smart-collectors GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Anstrichmitteln
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Gabi Netz seit 7.1.2010 | Prokura |
Michael Jäger seit 16.4.2009 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 59.73% | |
Schulen ans Netz (SaN) e.V. | 40.27% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
lo-net GmbHKölnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 02.04.2008 bis zum 31.12.2008BILANZ
ANHANG1. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR GLIEDERUNG UND ANDEREN FORMELLEN BESONDERHEITEN Zur besseren Übersichtlichkeit wurden die "Davon-Vermerke" in Bezug auf die Forderungen und Verbindlichkeiten gemäß § 268 Abs. 5 HGB zusammen mit den Angaben nach § 285 Nr. 1 und 2 HGB in der Bilanz gezeigt. 2. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuchs (§§ 238 ff) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) aufgestellt worden. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.v. § 267 Abs. 1 HGB. Von den Vereinfachungen für kleine Kapitalgesellschaften wird Gebrauch gemacht. Die immateriellen Wirtschaftgüter (Software) werden auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer gemäß Lizenzverträgen auf 5 Jahren abgeschrieben. Die Abschreibungen wurden pro rata temporis für 2 Monate berücksichtigt. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um die handelsrechtlich und steuerlich zulässigen Abschreibungen (pro rata temporis) angesetzt. Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 150,- Euro wird von der Bewertungserleichterung nach § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von 150,- Euro bis 1.000,- Euro werden nach § 6 Abs. 2a EStG in einem Sammelposten auf 5 Jahre abgeschrieben. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt. Bei der Bemessung der Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. 3. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ Die Aufgliederung und die Bewegungen des Anlagevermögens sind dem Abschreibungsverzeichnis zu entnehmen. Es sind keine Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr (§ 268 Abs. 4 Satz 1 HGB) vorhanden. Die sonstigen Rückstellungen (§ 285 Nr. 12 HGB) betreffen die Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen 2008 sowie die Kosten aus der Verpflichtung zur Aufbewahrung der Geschäftsunterlagen. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und verbundenen Unternehmen, die gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG gesondert auszuweisen sind, bestanden zum Bilanzstichtag i.H.v. 769.005,31 Euro. Es handelt sich hierbei um Gesellschafterdarlehen sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Forderungen gegenüber Gesellschaftern und verbundenen Unternehmen bestanden zum Bilanzstichtag i.H.v. 11.898,96 Euro (§ 42 Abs. 3 GmbHG). Die Fristigkeit der Rückstellungen stellt sich wie folgt dar:
Die Fristigkeit der Verbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar:
SONSTIGE ANGABEN Bilanziell betrachtet ist die Berichtsfirma zum Bilanzstichtag überschuldet. Es besteht jedoch keine Insolvenzgefahr, da im Rahmen einer Gesellschaftereintritts im Februar 2009 ein Gesamtbetrag von 550.000,00 Euro in die Kapitalrücklage eingestellt wurde. Weiterhin bestehen die Verbindlichkeiten im Wesentlichen gegenüber dem Mehrheitsgesellschafter (siehe Fristigkeit der Verbindlichkeiten). Weitere Haftungsverhältnisse §§ 251, 268 Abs. 7 HGB und sonstige finanzielle Verpflichtungen i.S.v. § 285 Nr. 3 HGB bestanden im Geschäftsjahr 2008 nicht (Bürgschaften, Patronatserklärungen etc.). Einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer war: a) Herr Werner Grafenhain (02.04.2008 bis 31.12.2008) Umstände i.S.v. § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB lagen im Geschäftsjahr 2008 nicht vor. Auf die Erstellung eines Lageberichts wird gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB verzichtet. Der Jahresabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Köln, den 30.06.2009 Werner Grafenhain Geschäftsführer Michael Jäger Geschäftsführer
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