SCP - SCHLIESSMANN-CONSULTPLANUNGSGESELLSCHAFT mbHLiquidiert
26532 Großheide, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Alois Winfried Schließmann seit 2.10.2024 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SCP - SCHLIESSMANN-CONSULT- PLANUNGSGESELLSCHAFT mbHAschaffenburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014BilanzAktiva
AnhangA. Allgemeines Der vorliegende Jahresabschluss zum Geschäftsjahr 2014 wurde unter Beachtung der Vorschriften des HGB, des GmbH-Gesetzes und der Satzung der Gesellschaft erstellt. Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Außergewöhnliche Sachverhalte, über die zu berichten wäre, sind auch nach dem Abschlussstichtag nicht eingetreten. B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht. Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) mit einem Anschaffungswert bis 150 Euro wurden im Jahr des Zugangs sofort voll abgeschrieben. Von der Bildungsmöglichkeit eines Sammelpostens wurde Gebrauch gemacht. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zu einem entsprechend niedrigeren Marktpreis. Die gesetzlich zulässigen Bewertungsvereinfachungsverfahren wurden unter Berücksichtigung des stengen Niederstwertprinzips ausgenutzt. Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche Risiken berücksichtigt. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätze verwendet. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Latente Steuern Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen. C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz Forderungen gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 HGB) Die Forderung gegenüber dem Gesellschafter in Höhe von Euro 57.596,50 wird unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen. Haftungsverhältnisse (§ 285 Nr. 27 HGB) Das Avalkonto (Mietkaution) bei der Volksbank Aschaffenburg hat am 31.12.2014 einen Stand in Höhe von Euro 2.914,36. E. Sonstige Angaben Als alleinvertretungsberechtigter und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiter Geschäftsführer war im Geschäftsjahr bestellt: Herr Jochen Schließmann
Aschaffenburg, den 10. Februar 2016 gez. Jochen Schließmann sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 29.01.2016 festgestellt. |
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