Veränderung
|
|
T€
|
T€
|
T€
|
%
|
Anlagevermögen
|
6.322,1
|
6.194,3
|
127,8
|
2,1
|
kurzfristige
Vermögenswerte
|
532,6
|
500,4
|
32,2
|
6,4
|
liquide Mittel
|
880,3
|
865,9
|
14,4
|
1,7
|
Rechnungsabgrenzungsposten
|
13,9
|
16,3
|
-2,4
|
-14,8
|
Aktiva
|
7.749,0
|
7.576,9
|
172,1
|
2,3
|
Eigenkapital
|
2.949,2
|
2.886,6
|
62,6
|
2,2
|
Rückstellungen
|
470,3
|
396,4
|
73,9
|
18,6
|
Anleihen
|
1.896,0
|
2.000,0
|
-104,0
|
-5,2
|
Kreditverbindlichkeiten
|
1.415,2
|
1.618,4
|
-203,2
|
-12,6
|
kurzfristige / sonst.
Verbindlichkeiten
|
1.018,4
|
675,5
|
342,9
|
50,8
|
Passiva
|
7.749,0
|
7.576,9
|
172,1
|
2,3
|
Das Gesamtvermögen ist um 2,3 % gegenüber
dem Vorjahr von 7.576.912 Euro auf 7.748.984 Euro
gestiegen.
Der Zuwachs resultiert im Wesentlichen aus der
Zunahme der Beteiligungen aufgrund eines Nachkaufs von
Anteilen am Windpark Hohenzellig sowie der Zunahme der
Forderungen gegen verbundene Unternehmen bzw. gegen
Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis
besteht. Darüber hinaus hat des Eigenkapital nach
Zubuchung des Jahresüberschusses sowie der Entnahmen
zugenommen.
Erläuterung der Aktiva: Der Anteil des
langfristig gebundenen Vermögens am
Gesamtvermögen hat sich von 81,8 % im Jahr 2022 auf
81,6 % nur geringfügig verringert.
Die Verminderung der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen
resultiert aus den planmäßigen Abschreibungen
auf den Windpark über eine Nutzungsdauer von 20
Jahren. Im Berichtsjahr wurde eine Investition für
eine Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung aktiviert und ab
Inbetriebnahme abgeschrieben.
Im Berichtsjahr wurden darüber hinaus weitere
Anteile an der Lacuna Windpark Hohenzellig GmbH & Co KG
erworben, weshalb es zu einer Zunahme bei den Finanzanlagen
bzw. Beteiligungen i. H. v. 312.000 Euro kam.
Die kurzfristigen Vermögenswerte haben
gegenüber dem Vorjahr zugenommen. Dies ist im
Wesentlichen auf entnahmefähige Gewinne aus den
Beteiligungen an der Dritte PRISOL Projekt GmbH, der Lacuna
Deutschland PV GmbH & Co KG sowie der Lacuna Windpark
Feilitzsch GmbH & Co KG zurückzuführen. Zudem
nahmen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum
Bilanzstichtag gegenüber dem Vorjahr zu. Die
Forderungen resultieren aus der Abrechnung für
Stromerlöse im Dezember.
Die liquiden Mittel haben sich gegenüber dem
Vorjahr nur geringfügig um 14.355 Euro erhöht auf
880.301 Euro.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von
13.933 Euro beinhalten hauptsächlich die verbleibende
Bearbeitungsgebühr aus Fremdfinanzierung, welche
über die Laufzeit der Darlehen verteilt wird.
Erläuterung der Passiva: Das
buchmäßige Eigenkapital beträgt zum Ende
des Geschäftsjahres 2.949.172 Euro (VJ 2.886.587
Euro). Die Zunahme ergibt sich aus dem Saldo der Zubuchung
des Jahresüberschusses und vorgenommener
Ausschüttungen.
Die Eigenkapitalquote von 38,1 % hat sich
gegenüber dem Vorjahr (38,1 %) nicht verändert.
Zur Finanzierung der Projektbeteiligungen wurden im
Zeitraum 2015 bis 2017 nachrangige
Namensschuldverschreibungen begeben. Zum Bilanzstichtag
ergeben die Anleihen einen Stand von 1.896.000 Euro (VJ
2.000.000 Euro). Die Abnahme resultiert aus den
Kündigungen einiger Begeber nach Ablauf der
Mindestlaufzeit.
Die im Jahr 2015 geschlossenen Darlehensverträge
zur Finanzierung der Windkraftanlage am Standort Stammbach
mit der GLS Gemeinschaftsbank eG sowie der Bank im Bistum
Essen eG wurden im Berichtsjahr planmäßig
getilgt.
Die kurzfristigen bzw. sonstigen Verbindlichkeiten i.
H. v. insgesamt 1.018.370 Euro (VJ 675.508 Euro) bestehen
zum Großteil aus Verbindlichkeiten gegen verbundene
Unternehmen; diese resultieren aus der Aufnahme eines
Darlehens i. H. v. 630.000 Euro im Jahr 2021. Darüber
hinaus bestehen sonstige Verbindlichkeiten i. H. v. 362.717
Euro (VJ 18.944 Euro). Diese resultieren zum Großteil
aus der Verbindlichkeit über die Kaufpreiszahlung der
Anteile am Windpark Hohenzellig zum Bilanzstichtag.
Die Rückstellungen beinhalten zum Großteil
Körperschaftssteuerverpflichtungen gegenüber dem
Finanzamt sowie Rückstellungen für variable
Wartungskosten und für Rückbauverpflichtungen.
5. Gesamtaussage
Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Lacuna Energie GmbH schätzen wir insgesamt als gut
ein.
Die Winderträge im Berichtsjahr lagen oberhalb
der Prognose, es konnten beim Stromverkauf Erlöse
erzielt werden, die die Prospektprognose deutlich
übertrafen. Darüber hinaus wurden
Beteiligungserträge erzielt. Es wurde ein
Jahresüberschuss erwirtschaftet. Die Darlehen der
Windenergieanlage am Standort Stammbach wurden ratierlich
zurückgeführt; das Reservekonto ist auf den
erforderlichen Sollstand befüllt.
Im Geschäftsjahr 2023 wurde die
planmäßige Verzinsung der nachrangigen
Namensschuldverschreibungen i. H. v. brutto 80.000 Euro an
die Begeber ausgezahlt (KapEst inkl. Nebenleistungen i. H.
v. 21.228 Euro wurden dabei direkt an das Finanzamt
abgeführt). Die weitere Auszahlung zum Zinslauftermin
im August 2024 ist darüber hinaus durch eine gebildete
Liquiditätsreserve gesichert.
II. Nachtragsbericht
Vorgänge von besonderer Bedeutung haben sich
nach dem Ende des Geschäftsjahres nicht ergeben.
III. Prognosebericht
1. Prognose des Jahresergebnisses
Wie bereits die Erfahrungen der Vorjahre gezeigt
haben, wird die Erreichbarkeit des im Prospekt
prognostizierten Jahresergebnisses maßgeblich von der
Entwicklung der Umsatzerlöse der unternehmenseigenen
Windenergieanlage am Standort Stammbach abhängig sein.
Die tatsächliche Einspeisung der Windenergieanlage lag
im Jahr 2023 mit einer eingespeisten Menge von 5.744.187
kWh um 33,1 % über dem gutachterlichen Sollwert sowie
um 31,6 % über der Vorjahreseinspeisung. Die
Planungsrechnungen für die Investitionen in Windkraft
basieren auf durchschnittlichen Winderträgen der
Windregion 20 (Normalwindjahr) und einer über die
gesamte Laufzeit der Windenergieanlagen konstanten
EEG-Vergütung (anzulegender Wert) zzgl. eines
Aufschlages zur Deckung der Kosten der Direktvermarktung.
Darüber hinaus ist die Lacuna Energie GmbH von
der Ertragslage der Gesellschaften abhängig, mit denen
ein Beteiligungsverhältnis besteht. Da
ausschließlich Beteiligungen an Unternehmen aus dem
Bereich der Erneuerbaren Energien bestehen, die
Windenergieanlagen oder Photovoltaikanlagen betreiben, wird
die Ergebnisentwicklung der Gesellschaft zukünftig
insbesondere vom tatsächlichen Windaufkommen als auch
der tatsächlichen Sonneneinstrahlung und der damit
verbundenen erzeugten Energiemenge positiv oder negativ
beeinflusst.
Für 2024 plant die Gesellschaft
Umsatzerlöse in Höhe von ca. 379.000 Euro. Die
Planungsrechnung basiert auf durchschnittlichen
Winderträgen der Windregion 20 (Normalwindjahr) und
einer über die gesamte Laufzeit der Windenergieanlage
Stammbach konstanten EEG-Vergütung abzüglich der
Kosten für die Direktvermarktung.
Auf Basis des ersten Quartals 2024 liegen uns keine
Erkenntnisse vor, dass Kostenprognosen aus dem
Beteiligungsprospekt für das Jahr 2024 nicht gehalten
werden können.
Werden die oben genannten Umsatzerlöse im
Geschäftsjahr 2024 erreicht bzw. nicht wesentlich
unterschritten sowie Beteiligungserträge im
Durchschnitt der zwei vorangegangenen Wirtschaftsjahre
erzielt, so kann ein positives Jahresergebnis
prognostiziert werden.
2. Konditionen der Direktvermarktung
Während die Direktvermarktung erneuerbarer
Energien zum Ende des Jahres 2022 und zu Beginn 2023
besonders stark von hohen und volatilen Strompreisen sowie
Verunsicherung am Markt geprägt war, so hat sich die
Marktsituation seit dem zweiten Halbjahr 2023 etwas
beruhigt. Nichtsdestotrotz setzten sich die meisten
Markttrends des Vorjahres fort. Die
Direktvermarktungskonditionen mit der Quadra Energy GmbH
bleiben analog dem Jahr 2023 im Jahr 2024 bestehen. Es gilt
daher weiterhin ein flexibles Vermarktungsentgelt. Das
Dienstleistungsentgelt ist die Summe aus einem
Basis-Entgelt i. H. v. 0,033 ct/kWh und einem Zuschlag. Die
Höhe des Zuschlages ergibt sich aus dem
energieträgerspezifischen Monatsmarktwert. Berechnet
wird der Zuschlag im Rahmen einer Interpolation ab einem
Marktwert von 6 ct/kWh. Die Mindestvergütung für
eingespeisten Strom liegt für die Gesellschaft damit
bei 8,88 ct/kWh und damit leicht über der
prospektierten Vergütung i. H. v. 8,76 ct/kWh.
3. Nachinvestitionen für BNK
Der Gesellschaft entstanden in den
Geschäftsjahren 2022 und 2023 Investitionskosten
für eine Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung in
Höhe von insgesamt 14.565 Euro. Die
Ausstattungspflicht ergab sich nach § 9 Abs. 8 EEG
für die Lacuna Energie GmbH.
Aktivierung und Abschreibung der BNK erfolgte ab
Inbetriebnahme des Systems im Dezember 2023. Es entstehen
der Gesellschaft weiterhin laufende jährliche
Gebühren für Systemwartung,
Luftraumüberwachung sowie Betrieb der Hardware und
Signalbereitstellung i. H. v. 370 Euro.
4. Abgabe von Übererlösen
Am 16.12.2022 beschloss die Bundesregierung das
Gesetz zur Einführung der Strompreisbremse (StromPBG).
Zweck des Gesetzes war die Entlastung der von stark
steigenden Stromkosten betroffenen Letztverbraucher. Diese
Entlastung sollte insbesondere durch eine Abschöpfung
von erzielten Überschusserlösen der Betreiber von
Stromerzeugungsanlagen finanziert werden. Somit war auch
die Lacuna Energie GmbH verpflichtet, die so genannten
"Übererlöse für Strommengen", die zwischen
dem 01.12.2022 und dem 30.06.2023 erzeugt wurden, an den
Anschlussnetzbetreiber zu melden und abzuführen.
Laut Pressemitteilung des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Klimaschutz vom 09.06.20233 steht fest, dass
die Bundesregierung den zeitlichen Anwendungsbereich der
Übererlösabschöpfung bei der Stromerzeugung
nicht verlängern wird. Wie in § 13 Abs. 1
StromPBG vorgesehen, findet daher für ab dem
01.07.2023 erzeugte Strommengen keine
Erlösabschöpfung mehr statt. Die Bundesregierung
macht damit von der gesetzlich vorgesehenen
Möglichkeit einer Verlängerung des zeitlichen
Anwendungsbereichs im Verordnungswege keinen Gebrauch.
IV. Chancen- und Risikobericht
1. Gesamtwirtschaftliche Risiken / Marktumfeld
Der Ukraine-Krieg hat die energiepolitischen
Grundannahmen grundlegend verändert. Um schnell
energieunabhängig von Russland zu werden, erleben
bereits abgeschriebene Energieträger eine Renaissance.
Gleichzeitig hat die Bundesregierung den Ausbau der
erneuerbaren Energien für den Klimaschutz noch einmal
deutlich forciert. Nach dem Karlsruher Haushaltsurteil
steht die Bundesregierung 2024 nun vor der Aufgabe, die
Klima- und Energiepolitik neu aufzustellen und finanziell
nachhaltig abzusichern; die Finanzierung von
Klimaschutzinvestitionen wird zum zentralen Thema. Zur
Sicherung des Industriestandorts und bezahlbarer Energie
ist eine wirksame Energie- und Klimapolitik wichtiger denn
je.
Im Jahr 2023 deckten Erneuerbare Energien über
die Hälfte des Stromverbrauchs. Bis 2030 wird der
Stromverbrauch deutlich ansteigen. Nach dem Strommengenpfad
des EEG steigt der Verbrauch bis 2030 auf rund 750 TWh -
das sind 43 Prozent mehr als heute. Gründe dafür
sind die zunehmende Elektrifizierung von Industrie, Verkehr
und Gebäuden sowie die strombasierte
Wasserstoffproduktion. 80 Prozent des Stromverbrauchs
sollen aus Erneuerbaren Energien gedeckt werden4. Das
Ausbau-Tempo hat sich bereits deutlich erhöht und
diese Dynamik wird weiter steigen.
Der Ausbau von Windenergie an Land geht dank
verkürzter und vereinfachter Genehmigungsverfahren
deutlich voran. Und auch die bereitgestellten Flächen
nehmen zu: Bis 2027 sollen 1,4 Prozent der Fläche
Deutschlands für Windenergie genutzt werden, bis 2032
schon 2,0 Prozent. Zudem wird ein großer Wert auf die
Stärkung von Bürgerenergiegesellschaften gelegt.5
Erneuerbare Energien prägten 2023 den deutschen
Stromhandel. Das Strompreisniveau sank und die Marktwerte
für Windenergie an Land lagen nur noch teilweise
über dem anlagenspezifischen Mindestpreis. Der
durchschnittliche Marktwert für Windenergie an Land
lag 2023 bei 7,8 ct/kWh und im ersten Quartal 2024 ist ein
Marktwert von durchschnittlich 5,8 ct/kWh zu verzeichnen.
Direktvermarkter setzen weiterhin auf flexible
Vermarktungsvergütungen, um bei Schwankungen
hinsichtlich der Strompreise auch das Risiko von Kosten der
Ausgleichsenergie zu verringern.
Die Modernisierung und der Ausbau der
Stromnetzinfrastruktur ist eine wesentliche Voraussetzung
für den Erfolg der Energiewende. Nur mit ausreichenden
Übertragungs- und Verteilnetzkapazitäten ist es
möglich, den Strom aus Regionen mit hoher erneuerbarer
Stromerzeugung in Regionen mit hohem Strombedarf zu
transportieren. Der von den Übertragungsnetzbetreibern
erstellte Netzentwicklungsplan legt die zukünftigen
Netzausbauprojekte fest.6 In den letzten Jahren waren
keinerlei negative Effekte durch Netzkapazitäten und
gegebenenfalls einhergehende Netzabschaltungen durch
Netzanbieter bei der Lacuna Energie GmbH sowie den
Projekten, für die ein Beteiligungsverhältnis
besteht, zu verzeichnen. Wir gehen davon aus, dass dies
auch im aktuellen Wirtschaftsjahr 2024 der Fall sein wird.
2. Rechtliche und politische Rahmenbedingungen
In Deutschland gibt es wohl kaum eine Branche, die
einem so fundamentalen Wandel unterliegt, wie die
Energiewirtschaft. Insbesondere die Erzeugung von
erneuerbarem Energiestrom unterliegt dem Risiko der
Veränderung von politischen Rahmenbedingungen. So
wurde das Erneuerbare-Energien-Gesetz seit seiner
Einführung 2000 mehrfach novelliert. Das EEG 2023 ist
die größte energiepolitische Gesetzesnovelle
seit Jahrzehnten. Es legt die Grundlagen dafür, dass
Deutschland klimaneutral wird. So werden unter anderem
Ziele des EEG´s neu gefasst, ein erneuerter
Ausbaupfad zur Steigerung der installierten Leistungen von
Windenergieanlagen an Land definiert sowie Änderungen
zur finanziellen Beteiligung der Kommunen eingefügt.7
Die finanzielle Beteiligung von Kommunen im neu
gefassten § 6 des EEG hat insofern keine zwingenden
Auswirkungen auf Bestandsprojekte, als dass eine
Beteiligung von Kommunen am Stromerlös der
Windenergieanlagen freiwillig ist.
Im Oktober 2023 trat die überarbeitete
EU-Richtlinie für Erneuerbare Energien in Kraft, die
nun in nationales Recht übersetzt werden muss. Die
Richtlinie regelt EU weit, dass der Ausbau Erneuerbarer
Energien im überragenden öffentlichen Interesse
liegt. Zudem müssen die Mitgliedstaaten Vorranggebiete
für den Zubau von Erneuerbaren Energien ausweisen, in
denen beschleunigte Genehmigungsverfahren durchgeführt
werden können.
Es besteht das Risiko, dass die Veränderung von
rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen
Nachinvestitionen erfordern, bürokratischen Aufwand
erhöhen oder das wirtschaftliche Ergebnis der Lacuna
Energie GmbH beeinflussen.
3. Chancen und Risiken Zinsentwicklung
Im Verkaufsprospekt ausgewiesen sind die Mittel aus
der langfristigen Fremdfinanzierung. Es handelt sich um
Darlehen der Bank im Bistum Essen sowie der GLS
Gemeinschaftsbank eG. Zwei der
637717170Darlehen637717170KHHarnisch KatrinEs werden nur
zwei der Darlehen genannt weil es hier in diesem Abschnitt
um die Risiken der Zinsentwicklung i. R. einer
Anschlussfinanzierung geht. Für die beiden anderen
Darlehen gibt es kein Zinsrisiko, da diese im Aug 2025
auslaufen und der Zins bis dahin fest ist weisen aktuell
folgende Konditionen auf: Laufzeit bis 30.09.2031; Zinssatz
1,85 % mit einer Zinsbindung bis zum 30.08.2025. Es besteht
das Risiko, dass nach Ende der Zinsbindungsfrist bis zum
Ende der Darlehenslaufzeit das Zinsniveau höher
ausfällt; jedoch auch die Chance, dass eine
günstigere Zinskondition gesichert werden kann.
4. Reparatur- und Instandhaltungsrisiken
Der Betrieb der Windkraftanlagen ist mit Kosten
für den laufenden Betrieb, insbesondere für
Reparaturen und Instandhaltung verbunden. Die Lacuna
Energie GmbH hat bzgl. der WEA am Standort Stammbach mit
der ENERCON GmbH einen langfristigen Vollwartungsvertrag
abgeschlossen. Dieser bezieht sich auf die Instandhaltung
sowie Reparatur inklusive Ersatzteilbeschaffung. Die
Laufzeit des Vertrages beträgt mindestens 15 Jahre ab
Inbetriebnahme - also bis November 2030 - bzw. endet der
Vertrag nach dem Erreichen von 40.000 Volllaststunden. Es
besteht das Risiko, dass die Gesellschaft nach Vertragsende
nur einen Dienstleister zu schlechteren Konditionen
für Wartungstätigkeiten gewinnen kann. Aufgrund
der Zusammenarbeit mit der ENERCON für eine Vielzahl
von Projekten und einem Zusammenschluss mit anderen
Betreibern, besteht aber auch die Chance, verbesserte
Konditionen 907757531auszuhandeln907757531KHHarnisch
KatrinHier Anmerkung zum Angebot Enercon bewusst nicht mit
aufgenommen, da vorab keine Kommunikation mit
Gesellschaftern / Banken (wie in and. WP-Gesellschaften)
erfolgt ist und über einen evtl. AnschlussV nicht
abgestimmt wurde. M. E. ist nach wie vor die Information
zum Abschluss nach Vertragsende ausreichend..
5. Chancen und Risiken Rückbau
Nach Beendigung der Nutzung der Windenergieanlagen
besteht für die Gesellschaft die Verpflichtung des
Rückbaus der Windenergieanlage am Standort Stammbach.
Die genaue Höhe der Kosten für diesen
Rückbau steht derzeit nicht fest. Sollten die
Rückbaukosten höher als prognostiziert ausfallen,
könnten sich die Geschäftsergebnisse der
Gesellschaft verringern. Es besteht jedoch auch die Chance
geringerer Rückbaukosten oder der Erzielung eines
Verwertungserlöses der Anlagen.
Mit den finanzierenden Banken wurden
Bürgschaften (Avaldarlehen) zur Sicherung der
Rückbauverpflichtung abgeschlossen.
6. Sonstige Chancen
Chancen können sich aus dem Weiterbetrieb der
Windenergieanlage auch nach Auslaufen der
EEG-Förderung sowie durch die Vermarktung von Strom
außerhalb des EEG direkt an Abnehmer ergeben.
Die Ertragslage der Gesellschaft wird zukünftig
insbesondere vom Wind- und Sonnenaufkommen und der damit
verbunden erzeugten Energiemenge sowie insgesamt vom
wirtschaftlichen Erfolg der einzelnen Projekte positiv oder
negativ beeinflusst.
Regensburg, den 08.05.2024
Marcus Vilsmeier
Geschäftsführer
1 Quelle: Umweltbundesamt - Broschüre
Erneuerbare Energien in Deutschland Daten zur Entwicklung
im Jahr 2023; aufgerufen am 20.03.2024
2 Quelle: Umweltbundesamt - Broschüre
Erneuerbare Energien in Deutschland Daten zur Entwicklung
im Jahr 2023; aufgerufen am 20.03.2024
3 Quelle:
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/06/20230609-abschoepfung-von-ueberschusserloesen-im-rahmen-der-strompreisbremse-laeuft-aus.html;
aufgerufen am 20.03.2024
4 Quelle:
https://info.bmwk.de/weg-zur-klimaneutralitaet, aufgerufen
am 08.04.2024
5 Quelle:
https://info.bmwk.de/weg-zur-klimaneutralitaet, aufgerufen
am 08.04.2024
6 Quelle: Die Energiewende in Deutschland: Stand der
Dinge 2023
7 Quelle: Eine Übersicht über die
Neuregelungen des EEG 2023:
https://www.twobirds.com/de/insights/2022/germany/eine-uebersicht-ueber-die-neuregelungen-des-eeg-2023,
aufgerufen am 16.02.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
6.322.112,78 |
6.194.346,67 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
414.165,00 |
449.165,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.840.266,00 |
1.989.499,89 |
| 1.
technische Anlagen und Maschinen |
1.840.021,00 |
1.980.503,00 |
| 2.
andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
245,00 |
278,00 |
| 3.
geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau |
0,00 |
8.718,89 |
| III.
Finanzanlagen |
4.067.681,78 |
3.755.681,78 |
| 1.
Anteile an verbundenen Unternehmen |
1.019.555,85 |
1.019.555,85 |
| 2.
Ausleihungen an verbundene Unternehmen |
630.000,00 |
630.000,00 |
| 3.
Beteiligungen |
2.418.125,93 |
2.106.125,93 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.412.937,91 |
1.366.296,77 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
532.636,77 |
500.350,83 |
| 1.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen |
407.823,30 |
396.260,78 |
| 2.
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht |
43.341,89 |
34.557,63 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
43.341,89 |
34.557,63 |
| 3.
sonstige Vermögensgegenstände |
81.471,58 |
69.532,42 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
880.301,14 |
865.945,94 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
13.932,87 |
16.268,85 |
| Aktiva |
7.748.983,56 |
7.576.912,29 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.949.172,34 |
2.886.586,94 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
2.175.000,00 |
2.175.000,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
749.172,34 |
686.586,94 |
| davon
Gewinnvortrag |
686.586,94 |
-17.051,82 |
| B.
Rückstellungen |
470.287,21 |
396.396,14 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.329.524,01 |
4.293.929,21 |
| 1.
Anleihen |
1.896.000,00 |
2.000.000,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.896.000,00 |
2.000.000,00 |
| 2.
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten |
1.415.153,60 |
1.618.421,12 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
213.190,20 |
212.835,16 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.201.963,40 |
1.405.585,96 |
| 3.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen |
630.000,00 |
630.000,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
630.000,00 |
630.000,00 |
| 4.
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit
denen ein Beteiligungsverhältnis besteht |
7.579,36 |
2.332,98 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
7.579,36 |
2.332,98 |
| 5.
sonstige Verbindlichkeiten |
380.791,05 |
43.175,11 |
| davon
mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
380.791,05 |
43.175,11 |
| Passiva |
7.748.983,56 |
7.576.912,29 |
Gewinn- und Verlustrechnung
|
1.1.2023 - 31.12.2023
EUR |
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR |
| 1.
Rohergebnis |
516.750,95 |
622.037,53 |
| 2.
Abschreibungen |
190.080,15 |
189.358,00 |
| a)
auf immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen |
190.080,15 |
189.358,00 |
| 3.
sonstige betriebliche Aufwendungen |
159.664,08 |
121.846,77 |
| 4.
Erträge aus Beteiligungen |
475.136,91 |
714.268,27 |
| 5.
Erträge aus anderen Wertpapieren und
Ausleihungen des Finanzanlagevermögens |
201.840,00 |
294.309,00 |
| davon
aus verbundenen Unternehmen |
201.840,00 |
294.309,00 |
| 6.
sonstige Zinsen und ähnliche Erträge |
2.846,56 |
|
| 7.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
139.232,76 |
124.437,35 |
| davon
an verbundene Unternehmen |
33.390,00 |
10.710,00 |
| 8.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag |
145.012,03 |
221.333,92 |
| 9.
Ergebnis nach Steuern |
562.585,40 |
973.638,76 |
| 10.
Jahresüberschuss |
562.585,40 |
973.638,76 |
| 11.
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr |
686.586,94 |
|
| 12.
Verlustvortrag aus dem Vorjahr |
|
17.051,82 |
| 13.
Ausschüttung |
500.000,00 |
270.000,00 |
| 14.
Bilanzgewinn |
749.172,34 |
686.586,94 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
deutschen handelsrechtlichen Vorschriften der §§
242 ff. HGB und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Die
Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275
Abs. 2 HGB dargestellt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk im
Anhang gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Im Rahmen der Aufstellung des
Jahresabschlusses wurden die
größenabhängigen Erleichterungsvorschriften
des § 288 Abs. 1 HGB in Anspruch genommen.
Die Firma Lacuna Energie GmbH ist beim Amtsgericht
Regensburg unter HRB 14338 eingetragen. Sitz der
Gesellschaft ist Regensburg.
B.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
a. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen,
angesetzt. Die planmäßige Abschreibung erfolgt
linear über eine Nutzungsdauer von 20 Jahren.
Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert.
Finanzanlagen werden zu fortgeführten
Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nennwert
angesetzt und werden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Latente Steuern werden nicht angesetzt, da das
bestehende Aktivierungswahlrecht entsprechend ausgeübt
wurde.
Die flüssigen Mittel werden zum Nennwert
bilanziert.
Das Eigenkapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr und das Vorjahr betreffende, noch nicht
veranlagte Körperschaftsteuer.
Die sonstigen Rückstellungen werden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet und in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert.
Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Bei der Bewertung der Rückstellungen wurden die
erwarteten künftigen Kosten- und Preissteigerungen
berücksichtigt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr werden gemäß § 253 Abs. 2
HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Zinssatz der
vergangenen sieben Jahre, wie sie von der Deutschen
Bundesbank gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt
und bekannt gegeben werden, abgezinst.
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
b.
Angaben zur Bilanz
Angaben zu Forderungen
Sämtliche Forderungen weisen eine Restlaufzeit
von weniger als einem Jahr aus.
Innerhalb der Forderungen sind keine Forderungen
gegen Gesellschafter (Vj. 0,00 Euro), aber Forderungen
gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 407.823,30
Euro (Vj. 396.260,78 Euro) enthalten. Forderungen gegen
Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis bestehen im
Berichtsjahr in Höhe von 43.341,89 Euro (Vj. 34.557,63
Euro).
Flüssige Mittel
Die ausgewiesenen Bankguthaben beinhalten eine sog.
Reserve in Höhe von TEUR 126 (Vj. TEUR 126) über
die die Gesellschaft nicht frei verfügen kann.
Verbindlichkeitenspiegel
|
|
Restlaufzeiten
|
|
|
< 1 Jahr
|
1-5 Jahre
|
> 5 Jahre
|
gesamt
|
|
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Anleihen
|
Berichtsjahr:
|
120.000,00
|
1.776.000,00
|
0,00
|
1.896.000,00
|
|
Vorjahr:
|
104.000,00
|
1.896.000,00
|
0,00
|
2.000.000,00
|
Verbindlichkeiten gegen-
|
|
|
|
|
|
über
Kreditinstituten
|
Berichtsjahr:
|
213.190,20
|
719.927,40
|
482.036,00
|
1.415.153,60
|
|
Vorjahr:
|
212.835,16
|
748.205,96
|
657.380,00
|
1.618.421,12
|
Verbindlichkeiten aus
Lief-
|
Berichtsjahr:
|
18.073,94
|
0,00
|
0,00
|
18.073,94
|
erungen und Leistungen
|
Vorjahr:
|
24.231,48
|
0,00
|
0,00
|
24.231,48
|
Verbindlichkeiten gegen
|
Berichtsjahr:
|
0,00
|
0,00
|
630.000,00
|
630.000,00
|
verbundene Unternehmen
|
Vorjahr:
|
0,00
|
0,00
|
630.000,00
|
630.000,00
|
Verbindlichkeiten gegen
|
Berichtsjahr:
|
7.579,36
|
0,00
|
0,00
|
7.579,36
|
Unt. mit
Bet.-Verhältnis
|
Vorjahr:
|
2.332,98
|
0,00
|
0,00
|
2.332,98
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
Berichtsjahr:
|
362.717,11
|
0,00
|
0,00
|
362.717,11
|
|
Vorjahr:
|
18.943,63
|
0,00
|
0,00
|
18.943,63
|
Summe
|
Berichtsjahr:
|
721.560,61
|
2.495.927,40
|
1.112.036,00
|
4.329.524,01
|
|
Vorjahr:
|
362.343,25
|
2.644.205,96
|
1.287.380,00
|
4.293.929,21
|
Die Verbindlichkeiten gegen Kreditinstitute wurden
vollumfänglich durch Pfandrechte in Form von
Sicherungsabtretungen, Verpfändungen von Guthaben,
Globalabtretungen der Stromeinspeisevergütungen sowie
Sicherungsübereignung der Windkraftanlagen besichert.
Die sonstigen Verbindlichkeiten bestehen in einer
Höhe von 50.717,11 Euro (Vj. 18.943,63 Euro) aus
Steuern.
Innerhalb der Verbindlichkeiten sind keine
Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter enthalten (Vj. 0,00
Euro).
c.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Innerhalb der sonstigen betrieblichen Aufwendungen,
sind Aufwendungen aus Rückbauverpflichtungen in
Höhe von 8 TEuro verbucht. Dieser Betrag besteht
in Höhe von -0,9 TEuro (Zinsertrag) aus Zinseffekten.
C.
Sonstige Angaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285 Nr.
3a HGB
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen bestehen
zum 31. Dezember 2023 aus Wartungsverträgen in
Höhe von 377 TEuro (Vj. 413 TEuro),
Betriebsführungsverträgen 155 TEuro (Vj. 120
TEuro), aus Nutzungsverträgen 243 TEuro (Vj. 260
TEuro) und technischen Verträgen 4 TEuro (Vj. 10
TEuro).
Sowohl die Wartungsverträge als auch die
Betriebsführungsverträge enthalten teilweise
variable Vergütungsbestandteile, die an den
eingespeisten Stromergebnissen bemessen werden. Da diese
nicht prognostizierbar sind, wurden für die Berechnung
der sonstigen finanziellen Verpflichtungen lediglich die
vereinbarten Mindestvergütungen herangezogen.
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr waren keine Arbeitnehmer
beschäftigt.
Geschäftsführung
Im aktuellen Berichtsjahr wurden die Geschäfte
durch folgende Personen geführt:
Marcus Vilsmeier, Dipl. Volkswirt, Regensburg
Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Versicherung des gesetzlichen Vertreters
Ich versichere nach bestem Wissen, dass
gemäß den anzuwendenen
Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens- Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der
Geschäftsverlauf einschließlich des
Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so
dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird,
sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der
voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben
sind.
gez. Herr Marcus Vilsmeier, Regensburg
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.06.2024 festgestellt.
Bestätigungsvermerk
des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Lacuna Energie GmbH, Regensburg
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Lacuna Energie
GmbH, Regensburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31.
Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für
das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31.
Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der
Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden -
geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht
der Lacuna Energie GmbH, Regensburg, für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember
2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
· entspricht der beigefügte
Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften sowie der Vorschriften des
§ 25 VermAnlG und den ergänzenden Bestimmungen
des Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter
Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum
31.Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31.
Dezember 2023 und
· vermittelt der beigefügte
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht
dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss,
entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den
erweiterten Vorschriften des § 25 VermAnlG und stellt
die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts nach § 25 VermAnlG in Verbindung
mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW
Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten
durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt
"Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts"
unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.
Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere
sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung
mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der
Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den
Jahresabschluss und den Lagebericht
Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für
die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen,
für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen
Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften
des VermAnlG in allen wesentlichen Belangen entspricht, und
dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner
ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die
internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der
gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat
er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern
einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er
dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem ist der gesetzliche Vertreter
verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts,
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den
deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter
verantwortlich für die Vorkehrungen und
Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet
hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in
Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen
gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um
ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im
Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,
den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk
zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit §25 VermAnlG in Verbindung
mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW
Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen
wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
· identifizieren und beurteilen wir die
Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im
Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen
Handlungen oder Irrtümern, planen und führen
Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken
durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für
unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus
dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als
das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden,
da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken,
Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten,
irreführende Darstellungen bzw. das
Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten
können.
· gewinnen wir ein Verständnis von
dem für die Prüfung des Jahresabschlusses
relevanten internen Kontrollsystem und den für die
Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und
Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die
unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch
nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit
dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
· beurteilen wir die Angemessenheit der
von dem gesetzlichen Vertreter angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von
dem gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten
Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
· ziehen wir Schlussfolgerungen über
die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf
der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine
wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen
oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir
zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit
besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk
auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und
im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese
Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges
Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere
Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum
unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder
Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die
Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr
fortführen kann.
· beurteilen wir Darstellung, Aufbau und
Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich
der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde
liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so
darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
· beurteilen wir den Einklang des
Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine
Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von
der Lage der Gesellschaft.
· führen wir Prüfungshandlungen
zu den von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten
zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf
Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise
vollziehen wir dabei insbesondere die den
zukunftsorientierten Angaben von dem gesetzlichen Vertreter
zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen
die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben
aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges
Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben
sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht
ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass
künftige Ereignisse wesentlich von den
zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die
Überwachung Verantwortlichen unter anderem den
geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie
bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im
internen Kontrollsystem, die wir während unserer
Prüfung feststellen.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche
Anforderungen
Prüfung gemäß § 25 VermAnlG in
Verbindung mit § 317 HGB
Die Prüfung umfasst auch die
ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen,
Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen
Kapitalkonten (§ 25 Abs. 3 VermAnlG), die Einhaltung
der Bestimmungen des den Vermögensanlagen
zugrundeliegenden Gesellschaftsvertrags und
Treuhandvertrags (§ 25 Abs. 2 VermAnlG) sowie die
Beachtung der gemäß § 24 Abs. 1 S. 3
VermAnlG erweiterten Angaben im Lagebericht.
Regensburg, den 3. Juni 2024
CM Treuhandgesellschaft Regensburg mbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Mehltretter
Novikow
Wirtschaftsprüfer
Wirtschaftsprüfer
Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des
Jahresabschlusses und/oder des Lageberichts in einer von
der bestätigten Fassung abweichenden Form
(einschließlich der Übersetzung in andere
Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme,
sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder
auf unsere Prüfung hingewiesen wird; wir weisen
insbesondere auf § 328 HGB hin.
|