Vornwald
Verwaltungs-GmbH
Sinntal
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
51.880,14 |
103.289,64 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
568,50 |
577,50 |
| II.
Sachanlagen |
1.397,94 |
2.798,44 |
| III.
Finanzanlagen |
49.913,70 |
99.913,70 |
| B.
Umlaufvermögen |
529.750,31 |
493.242,94 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
479.455,85 |
459.848,33 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
50.294,46 |
33.394,61 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7,49 |
7,50 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
581.637,94 |
596.540,08 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
565.107,23 |
568.784,76 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
539.107,23 |
542.784,76 |
| B.
Rückstellungen |
1.333,00 |
2.767,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
15.197,71 |
17.188,32 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
7.800,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
581.637,94 |
596.540,08 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist eine "kleine"
Kapitalgesellschaft i. S. des § 267 Abs. 1 HGB.
Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgt nach dem gesetzlichen
Gliederungsschema und unter grundsätzlicher
Inanspruchnahme der für kleine Kapitalgesellschaften
zulässigen Zusammenfassungen. Zusatzangaben werden nur
gemacht, soweit sie für kleine Kapitalgesellschaften
i. S. des § 267 Abs. 1 HGB vorgeschrieben sind und
nicht an anderer Stelle gemacht werden können.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
HGB i. d. F. des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Eine Anpassung der
Vorjahresbeträge wurde nicht vorgenommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gem. § 275
Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
1. Aufstellung des Jahresabschlusses
Die Bilanzierung erfolgt hinsichtlich Bilanzansatz
und Bewertung nach handelsrechtlichen Vorschriften. Soweit
sich nach Steuerrecht zwingende oder freiwillige
Abweichungen ergeben, werden diese in einer steuerlichen
Überleitungsrechnung erfasst.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Anlagevermögen
Der entgeltlich erworbene
Geschäfts- oder Firmenwert wurde gem. §
255 Abs. 4 Satz 3 a.F. aktiviert. Die planmäßige
Verteilung des aktivierten Wertes wurde auf 15 Jahre
festgelegt.
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen ausgewiesen (§ 253 Abs. 3 HGB).
Die Ermittlung der
Herstellungskosten erfolgt auf der Grundlage der
handelsrechtlich und steuerrechtlich einbeziehbaren
Vollkosten.
Fremdkapitalzinsen sind nicht einbezogen.
Die
planmäßigen Abschreibungen erfolgen bis
auf wenige Ausnahmen grundsätzlich linear entsprechend
der Nutzungsdauer.
Geringwertige Wirtschaftsgüter im Einzelwert
bis 410 Euro wurden gem. § 6 Abs. 2 EStG sofort
abgeschrieben.
Die
Finanzanlagen werden zu den Anschaffungskosten
bewertet.
3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Umlaufvermögen
Forderungen wurden gem. § 253 Abs. 4 HGB unter
Berücksichtigung aller erkennbaren
Risiken bewertet.
4. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Rückstellungen
Bei der Bemessung der Rückstellungen wird allen
erkennbaren Risiken sowie ungewissen Verbindlichkeiten auf
der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung
Rechnung getragen.
5. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Verbindlichkeiten
Es bestanden keine Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren.
6. Abweichungen von den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden des Vorjahres und Auswirkungen auf die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften im Wesentlichen
übernommen werden. Änderungen durch das BilMoG
wurden beachtet.
C. Sonstige Angaben
1. Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestanden nicht.
2. Die Geschäftsführung war in 2010 Herrn
Hermann Vornwald übertragen.
3. Vorschüsse und Kredite an die
Geschäftsführer bestanden nicht bzw. wurden in
2010 nicht gewährt.
4. Verbindlichkeiten und Forderungen i.
S. des § 42 Abs. 3 GmbHG gegenüber den
Gesellschaftern bestanden in Höhe von:
Forderungen von 50.771,42€.
Verbindlichkeiten von 12.478,22€.
5. Vom Wahlrecht nach § 268 (1) HGB
wurde Gebrauch gemacht.
Sinntal, 20.09.2011
gez. Hermann Vornwald,
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.09.2011 festgestellt.
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