forty2 UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseHerstellung von Küchenmöbeln
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Volker Ingo Anhalt seit 22.8.2005 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Rial Finanz GmbHLeinfelden-EchterdingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009Bilanz
AnhangGliederung des Anhanges gem. §§ 284 - 288 HGB I. Allgemeine Angaben Die RIAL Finanz GmbH betreibt das Factoringgeschäft im Sinne des § 1 Abs. 1a S. 2 Nr. 9 Kreditwesengesetzes (KWG). Sie hat als kleine Gesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) fristgerecht die Tätigkeit bis zum 31. Dezember 2009 angezeigt, so dass die Erlaubnis gemäß § 64j Abs. 2 KWG als erteilt gilt. Die Gesellschaft ist von der am 25. Dezember 2008 in Kraft getretenen Regelung des Jahressteuergesetzes 2009 betroffen, wonach derartige Unternehmen als Finanzdienstleistungsinstitute im Sinne von § 1 des KWG gelten und somit Regelungen des Kreditwesengesetzes und der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegen. Für die Rechnungslegung ergibt sich hieraus, dass die Gesellschaft für die Aufstellung ihres Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2009 die für Finanzdienstleistungsinstitute geltenden Vorschriften der §§ 340 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Anwendung der ergänzenden Verordnung für Rechnungslegung der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) sowie der institutsspezifischen Formblätter anwendet. Hieraus ergaben sich im Berichtsjahr zahlreiche Auswirkungen auf die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Der allgemeine Grundsatz der Darstellungsstetigkeit (§ 265 Abs. 1 HGB) musste durchbrochen werden. Da die RechKredV am Leitbild des Geschäftsmodells von Kreditinstituten orientiert ist, wurden die Gliederungsvorschriften im Hinblick auf die geschäftszweigbedingten Besonderheiten einer Factoringgesellschaft entsprechend modifiziert. Zur besseren Vergleichbarkeit mit den Vorjahreszahlen wurden diese soweit notwendig angepasst. Für die Gliederung der Bilanz hat die Gesellschaft das Formblatt 1, für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung das Formblatt 3 (Staffelform) gemäß § 2 Abs. 1 RechKredV verwandt. Es wurde von der Erleichterungsregelung des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. (Zulässig bis 2 GF, sonst Angabe unter Kap. V erforderlich) II. Bewertungsmethoden Die Bewertungsmethoden blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Die Bilanzierungsmethoden (Ausweis) änderten sich infolge der Anwendung der Bilanzierungsvorschriften für Kreditinstitute. 1. Die Barreserve und Forderungen an Kunden wurden mit ihrem Nennwert, den Anschaffungskosten, angesetzt. Die Risikovorsorge für die im Kundenbereich erkennbaren Risiken ist ausreichend bemessen. 2. Die Sachanlagen sind zu den Anschaffungskosten angesetzt. Die Anschaffungskosten wurden um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden aufgrund der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer und nach der linearen Abschreibungsmethode ermittelt. 3. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 150,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert zwischen EUR 150,00 und EUR 1.000,00 werden typisiert über 5 Jahre abgeschrieben. 4. Die Sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nominalwert und soweit erforderlich mit dem am Abschlussstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. 5. Soweit ungewisse Verbindlichkeiten erkennbar waren, wurden hierfür Rückstellungen gebildet, deren Höhe die voraussichtlichen Verbindlichkeiten deckt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag passiviert. Vorsorgereserven nach § 340f HGB wurden nicht gebildet. III. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz Die Forderungen an Kunden beinhalten die Factoring-Forderungen und haben eine Restlaufzeit bis zu 3 Monaten. Die Entwicklung des Anlagevermögens zeigt der Anlagespiegel in der Anlage zum Anhang. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind ausnahmslos täglich fällig. Die eingeräumten Kreditlinien sind unbefristet gewährt. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden enthalten die Bestandsgarantien und sind unter der Voraussetzung, dass die zugrunde liegende Forderung eingegangen ist, täglich fällig. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuern (EUR 35.631,12). Die Rückstellungen betreffen im wesentlichen Kosten der Jahresabschluss- erstellung und der Jahresabschlussprüfung. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 2. Zinserträge, Provisionserträge und die sonstigen betriebliche Erträge wurden vollständig im Inland erzielt. 3. Die Zuführungen zu den Wertberichtigungen in Höhe EUR 26.600,00 wurden zulässigerweise mit Auflösungen zu den Wertberichtigungen in Höhe von EUR 0,00 verrechnet. B. Ergänzende Angaben I. Geschäftsführung/Personal 1. Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer belief sich auf 2 Teilzeitkräfte. 2. Geschäftsführer der Gesellschaft ist: Herr Volker Anhalt II. Gesellschafter In der Bilanz werden folgende Beziehungen zu Gesellschaftern ausgewiesen: Forderungen gegenüber Gesellschaftern 20.220,89 EUR Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 734.168,61 EUR III. Entwicklung des Kapitals Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag betrifft 594.323,30 EUR. Der Posten istauf Verluste aus Vorjahren zurückzuführen, die nach unseren Planungsrechnungen durch die nachfolgenden Jahresüberschüsse ausgeglichen werden, so dass der Fortbestand der Gesellschaft nicht gefährdet erscheint. Im vorliegenden Jahresabschluss zum 31.12.2009 hat die Gesellschaft ein Ergebnis Höhe von 36.466,01 € erzielt, so dass sich hinsichtlich des Eigenkapitals folgende Entwicklung ergibt: Gezeichnetes Kapital 460.200,00 € ./. Verlustvortrag 2008 1.090.989,31 € + Jahresüberschuss 2008 36.466,01€ Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag zum 31.12.2008 594.323,30 € Zur Abwendung der Überschuldung trat der Gesellschafter, gemäß Rangrücktrittserklärung vom 02.01.2003 mit seiner Darlehensforderung in Höhe von 734.168,61 € hinter die Forderung aller derzeitiger und künftiger Gläubiger in der Weise zurück, dass seine Forderungen nur zu Lasten von Bilanzgewinnen, aus einem Liquidationsüberschuss oder aus den die sonstigen Verbindlichkeiten der Schuldnerin übersteigenden Vermögen bedient zu werden braucht. |
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