Oben Borgfelde Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
UBM Development AG | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
Levelingstraße Verwaltungs GmbHAufgelöst | 100.00% |
| 100.00% | |
| 100.00% | |
| 100.00% | |
| 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
UBM Invest Deutschland GmbHMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZ zum 31.12.2023UBM Invest Deutschland GmbH, MünchenAKTIVA
PASSIVA
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 - 31.12.2023UBM Invest Deutschland GmbH, München
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der UBM Invest Deutschland GmbH, München, (Amtsgericht München, HRB 236621) wurde nach den §§ 242 ff., 264 ff. des HGB und den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 HGB. Bei der Aufstellung wurden daher die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften teilweise in Anspruch genommen. Die Gliederung der Bilanz zum 31. Dezember 2023 sowie der Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 entsprechen den handelsrechtlichen Gliederungsvorschriften der §§ 266 und 275 Abs. 2 HGB. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter Annahme der Unternehmensfortführung gem. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte auf Grundlage der rechnungslegungsbezogenen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 242 ff., 266 ff. HGB) sowie der einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zu Nominalwerten angesetzt. Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bilanziert. Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die latenten Steuern wurden für zeitliche Unterschiede zwischen handelsbilanziellen und steuerlichen Wertansätzen ermittelt. Die Ermittlung der latenten Steuern setzt sich aus dem Körperschaftsteuersatz von 15% zzgl. des Solidaritätszuschlags von 5,5% zusammen. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung wird in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt. Im Falle einer Steuerentlastung wird von dem Aktivierungswahlrecht für aktive latente Steuern nach § 274 Abs. 1 S. 2 HGB kein Gebrauch gemacht. III. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus der dem Anhang beigefügten Anlage ersichtlich. Die Gesellschaft ist an folgenden Gesellschaften beteiligt:
* vormals Frauentorgraben Verwaltungs GmbH,
München
2. Umlaufvermögen Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände des Berichtsjahres sowie des Vorjahres haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Gegen verbundene Unternehmen bestehen Forderungen in Höhe von TEUR 84.537,0 (VJ: TEUR 107.509,9), die im Wesentlichen aus Darlehen resultieren in Höhe von TEUR 84.178,1 sowie aus Ergebnisanteilen in Höhe von TEUR 354,4. Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen Ergebnisanteile in Höhe von TEUR 321,6 (VJ: TEUR 0,0) sowie Forderungen aus Darlehen in Höhe von TEUR 22.458,5 (VJ: TEUR 58.360,6). In den sonstigen Vermögensgegenständen sind noch offene Forderungen aus dem Kaufpreis für die Baubergerstrasse GmbH & Co. KG in Höhe von TEUR 2.031,4 enthalten. 3. Eigenkapital Das Stammkapital ist eingeteilt in 500.000 Geschäftsanteile mit einem Nennbetrag von je EUR 1,00. Gemäß Vertrag vom 17.04.2020 (URNr. 0642/2020) hat die UBM AG durch die Übertragung eines Darlehens an die UBM Invest Deutschland GmbH in diese eine Rücklage i.H.v. TEUR 11.982,7 eingebracht. Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2023 von EUR 26.066.390,09 enthält unter Berücksichtigung der in der Gesellschafterversammlung vom 21. August 2023 beschlossenen Verwendung des Bilanzgewinns 2022 einen Gewinnvortrag von EUR 25.971.001,39. Der Bilanzgewinn hat sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:
4. Rückstellungen Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die Rückstellungsberechnungen erfolgen auf Vollkostenbasis. Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen:
5. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten:
Gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 89.147,9 (VJ: TEUR 167.445,9). Diese resultieren in Höhe von TEUR 89.125,9 (VJ: TEUR 165.403) aus Darlehen. Gegenüber der Gesellschafterin bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 88.722,3. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 55,5 (VJ: TEUR 83,2) sowie Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 1.063,1 gegenüber der ARE Austrian Real Estate Development GmbH, die aus Gewerbesteuer der nachträglichen Kaufpreisanpassung nach Bauvorbescheid für das Projekt in der Baubergerstraße GmbH & Co. KG resultieren. 6. Haftungsverhältnisse Die UBM Invest Deutschland GmbH hat zur Besicherung von Darlehensverbindlichkeiten von Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht (Projektgesellschaften) Bürgschaften bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt TEUR 23.059 übernommen. Auf Grundlage aktueller Planungsrechnungen der Projektgesellschaften wird von einer fristgerechten Rückführung der Verbindlichkeiten durch die Darlehensnehmer ausgegangen. Mit einer Inanspruchnahme aus den Bürgschaften ist daher nicht zu rechnen. 7. Latente Steuern Die passiven latenten Steuern resultieren aus Unterschieden in den handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen von Beteiligungen an Personengesellschaften. Die passiven latenten Steuern betragen TEUR 1.826,1 (VJ: TEUR 1.757,8), der zugrunde gelegte Steuersatz ist der KöSt-Satz i.H.v. 15 % und davon der SolZ i.H.v. 5,5 %. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen im Wirtschaftsjahr 2023 in Höhe von insgesamt TEUR 16.155,1 resultieren im Wesentlichen aus der (Teil-)Forderungsabschreibung von Darlehensforderungen gegen die Colmarer Straße GmbH & Co. KG in Höhe von TEUR 8.378,7 und die Pelkovenstraße GmbH & Co. KG in Höhe von TEUR 5.630,0 aufgrund fehlender Werthaltigkeit, sowie einer Rückstellungszuführung für Drohverluste aus der Beteiligung an der Colmarer Straße GmbH & Co. KG in Höhe von TEUR 1.590,0. 2. Erträge aus Beteiligungen Es wurden in Wirtschaftsjahr 2023 Erträge aus Beteiligungen in Höhe von TEUR 16.555,5 erzielt. Diese resultieren in Höhe von TEUR 15.492,0 aus der nachträglichen, bedingt durch die Erteilung des Bauvorbescheids erfolgten Kaufpreiszahlung der ARE Austrian Real Estate Development GmbH für das Projekt in der Baubergerstraße GmbH & Co. KG sowie einer nachträglichen Kaufpreiszahlung in Höhe von TEUR 70,2 aus dem Verkauf der CentralTower Berlin GmbH im Jahr 2022. V. Sonstige Angaben 1. Geschäftsführer
2. Mitarbeiter: Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr keine Arbeitnehmer. 3. GewinnverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss 2023 in Höhe von EUR 95.388,70 wie folgt zu verwenden:
4. Konzernzugehörigkeit Die UBM Invest Deutschland GmbH wird in den Konzernabschluss der UBM Development AG mit Sitz in Wien, die den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, einbezogen. Der Konzernabschluss der UBM Development AG, Wien, wird nach den internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS aufgestellt. Wesentliche Unterschiede zur Bilanzierung und Bewertung nach deutschem Handelsrecht sind insbesondere die Realisierung der Auftragserlöse und -kosten nach dem Leistungsfortschritt (IFRS 15), die Bilanzierung von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien zum beizulegenden Zeitwert (IAS 40) sowie die Pflicht zur Bilanzierung aktiver und passiver latenter Steuern (IAS 12).
München, den 30. Juni 2024 Die Geschäftsführung gez. David Christmann gez Daniel Pfister Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr vom 01.01. bis zum 31.12.2023
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die UBM Invest Deutschland GmbH, München PRÜFUNGSURTEIL Wir haben den Jahresabschluss der UBM Invest Deutschland GmbH, München - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DAS PRÜFUNGSURTEIL Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, 9. Juli 2024 BDO
AG
Braunschläger, Wirtschaftsprüfer Werner, Wirtschaftsprüfer |
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