IBPmedien
GmbH
Landau a.d.
Isar
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Aufwendungen für die Ingangsetzung und
Erweiterung des Geschäftsbetriebs |
16.233,00 |
24.349,00 |
| B.
Anlagevermögen |
22.751,00 |
21.094,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
767,00 |
3.094,00 |
| II.
Sachanlagen |
21.984,00 |
18.000,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
34.267,09 |
19.340,34 |
| I.
Vorräte |
1.250,00 |
1.320,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
13.027,57 |
12.299,36 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
19.989,52 |
5.720,98 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
760,00 |
0,00 |
| E.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
9.903,89 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
74.011,09 |
74.687,23 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
4.105,90 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
15.000,00 |
15.000,00 |
| III.
Bilanzverlust |
35.894,10 |
49.903,89 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
9.903,89 |
| B.
Rückstellungen |
5.000,00 |
3.600,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
64.905,19 |
71.087,23 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
64.905,19 |
71.087,23 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
74.011,09 |
74.687,23 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2010
I. Allgemeine Angaben
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung der
IBPmedien GmbH für das Geschäftsjahr vom
01.01.2010 bis 31.12.2010 sind nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (§§ 242 ff HGB) unter
Beachtung der ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) sowie der
Sondervorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt worden.
Die Gliederung der Bilanz wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften des § 266 HGB vorgenommen.
Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß
§ 275 Absatz 2 HGB.
Den einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde der entsprechende Betrag des
vorhergehenden Geschäftsjahres gemäß §
265 Absatz 2 HGB gegenübergestellt.
Die Vorjahreszahlen sind gemäß Art. 67 Abs. 8
Satz 2 EGHGB nicht dem aktuellen Rechtsstand nach dem
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
angepaßt.
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Absatz 1 HGB.
Von den handelsrechtlich vorgesehenen Erleichterungen macht
die Gesellschaft Gebrauch.
II. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Der Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Im einzelnen ist zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB
folgendes zu berichten:
Die
Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung
des Geschäftsbetriebs sind mit den
Anschaffungskosten angesetzt.
Immaterielle Vermögensgegenstände sind zu
Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der
Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das
Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten
erfasst und um planmäßige nutzungsbedingte
Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen werden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend
steuerlichen Vorschriften vorgenommen.
Die geringwertigen Anlagegüter bis € 1.000,00
sind entsprechend steuerlichen Vorschriften im Rahmen einer
Poolbildung erfasst und werden dementsprechend
planmäßig abgeschrieben.
Die
Vorräte sind zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten oder
zu den am Bilanzstichtag niedrigeren
Tageswerten angesetzt.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden mit ihren
Nominalwerten angesetzt und bewertet.
Erkennbare Einzelrisiken und allgemeine Kreditrisiken
werden nach vernünftigen kaufmännischen
Grundsätzen in Form von erforderlichen
Wertberichtigungen berücksichtigt.
Der Ansatz der
flüssigen Mittel erfolgt mit dem Nennwert.
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag werden, soweit sie
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen, mit dem Nennbetrag unter den
Rechnungsabgrenzungsposten aktiviert.
Die
Rückstellungen werden für alle weiteren
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei werden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Der Dotierung sind die voraussichtlichen Verpflichtungen
bzw. Kosten zugrundegelegt, die nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig sind.
Der Ansatz der
Verbindlichkeiten erfolgte zum
Erfüllungsbetrag.
Grundlagen für die Umrechnung von
Fremdwährungsposten gemäß § 284 Abs. 2
Nr. 2 HGB
Die Umrechnung von Fremdwährungsposten
erfolgte mit den jeweiligen Kursen am Tage der Abwicklung
des Geschäftsvorfalls.
Die Erfassung der Geschäftsvorfälle im Rahmen
der Buchführung erfolgte in €uro.
III. Angaben zur Bilanz
1. Aufwendungen für die Ingangsetzung des
Geschäftsbetiebes
Die Gesellschaft hat gemäß § 269 HGB
von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die im
Geschäftsjahr angefallenen Kosten für die neue
zielgruppenspezifische Ausrichtungsstrategie in
Vertrieb/Markt/Produkt unter der Bezeichnung
"Arkeo webauthoring system" als Bilanzierungshilfe
zu aktivieren. Von den zu Anschaffungskosten bilanzierten
Beträgen wurden Abschreibungen erstmals im
Geschäftsjahr 2009 gem. § 282 HGB vorgenommen.
2. Entwicklung des Anlagevermögens
Die horizontale Entwicklung des Anlagevermögens
ist einschließlich der im Geschäftsjahr 2010
vorgenommenen Abschreibungen in einem gesonderten
Anlagenspiegel dargestellt.
3. Vorräte
Das Vorratsvermögen umfasst EDV-Ersatzteile und
Bürobedarf.
4. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen oder sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Laufzeit von mehr
als einem Jahr bestehen nicht.
5. Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft
(Nennbetrag gemäß § 42 Absatz 1
GmbHG) beträgt laut Gesellschaftsvertrag €uro
25.000,00 und ist in vollem Umfang geleistet.
6. Kapitalrücklage
Die über die Stammeinlagen hinaus geleisteten
Gesellschafterbeiträge sind gemäß §
272 Absatz 2 Nummer 4 HGB (Handelsgesetzbuch) in der
Kapitalrücklage ausgewiesen.
7. Verbindlichkeiten
Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Die
Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig
8. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Eventualverbindlichkeiten und sonstige
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB
sind nicht anzugeben.
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die gewöhnliche Geschäftstätigkeit der
Gesellschaft erstreckte sich auf den Betrieb einer
Medienagentur, auf Onlineberatung, Webpublishing,
Mulitmedialösungen, Screendesign sowie den Hard- und
Softwarevertrieb.
V. Sonstige Pflichtangaben
1. Mitglieder der Geschäftsführungsorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
2010 oblag die
Geschäftsführung Herrn Diplom-Ingenieur
Dimitri Papadopoulos, 84130 Dingolfing.
Der vorgenannte Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
2. Weitere Angaben
Die Gesamtbezüge des Geschäftsführers
werden in Ausübung des Wahlrechts nach § 286 Abs.
4 HGB nicht angegeben.
Vorschüsse oder Kredite wurden der
Geschäftsleitung nicht gewährt; zugunsten der
Geschäftsführungsorgane wurden auch keine
Haftungsverhältnisse eingegangen.
3. Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Rechte und Pflichten gegenüber Gesellschafter im
Sinne des § 42 Abs. 3 GmbHG sind in den
Bilanzerläuterungen (s.o.) erwähnt.
gez. Diplom-Ingenieur Dimitri Papadopoulos,
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.02.2012
festgestellt.
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