Stammdaten

Register
Amtsgericht Regensburg HRB 14338
Eingetragen
17.7.2014
Branche
Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern ohne VerteilungElektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zur VerteilungElektrizitätserzeugung aus nicht erneuerbaren Energieträgern zur Verteilung
Gegenstand
Erwerb, Errichtung und Betreiben von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien sowie Veräußerung der erzeugten Energie

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Marcus Vilsmeier
seit 2.7.2019
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Lacuna AG
Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Lacuna Energie GmbH

Regensburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht

Lacuna Energie GmbH
Lagebericht 2023
Grundlagen des Unternehmens
Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit der Lacuna Energie GmbH ist die Beteiligung an bzw. die Finanzierung von Projekten aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien. Darüber hinaus betreibt die Gesellschaft eine Windenergieanlage zur Erzeugung von Strom im Rahmen des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes [EEG] am Standort Stammbach.
Weitere unternehmerische Tätigkeiten entfaltet die Gesellschaft nicht.

I. Wirtschaftsbericht
1. Branchenbezogene Rahmenbedingungen
Erneuerbare Energien gehören zu den wichtigsten Stromquellen in Deutschland und ihr Ausbau ist eine zentrale Säule der Energiewende. Im Jahr 2023 wurde eine Energiemenge von 272 Milliarden Kilowattstunden aus erneuerbaren Energien erzeugt. Dies waren fast 18 Mrd. kWh mehr als im Vorjahr. Die Windenergie leistete mit einem Ertrag von 142 Mrd kWh den größten Beitrag zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (2022: 125 Mrd kWh). Damit erzeugten Windenergieanlagen erstmals mehr Strom als alle Braun- und Steinkohlekraftwerke in Deutschland zusammen1.
Die installierte Leistung von Windenergie an Land und auf See stieg im Jahr 2023 um 3.028 Megawatt. Dies ist zwar ein Anstieg gegenüber dem Vorjahr (2022: 2.102 MW), um die Energie- und Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen, ist jedoch ein deutlich stärkerer Ausbau der Windenergieleistung erforderlich2.
Die Geschäftstätigkeit von Bestandsprojekten und der Fondsgesellschaft selbst wird wesentlich durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz [EEG] beeinflusst. Grundsätzlich profitiert die Gesellschaft von der bevorzugten Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen in das Stromnetz sowie vom Modell der gleitenden Marktprämie im Rahmen der Marktintegration der Erneuerbaren Energien. Das Modell der gleitenden Marktprämie sieht vor, dass bei niedrigen Börsenpreisen fehlende Erlöse bis zu einem anlagenspezifischen Mindestpreis (anzulegendem Wert) ausgeglichen werden.
2. Geschäftsverlauf
Das Ergebnis der Gesellschaft wird im Wesentlichen von den Erlösen aus Stromeinspeisung der von der Gesellschaft betriebenen Windenergieanlage am Standort Stammbach sowie von Erträgen aus Beteiligungen an Projekten im Bereich der Erneuerbaren Energien beeinflusst. Das Ergebnis der Windenergieanlage am Standort Stammbach wird durch das Windaufkommen geprägt. Das Windaufkommen unterliegt Schwankungen; Abweichungen zum langjährigen Mittel sind daher nicht ungewöhnlich.
Die Windenergieanlage am Standort Stammbach liegt mit 133,1 % Ertrag verglichen mit der Ertragsprognose über dem Durchschnitt eines Normalwindjahres. Die Anlage konnte den Windindex der Windregion 20 um 30,7 Prozentpunkte übertreffen, was für einen guten Standort spricht.
Die tatsächliche Jahreseinspeisung liegt damit 33,1 % über der prognostizierten Einspeisung (VJ 1,1 %). Die technische Verfügbarkeit der Windenergieanlage betrug 99,4 % und liegt somit über dem vom Hersteller Enercon garantierten Wert von 97 %. Der technische Betrieb verlief demzufolge reibungslos.

Neben den Stromerlösen wird das Ergebnis der Lacuna Energie GmbH auch von erzielten Erträgen aus Beteiligungen sowie aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens geprägt. Im Berichtsjahr wurden diese in Höhe von 475.137 Euro (VJ 714.268 Euro) sowie in Höhe von 201.840 Euro (VJ 294.309 Euro) erzielt.
3. Ertragslage
Die aus der Gewinn- und Verlustrechnung abgeleitete Gegenüberstellung der Erfolgsrechnungen der Geschäftsjahre 2023 und 2022 zeigt folgendes Bild der Ertragslage und ihrer Veränderungen:

Ergebnisquellen
Geschäftsjahr
Vorjahr
Veränderung

T€
T€
T€
%
Betriebsergebnis
167,0
310,8
-143,8
-46,3
Finanzergebnis
537,7
884,1
-346,4
-39,2
Gewinn vor Steuern
704,8
1.195,0
-490,2
-41,0
Jahresergebnis
562,6
973,6
-411,1
-42,2



Das Betriebsergebnis hat sich im Wesentlichen aufgrund deutlich gesunkener Stromerlöse gegenüber dem Vorjahr bei gestiegenen betrieblichen Aufwendungen verringert.
Es wurden Beteiligungserträge i. H. v. 475.137 Euro (VJ 714.268 Euro) sowie Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens i. H. v. 201.840 Euro (VJ 294.309 Euro) erzielt. Die Zinsbelastung nahm im Berichtsjahr aufgrund der sinkenden langfristigen Kreditverbindlichkeiten ab. Insgesamt resultiert daraus ein Finanzergebnis i. H. v. 537.744 Euro (VJ 884.140 Euro).
Der Gewinn vor Steuern ist entsprechend im Vergleich zum Vorjahr auf 704.751 Euro gesunken. Nach Berücksichtigung der betrieblichen Steuern ergibt sich ein Jahresergebnis von 562.585 Euro (VJ 973.639).
Die Ertragslage wird durch die Menge der Einspeisung an elektrischem Strom der Windkraftanlage am Standort Stammbach bestimmt. Insgesamt wurden im Berichtsjahr 5.744.187 kWh eingespeist (VJ 4.365.510 kWh) und vergütet. Die Stromerlöse betrugen 515.867 Euro (VJ 622.038 Euro). Der Rückgang der Stromerlöse trotz gestiegener Einspeisewerte gegenüber dem Vorjahr ist auf die Vergütungssituation zurückzuführen: Im Vorjahr profitierte die Gesellschaft wesentlich von den außerordentlich hohen Marktwerten für EE-Strom an den Strombörsen sowie einer getroffenen Fixpreisvereinbarung.
Dennoch konnten im Berichtsjahr erneut höhere Vergütungssätze als prospektiert erreicht werden. Durchschnittlich lag der Vergütungssatz für die Windenergieanlage am Standort Stammbach bei 8,1252378034704238522981252378034KHHarnisch KatrinMehrerlös durch höheren Vergütungssatz hier nur gering704238522DMDaniel Michaelisi.O. ct/kWh (Prospekt 8,76 ct/kWh). Im Berichtszeitraum lagen die Stromerlöse somit um 36,4 % über der Prospektprognose (VJ 64,5 %).
Die Gesellschaft hat im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Mitarbeiter beschäftigt. Es sind Vergütungen gezahlt worden, die auf vertraglichen Vereinbarungen beruhen. Es handelt sich hierbei um Bestandspflegeprovisionen 7.844 Euro (VJ 8.000 Euro). Gewinnbeteiligungen wurden nicht gezahlt.
An laufenden Pachten wurden 21.732 Euro (VJ 20.063 Euro) gezahlt. Für die Betriebsführung wurde 16.431 Euro (VJ 18.693 Euro) ausgegeben. Wartungskosten für das Enercon Partnerkonzept entstanden i. H. v. 69.644 Euro (VJ 32.832 Euro).
Neben den Umsatzerlösen wurden im Berichtsjahr Beteiligungserträge i. H. v. insgesamt 475.136 Euro (VJ 714.268 Euro) erzielt. Darüber hinaus wurden Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens i. H. v. 201.840 Euro (VJ 294.309 Euro) gebucht. Die Abnahme resultiert im Wesentlichen aus der rückläufigen Erlös- und Geschäftsentwicklung der Projekte, mit denen eine Beteiligung besteht. Im Vorjahr waren außergewöhnliche hohe Marktpreise für Strom aus Erneuerbaren Energien an der Strombörse erzielt worden. Im Berichtsjahr gingen die Marktwerte zurück.

4. Finanz- und Vermögenslage

a) Finanzlage
Nachfolgend eine Aufführung der Kontostände in Euro per 31.12.2023 im Vergleich zum Vorjahr:


Geschäftsjahr
Vorjahr
Veränderung

T€
T€
T€
%
Bankdarlehen
1.405,6
1.608,7
-203,1
-12,6
Reservekonten
126,0
126,0
0,0
0,0
Geschäftskonten
754,3
739,9
14,4
1,9



Die Darlehenskonten weisen zum 31.12.2023 einen Stand von 1.405.586 Euro auf. Die Darlehen der Windenergieanlage am Standort Stammbach wurden ratierlich zurückgeführt.
Das Kapitaldienstreservekonto weist zum 31.12.2023 einen Stand von 126.000 Euro auf. Dies entspricht dem von der Bank geforderten Stand.
Die Liquidität auf den Geschäftskonten beträgt zum Jahresende 754.301 Euro. Der Saldo resultiert im Wesentlichen aus den Einzahlungen aus vereinnahmten Stromerlösen, Auszahlungen für betriebliche Aufwendungen sowie erhaltenen Entnahmebeträgen aus den Beteiligungen. Die ausgewiesene Liquidität enthält eine Reserve i. H. v. 80.502 Euro für zukünftige Zinsauszahlungen an Begeber der nachrangigen Schuldverschreibung.

b) Vermögenslage
Vermögenslage und Kapitalstruktur sowie deren Veränderungen gegenüber dem Vorjahr ergeben sich aus der folgenden Zusammenstellung der Bilanzzahlen:

wesentliche Bilanzposten
Geschäftsjahr
Vorjahr
Veränderung

T€
T€
T€
%
Anlagevermögen
6.322,1
6.194,3
127,8
2,1
kurzfristige Vermögenswerte
532,6
500,4
32,2
6,4
liquide Mittel
880,3
865,9
14,4
1,7
Rechnungsabgrenzungsposten
13,9
16,3
-2,4
-14,8
Aktiva
7.749,0
7.576,9
172,1
2,3
Eigenkapital
2.949,2
2.886,6
62,6
2,2
Rückstellungen
470,3
396,4
73,9
18,6
Anleihen
1.896,0
2.000,0
-104,0
-5,2
Kreditverbindlichkeiten
1.415,2
1.618,4
-203,2
-12,6
kurzfristige / sonst. Verbindlichkeiten
1.018,4
675,5
342,9
50,8
Passiva
7.749,0
7.576,9
172,1
2,3



Das Gesamtvermögen ist um 2,3 % gegenüber dem Vorjahr von 7.576.912 Euro auf 7.748.984 Euro gestiegen.
Der Zuwachs resultiert im Wesentlichen aus der Zunahme der Beteiligungen aufgrund eines Nachkaufs von Anteilen am Windpark Hohenzellig sowie der Zunahme der Forderungen gegen verbundene Unternehmen bzw. gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht. Darüber hinaus hat des Eigenkapital nach Zubuchung des Jahresüberschusses sowie der Entnahmen zugenommen.
Erläuterung der Aktiva: Der Anteil des langfristig gebundenen Vermögens am Gesamtvermögen hat sich von 81,8 % im Jahr 2022 auf 81,6 % nur geringfügig verringert.
Die Verminderung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen resultiert aus den planmäßigen Abschreibungen auf den Windpark über eine Nutzungsdauer von 20 Jahren. Im Berichtsjahr wurde eine Investition für eine Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung aktiviert und ab Inbetriebnahme abgeschrieben.
Im Berichtsjahr wurden darüber hinaus weitere Anteile an der Lacuna Windpark Hohenzellig GmbH & Co KG erworben, weshalb es zu einer Zunahme bei den Finanzanlagen bzw. Beteiligungen i. H. v. 312.000 Euro kam.
Die kurzfristigen Vermögenswerte haben gegenüber dem Vorjahr zugenommen. Dies ist im Wesentlichen auf entnahmefähige Gewinne aus den Beteiligungen an der Dritte PRISOL Projekt GmbH, der Lacuna Deutschland PV GmbH & Co KG sowie der Lacuna Windpark Feilitzsch GmbH & Co KG zurückzuführen. Zudem nahmen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Bilanzstichtag gegenüber dem Vorjahr zu. Die Forderungen resultieren aus der Abrechnung für Stromerlöse im Dezember.
Die liquiden Mittel haben sich gegenüber dem Vorjahr nur geringfügig um 14.355 Euro erhöht auf 880.301 Euro.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 13.933 Euro beinhalten hauptsächlich die verbleibende Bearbeitungsgebühr aus Fremdfinanzierung, welche über die Laufzeit der Darlehen verteilt wird.
Erläuterung der Passiva: Das buchmäßige Eigenkapital beträgt zum Ende des Geschäftsjahres 2.949.172 Euro (VJ 2.886.587 Euro). Die Zunahme ergibt sich aus dem Saldo der Zubuchung des Jahresüberschusses und vorgenommener Ausschüttungen.
Die Eigenkapitalquote von 38,1 % hat sich gegenüber dem Vorjahr (38,1 %) nicht verändert.
Zur Finanzierung der Projektbeteiligungen wurden im Zeitraum 2015 bis 2017 nachrangige Namensschuldverschreibungen begeben. Zum Bilanzstichtag ergeben die Anleihen einen Stand von 1.896.000 Euro (VJ 2.000.000 Euro). Die Abnahme resultiert aus den Kündigungen einiger Begeber nach Ablauf der Mindestlaufzeit.
Die im Jahr 2015 geschlossenen Darlehensverträge zur Finanzierung der Windkraftanlage am Standort Stammbach mit der GLS Gemeinschaftsbank eG sowie der Bank im Bistum Essen eG wurden im Berichtsjahr planmäßig getilgt.
Die kurzfristigen bzw. sonstigen Verbindlichkeiten i. H. v. insgesamt 1.018.370 Euro (VJ 675.508 Euro) bestehen zum Großteil aus Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen; diese resultieren aus der Aufnahme eines Darlehens i. H. v. 630.000 Euro im Jahr 2021. Darüber hinaus bestehen sonstige Verbindlichkeiten i. H. v. 362.717 Euro (VJ 18.944 Euro). Diese resultieren zum Großteil aus der Verbindlichkeit über die Kaufpreiszahlung der Anteile am Windpark Hohenzellig zum Bilanzstichtag.
Die Rückstellungen beinhalten zum Großteil Körperschaftssteuerverpflichtungen gegenüber dem Finanzamt sowie Rückstellungen für variable Wartungskosten und für Rückbauverpflichtungen.

5. Gesamtaussage
Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Lacuna Energie GmbH schätzen wir insgesamt als gut ein.
Die Winderträge im Berichtsjahr lagen oberhalb der Prognose, es konnten beim Stromverkauf Erlöse erzielt werden, die die Prospektprognose deutlich übertrafen. Darüber hinaus wurden Beteiligungserträge erzielt. Es wurde ein Jahresüberschuss erwirtschaftet. Die Darlehen der Windenergieanlage am Standort Stammbach wurden ratierlich zurückgeführt; das Reservekonto ist auf den erforderlichen Sollstand befüllt.
Im Geschäftsjahr 2023 wurde die planmäßige Verzinsung der nachrangigen Namensschuldverschreibungen i. H. v. brutto 80.000 Euro an die Begeber ausgezahlt (KapEst inkl. Nebenleistungen i. H. v. 21.228 Euro wurden dabei direkt an das Finanzamt abgeführt). Die weitere Auszahlung zum Zinslauftermin im August 2024 ist darüber hinaus durch eine gebildete Liquiditätsreserve gesichert.

II. Nachtragsbericht
Vorgänge von besonderer Bedeutung haben sich nach dem Ende des Geschäftsjahres nicht ergeben.

III. Prognosebericht
1. Prognose des Jahresergebnisses
Wie bereits die Erfahrungen der Vorjahre gezeigt haben, wird die Erreichbarkeit des im Prospekt prognostizierten Jahresergebnisses maßgeblich von der Entwicklung der Umsatzerlöse der unternehmenseigenen Windenergieanlage am Standort Stammbach abhängig sein. Die tatsächliche Einspeisung der Windenergieanlage lag im Jahr 2023 mit einer eingespeisten Menge von 5.744.187 kWh um 33,1 % über dem gutachterlichen Sollwert sowie um 31,6 % über der Vorjahreseinspeisung. Die Planungsrechnungen für die Investitionen in Windkraft basieren auf durchschnittlichen Winderträgen der Windregion 20 (Normalwindjahr) und einer über die gesamte Laufzeit der Windenergieanlagen konstanten EEG-Vergütung (anzulegender Wert) zzgl. eines Aufschlages zur Deckung der Kosten der Direktvermarktung.
Darüber hinaus ist die Lacuna Energie GmbH von der Ertragslage der Gesellschaften abhängig, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht. Da ausschließlich Beteiligungen an Unternehmen aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien bestehen, die Windenergieanlagen oder Photovoltaikanlagen betreiben, wird die Ergebnisentwicklung der Gesellschaft zukünftig insbesondere vom tatsächlichen Windaufkommen als auch der tatsächlichen Sonneneinstrahlung und der damit verbundenen erzeugten Energiemenge positiv oder negativ beeinflusst.
Für 2024 plant die Gesellschaft Umsatzerlöse in Höhe von ca. 379.000 Euro. Die Planungsrechnung basiert auf durchschnittlichen Winderträgen der Windregion 20 (Normalwindjahr) und einer über die gesamte Laufzeit der Windenergieanlage Stammbach konstanten EEG-Vergütung abzüglich der Kosten für die Direktvermarktung.
Auf Basis des ersten Quartals 2024 liegen uns keine Erkenntnisse vor, dass Kostenprognosen aus dem Beteiligungsprospekt für das Jahr 2024 nicht gehalten werden können.
Werden die oben genannten Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2024 erreicht bzw. nicht wesentlich unterschritten sowie Beteiligungserträge im Durchschnitt der zwei vorangegangenen Wirtschaftsjahre erzielt, so kann ein positives Jahresergebnis prognostiziert werden.
2. Konditionen der Direktvermarktung
Während die Direktvermarktung erneuerbarer Energien zum Ende des Jahres 2022 und zu Beginn 2023 besonders stark von hohen und volatilen Strompreisen sowie Verunsicherung am Markt geprägt war, so hat sich die Marktsituation seit dem zweiten Halbjahr 2023 etwas beruhigt. Nichtsdestotrotz setzten sich die meisten Markttrends des Vorjahres fort. Die Direktvermarktungskonditionen mit der Quadra Energy GmbH bleiben analog dem Jahr 2023 im Jahr 2024 bestehen. Es gilt daher weiterhin ein flexibles Vermarktungsentgelt. Das Dienstleistungsentgelt ist die Summe aus einem Basis-Entgelt i. H. v. 0,033 ct/kWh und einem Zuschlag. Die Höhe des Zuschlages ergibt sich aus dem energieträgerspezifischen Monatsmarktwert. Berechnet wird der Zuschlag im Rahmen einer Interpolation ab einem Marktwert von 6 ct/kWh. Die Mindestvergütung für eingespeisten Strom liegt für die Gesellschaft damit bei 8,88 ct/kWh und damit leicht über der prospektierten Vergütung i. H. v. 8,76 ct/kWh.

3. Nachinvestitionen für BNK
Der Gesellschaft entstanden in den Geschäftsjahren 2022 und 2023 Investitionskosten für eine Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung in Höhe von insgesamt 14.565 Euro. Die Ausstattungspflicht ergab sich nach § 9 Abs. 8 EEG für die Lacuna Energie GmbH.
Aktivierung und Abschreibung der BNK erfolgte ab Inbetriebnahme des Systems im Dezember 2023. Es entstehen der Gesellschaft weiterhin laufende jährliche Gebühren für Systemwartung, Luftraumüberwachung sowie Betrieb der Hardware und Signalbereitstellung i. H. v. 370 Euro.
4. Abgabe von Übererlösen
Am 16.12.2022 beschloss die Bundesregierung das Gesetz zur Einführung der Strompreisbremse (StromPBG). Zweck des Gesetzes war die Entlastung der von stark steigenden Stromkosten betroffenen Letztverbraucher. Diese Entlastung sollte insbesondere durch eine Abschöpfung von erzielten Überschusserlösen der Betreiber von Stromerzeugungsanlagen finanziert werden. Somit war auch die Lacuna Energie GmbH verpflichtet, die so genannten "Übererlöse für Strommengen", die zwischen dem 01.12.2022 und dem 30.06.2023 erzeugt wurden, an den Anschlussnetzbetreiber zu melden und abzuführen.
Laut Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom 09.06.20233 steht fest, dass die Bundesregierung den zeitlichen Anwendungsbereich der Übererlösabschöpfung bei der Stromerzeugung nicht verlängern wird. Wie in § 13 Abs. 1 StromPBG vorgesehen, findet daher für ab dem 01.07.2023 erzeugte Strommengen keine Erlösabschöpfung mehr statt. Die Bundesregierung macht damit von der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit einer Verlängerung des zeitlichen Anwendungsbereichs im Verordnungswege keinen Gebrauch.

IV. Chancen- und Risikobericht
1. Gesamtwirtschaftliche Risiken / Marktumfeld
Der Ukraine-Krieg hat die energiepolitischen Grundannahmen grundlegend verändert. Um schnell energieunabhängig von Russland zu werden, erleben bereits abgeschriebene Energieträger eine Renaissance. Gleichzeitig hat die Bundesregierung den Ausbau der erneuerbaren Energien für den Klimaschutz noch einmal deutlich forciert. Nach dem Karlsruher Haushaltsurteil steht die Bundesregierung 2024 nun vor der Aufgabe, die Klima- und Energiepolitik neu aufzustellen und finanziell nachhaltig abzusichern; die Finanzierung von Klimaschutzinvestitionen wird zum zentralen Thema. Zur Sicherung des Industriestandorts und bezahlbarer Energie ist eine wirksame Energie- und Klimapolitik wichtiger denn je.
Im Jahr 2023 deckten Erneuerbare Energien über die Hälfte des Stromverbrauchs. Bis 2030 wird der Stromverbrauch deutlich ansteigen. Nach dem Strommengenpfad des EEG steigt der Verbrauch bis 2030 auf rund 750 TWh - das sind 43 Prozent mehr als heute. Gründe dafür sind die zunehmende Elektrifizierung von Industrie, Verkehr und Gebäuden sowie die strombasierte Wasserstoffproduktion. 80 Prozent des Stromverbrauchs sollen aus Erneuerbaren Energien gedeckt werden4. Das Ausbau-Tempo hat sich bereits deutlich erhöht und diese Dynamik wird weiter steigen.
Der Ausbau von Windenergie an Land geht dank verkürzter und vereinfachter Genehmigungsverfahren deutlich voran. Und auch die bereitgestellten Flächen nehmen zu: Bis 2027 sollen 1,4 Prozent der Fläche Deutschlands für Windenergie genutzt werden, bis 2032 schon 2,0 Prozent. Zudem wird ein großer Wert auf die Stärkung von Bürgerenergiegesellschaften gelegt.5
Erneuerbare Energien prägten 2023 den deutschen Stromhandel. Das Strompreisniveau sank und die Marktwerte für Windenergie an Land lagen nur noch teilweise über dem anlagenspezifischen Mindestpreis. Der durchschnittliche Marktwert für Windenergie an Land lag 2023 bei 7,8 ct/kWh und im ersten Quartal 2024 ist ein Marktwert von durchschnittlich 5,8 ct/kWh zu verzeichnen. Direktvermarkter setzen weiterhin auf flexible Vermarktungsvergütungen, um bei Schwankungen hinsichtlich der Strompreise auch das Risiko von Kosten der Ausgleichsenergie zu verringern.
Die Modernisierung und der Ausbau der Stromnetzinfrastruktur ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg der Energiewende. Nur mit ausreichenden Übertragungs- und Verteilnetzkapazitäten ist es möglich, den Strom aus Regionen mit hoher erneuerbarer Stromerzeugung in Regionen mit hohem Strombedarf zu transportieren. Der von den Übertragungsnetzbetreibern erstellte Netzentwicklungsplan legt die zukünftigen Netzausbauprojekte fest.6 In den letzten Jahren waren keinerlei negative Effekte durch Netzkapazitäten und gegebenenfalls einhergehende Netzabschaltungen durch Netzanbieter bei der Lacuna Energie GmbH sowie den Projekten, für die ein Beteiligungsverhältnis besteht, zu verzeichnen. Wir gehen davon aus, dass dies auch im aktuellen Wirtschaftsjahr 2024 der Fall sein wird.
2. Rechtliche und politische Rahmenbedingungen
In Deutschland gibt es wohl kaum eine Branche, die einem so fundamentalen Wandel unterliegt, wie die Energiewirtschaft. Insbesondere die Erzeugung von erneuerbarem Energiestrom unterliegt dem Risiko der Veränderung von politischen Rahmenbedingungen. So wurde das Erneuerbare-Energien-Gesetz seit seiner Einführung 2000 mehrfach novelliert. Das EEG 2023 ist die größte energiepolitische Gesetzesnovelle seit Jahrzehnten. Es legt die Grundlagen dafür, dass Deutschland klimaneutral wird. So werden unter anderem Ziele des EEG´s neu gefasst, ein erneuerter Ausbaupfad zur Steigerung der installierten Leistungen von Windenergieanlagen an Land definiert sowie Änderungen zur finanziellen Beteiligung der Kommunen eingefügt.7
Die finanzielle Beteiligung von Kommunen im neu gefassten § 6 des EEG hat insofern keine zwingenden Auswirkungen auf Bestandsprojekte, als dass eine Beteiligung von Kommunen am Stromerlös der Windenergieanlagen freiwillig ist.
Im Oktober 2023 trat die überarbeitete EU-Richtlinie für Erneuerbare Energien in Kraft, die nun in nationales Recht übersetzt werden muss. Die Richtlinie regelt EU weit, dass der Ausbau Erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt. Zudem müssen die Mitgliedstaaten Vorranggebiete für den Zubau von Erneuerbaren Energien ausweisen, in denen beschleunigte Genehmigungsverfahren durchgeführt werden können.
Es besteht das Risiko, dass die Veränderung von rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen Nachinvestitionen erfordern, bürokratischen Aufwand erhöhen oder das wirtschaftliche Ergebnis der Lacuna Energie GmbH beeinflussen.
3. Chancen und Risiken Zinsentwicklung
Im Verkaufsprospekt ausgewiesen sind die Mittel aus der langfristigen Fremdfinanzierung. Es handelt sich um Darlehen der Bank im Bistum Essen sowie der GLS Gemeinschaftsbank eG. Zwei der 637717170Darlehen637717170KHHarnisch KatrinEs werden nur zwei der Darlehen genannt weil es hier in diesem Abschnitt um die Risiken der Zinsentwicklung i. R. einer Anschlussfinanzierung geht. Für die beiden anderen Darlehen gibt es kein Zinsrisiko, da diese im Aug 2025 auslaufen und der Zins bis dahin fest ist weisen aktuell folgende Konditionen auf: Laufzeit bis 30.09.2031; Zinssatz 1,85 % mit einer Zinsbindung bis zum 30.08.2025. Es besteht das Risiko, dass nach Ende der Zinsbindungsfrist bis zum Ende der Darlehenslaufzeit das Zinsniveau höher ausfällt; jedoch auch die Chance, dass eine günstigere Zinskondition gesichert werden kann.
4. Reparatur- und Instandhaltungsrisiken
Der Betrieb der Windkraftanlagen ist mit Kosten für den laufenden Betrieb, insbesondere für Reparaturen und Instandhaltung verbunden. Die Lacuna Energie GmbH hat bzgl. der WEA am Standort Stammbach mit der ENERCON GmbH einen langfristigen Vollwartungsvertrag abgeschlossen. Dieser bezieht sich auf die Instandhaltung sowie Reparatur inklusive Ersatzteilbeschaffung. Die Laufzeit des Vertrages beträgt mindestens 15 Jahre ab Inbetriebnahme - also bis November 2030 - bzw. endet der Vertrag nach dem Erreichen von 40.000 Volllaststunden. Es besteht das Risiko, dass die Gesellschaft nach Vertragsende nur einen Dienstleister zu schlechteren Konditionen für Wartungstätigkeiten gewinnen kann. Aufgrund der Zusammenarbeit mit der ENERCON für eine Vielzahl von Projekten und einem Zusammenschluss mit anderen Betreibern, besteht aber auch die Chance, verbesserte Konditionen 907757531auszuhandeln907757531KHHarnisch KatrinHier Anmerkung zum Angebot Enercon bewusst nicht mit aufgenommen, da vorab keine Kommunikation mit Gesellschaftern / Banken (wie in and. WP-Gesellschaften) erfolgt ist und über einen evtl. AnschlussV nicht abgestimmt wurde. M. E. ist nach wie vor die Information zum Abschluss nach Vertragsende ausreichend..
5. Chancen und Risiken Rückbau
Nach Beendigung der Nutzung der Windenergieanlagen besteht für die Gesellschaft die Verpflichtung des Rückbaus der Windenergieanlage am Standort Stammbach. Die genaue Höhe der Kosten für diesen Rückbau steht derzeit nicht fest. Sollten die Rückbaukosten höher als prognostiziert ausfallen, könnten sich die Geschäftsergebnisse der Gesellschaft verringern. Es besteht jedoch auch die Chance geringerer Rückbaukosten oder der Erzielung eines Verwertungserlöses der Anlagen.
Mit den finanzierenden Banken wurden Bürgschaften (Avaldarlehen) zur Sicherung der Rückbauverpflichtung abgeschlossen.
6. Sonstige Chancen
Chancen können sich aus dem Weiterbetrieb der Windenergieanlage auch nach Auslaufen der EEG-Förderung sowie durch die Vermarktung von Strom außerhalb des EEG direkt an Abnehmer ergeben.

Die Ertragslage der Gesellschaft wird zukünftig insbesondere vom Wind- und Sonnenaufkommen und der damit verbunden erzeugten Energiemenge sowie insgesamt vom wirtschaftlichen Erfolg der einzelnen Projekte positiv oder negativ beeinflusst.

Regensburg, den 08.05.2024

Marcus Vilsmeier
Geschäftsführer

1 Quelle: Umweltbundesamt - Broschüre Erneuerbare Energien in Deutschland Daten zur Entwicklung im Jahr 2023; aufgerufen am 20.03.2024
2 Quelle: Umweltbundesamt - Broschüre Erneuerbare Energien in Deutschland Daten zur Entwicklung im Jahr 2023; aufgerufen am 20.03.2024
3 Quelle: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/06/20230609-abschoepfung-von-ueberschusserloesen-im-rahmen-der-strompreisbremse-laeuft-aus.html; aufgerufen am 20.03.2024
4 Quelle: https://info.bmwk.de/weg-zur-klimaneutralitaet, aufgerufen am 08.04.2024
5 Quelle: https://info.bmwk.de/weg-zur-klimaneutralitaet, aufgerufen am 08.04.2024
6 Quelle: Die Energiewende in Deutschland: Stand der Dinge 2023
7 Quelle: Eine Übersicht über die Neuregelungen des EEG 2023: https://www.twobirds.com/de/insights/2022/germany/eine-uebersicht-ueber-die-neuregelungen-des-eeg-2023, aufgerufen am 16.02.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 6.322.112,78 6.194.346,67
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 414.165,00 449.165,00
II. Sachanlagen 1.840.266,00 1.989.499,89
1. technische Anlagen und Maschinen 1.840.021,00 1.980.503,00
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 245,00 278,00
3. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 8.718,89
III. Finanzanlagen 4.067.681,78 3.755.681,78
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 1.019.555,85 1.019.555,85
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 630.000,00 630.000,00
3. Beteiligungen 2.418.125,93 2.106.125,93
B. Umlaufvermögen 1.412.937,91 1.366.296,77
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 532.636,77 500.350,83
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 407.823,30 396.260,78
2. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 43.341,89 34.557,63
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 43.341,89 34.557,63
3. sonstige Vermögensgegenstände 81.471,58 69.532,42
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 880.301,14 865.945,94
C. Rechnungsabgrenzungsposten 13.932,87 16.268,85
Aktiva 7.748.983,56 7.576.912,29

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 2.949.172,34 2.886.586,94
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 2.175.000,00 2.175.000,00
III. Bilanzgewinn 749.172,34 686.586,94
davon Gewinnvortrag 686.586,94 -17.051,82
B. Rückstellungen 470.287,21 396.396,14
C. Verbindlichkeiten 4.329.524,01 4.293.929,21
1. Anleihen 1.896.000,00 2.000.000,00
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 1.896.000,00 2.000.000,00
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.415.153,60 1.618.421,12
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 213.190,20 212.835,16
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 1.201.963,40 1.405.585,96
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 630.000,00 630.000,00
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 630.000,00 630.000,00
4. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 7.579,36 2.332,98
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 7.579,36 2.332,98
5. sonstige Verbindlichkeiten 380.791,05 43.175,11
davon mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr 380.791,05 43.175,11
Passiva 7.748.983,56 7.576.912,29

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2023 - 31.12.2023
EUR
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR
1. Rohergebnis 516.750,95 622.037,53
2. Abschreibungen 190.080,15 189.358,00
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 190.080,15 189.358,00
3. sonstige betriebliche Aufwendungen 159.664,08 121.846,77
4. Erträge aus Beteiligungen 475.136,91 714.268,27
5. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 201.840,00 294.309,00
davon aus verbundenen Unternehmen 201.840,00 294.309,00
6. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 2.846,56  
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 139.232,76 124.437,35
davon an verbundene Unternehmen 33.390,00 10.710,00
8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 145.012,03 221.333,92
9. Ergebnis nach Steuern 562.585,40 973.638,76
10. Jahresüberschuss 562.585,40 973.638,76
11. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 686.586,94  
12. Verlustvortrag aus dem Vorjahr   17.051,82
13. Ausschüttung 500.000,00 270.000,00
14. Bilanzgewinn 749.172,34 686.586,94

Anhang

A.  Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften der §§ 242 ff. HGB und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB dargestellt.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk im Anhang gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die größenabhängigen Erleichterungsvorschriften des § 288 Abs. 1 HGB in Anspruch genommen.

Die Firma Lacuna Energie GmbH ist beim Amtsgericht Regensburg unter HRB 14338 eingetragen. Sitz der Gesellschaft ist Regensburg.

B.  Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

a. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen, angesetzt. Die planmäßige Abschreibung erfolgt linear über eine Nutzungsdauer von 20 Jahren. Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert.

Finanzanlagen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt und werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Latente Steuern werden nicht angesetzt, da das bestehende Aktivierungswahlrecht entsprechend ausgeübt wurde.

Die flüssigen Mittel werden zum Nennwert bilanziert.

Das Eigenkapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr und das Vorjahr betreffende, noch nicht veranlagte Körperschaftsteuer.

Die sonstigen Rückstellungen werden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet und in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Bei der Bewertung der Rückstellungen wurden die erwarteten künftigen Kosten- und Preissteigerungen berücksichtigt.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Zinssatz der vergangenen sieben Jahre, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden, abgezinst.

Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

b.  Angaben zur Bilanz

Angaben zu Forderungen

Sämtliche Forderungen weisen eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr aus.

Innerhalb der Forderungen sind keine Forderungen gegen Gesellschafter (Vj. 0,00 Euro), aber Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 407.823,30 Euro (Vj. 396.260,78 Euro) enthalten. Forderungen gegen Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis bestehen im Berichtsjahr in Höhe von 43.341,89 Euro (Vj. 34.557,63 Euro).

Flüssige Mittel

Die ausgewiesenen Bankguthaben beinhalten eine sog. Reserve in Höhe von TEUR 126 (Vj. TEUR 126) über die die Gesellschaft nicht frei verfügen kann.

Verbindlichkeitenspiegel



Restlaufzeiten


< 1 Jahr
1-5 Jahre
> 5 Jahre
gesamt


Euro
Euro
Euro
Euro
Anleihen
Berichtsjahr:
120.000,00
1.776.000,00
0,00
1.896.000,00

Vorjahr:
104.000,00
1.896.000,00
0,00
2.000.000,00
Verbindlichkeiten gegen-





über Kreditinstituten
Berichtsjahr:
213.190,20
719.927,40
482.036,00
1.415.153,60

Vorjahr:
212.835,16
748.205,96
657.380,00
1.618.421,12
Verbindlichkeiten aus Lief-
Berichtsjahr:
18.073,94
0,00
0,00
18.073,94
erungen und Leistungen
Vorjahr:
24.231,48
0,00
0,00
24.231,48
Verbindlichkeiten gegen
Berichtsjahr:
0,00
0,00
630.000,00
630.000,00
verbundene Unternehmen
Vorjahr:
0,00
0,00
630.000,00
630.000,00
Verbindlichkeiten gegen
Berichtsjahr:
7.579,36
0,00
0,00
7.579,36
Unt. mit Bet.-Verhältnis
Vorjahr:
2.332,98
0,00
0,00
2.332,98
Sonstige Verbindlichkeiten
Berichtsjahr:
362.717,11
0,00
0,00
362.717,11

Vorjahr:
18.943,63
0,00
0,00
18.943,63
Summe
Berichtsjahr:
721.560,61
2.495.927,40
1.112.036,00
4.329.524,01

Vorjahr:
362.343,25
2.644.205,96
1.287.380,00
4.293.929,21


Die Verbindlichkeiten gegen Kreditinstitute wurden vollumfänglich durch Pfandrechte in Form von Sicherungsabtretungen, Verpfändungen von Guthaben, Globalabtretungen der Stromeinspeisevergütungen sowie Sicherungsübereignung der Windkraftanlagen besichert.

Die sonstigen Verbindlichkeiten bestehen in einer Höhe von 50.717,11 Euro (Vj. 18.943,63 Euro) aus Steuern.

Innerhalb der Verbindlichkeiten sind keine Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter enthalten (Vj. 0,00 Euro).

c.  Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Innerhalb der sonstigen betrieblichen Aufwendungen, sind Aufwendungen aus Rückbauverpflichtungen in Höhe von 8 TEuro  verbucht. Dieser Betrag besteht in Höhe von -0,9 TEuro (Zinsertrag) aus Zinseffekten.

C.  Sonstige Angaben

Sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3a HGB

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen bestehen zum 31. Dezember 2023 aus Wartungsverträgen in Höhe von 377 TEuro (Vj. 413 TEuro), Betriebsführungsverträgen 155 TEuro (Vj. 120 TEuro), aus Nutzungsverträgen 243 TEuro (Vj. 260 TEuro) und technischen Verträgen 4 TEuro (Vj. 10 TEuro).

Sowohl die Wartungsverträge als auch die Betriebsführungsverträge enthalten teilweise variable Vergütungsbestandteile, die an den eingespeisten Stromergebnissen bemessen werden. Da diese nicht prognostizierbar sind, wurden für die Berechnung der sonstigen finanziellen Verpflichtungen lediglich die vereinbarten Mindestvergütungen herangezogen.

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer

Im Geschäftsjahr waren keine Arbeitnehmer beschäftigt.

Geschäftsführung

Im aktuellen Berichtsjahr wurden die Geschäfte durch folgende Personen geführt:
Marcus Vilsmeier, Dipl. Volkswirt, Regensburg

Geschäftsführung

sonstige Berichtsbestandteile

Versicherung des gesetzlichen Vertreters

Ich versichere nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenen Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

gez. Herr Marcus Vilsmeier, Regensburg


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.06.2024 festgestellt.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers


An die Lacuna Energie GmbH, Regensburg
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Lacuna Energie GmbH, Regensburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Lacuna Energie GmbH, Regensburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
· entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie der Vorschriften des § 25 VermAnlG und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags  und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

· vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den erweiterten Vorschriften des § 25 VermAnlG und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach § 25 VermAnlG in Verbindung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des VermAnlG in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit §25 VermAnlG in Verbindung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
· identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

· gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

· beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

· ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

· beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

· beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

· führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Prüfung gemäß § 25 VermAnlG in Verbindung mit § 317 HGB
Die Prüfung umfasst auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten (§ 25 Abs. 3 VermAnlG), die Einhaltung der Bestimmungen des den Vermögensanlagen zugrundeliegenden Gesellschaftsvertrags und Treuhandvertrags (§ 25 Abs. 2 VermAnlG) sowie die Beachtung der gemäß § 24 Abs. 1 S. 3 VermAnlG erweiterten Angaben im Lagebericht.

Regensburg, den 3. Juni 2024

CM Treuhandgesellschaft Regensburg mbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Mehltretter                              Novikow
Wirtschaftsprüfer                        Wirtschaftsprüfer

Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; wir weisen insbesondere auf § 328 HGB hin.

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