TFG Toon Films GmbHLiquidiert

12205 Berlin, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Potsdam HRB 20498
Eingetragen
3.9.2007
Branche
BeteiligungsgesellschaftenHerstellung von Geräten der UnterhaltungselektronikFilmverleih und -vertrieb, nicht an private Haushalte
Gegenstand
Die Herstellung und der Vertrieb von audiovisuellen Unterhaltungsprodukten, insbesondere von Filmen, Fernsehsendungen und Internetangeboten, und die Beteiligung an der Produktion von audiovisuellen Unterhaltungsprodukten und der Handel derselben oder der Rechte daran, sowie die Vornahme aller jeweils damit zusammenhängenden Geschäfte. Das Halten und Verwalten von Beteiligungen, die Geschäftsführung und die Übernahme der persönlichen Haftung von und an Unternehmen - auch in der Rechtsform der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts oder der einer GmbH & Co. KG- die zum Gesellschaftszweck die Herstellung oder den Vertrieb von audiovisuellen Unterhaltungsprodukten oder den Handel derselben und/ oder der Rechte daran haben, sowie die Vornahme aller jeweils damit zusammenhängenden Geschäfte.

Historie

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Management

NameRolle
Gerd Wanie
seit 30.1.2019
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
Ute Palanza-Krause
50.00%
25.00%

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Ute Palanza-Krause
Sentastraße 4 12159 Berlin
12.500 €
50.00%
Ruthnerweg 24 A 12205 Berlin
6.250 €
25.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

TFG Toon Films GmbH

Potsdam

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Bilanz

Aktiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Umlaufvermögen 12.094,24 12.054,05
davon Forderungen gegen Gesellschafter 2.059,37 1.979,48
Bilanzsumme, Summe Aktiva 12.094,24 12.054,05

Passiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Eigenkapital 11.594,24 11.547,76
B. Rückstellungen 500,00 500,00
C. Verbindlichkeiten 0,00 6,29
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 0,00 6,29
Bilanzsumme, Summe Passiva 12.094,24 12.054,05

sonstige Berichtsbestandteile


Die Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungsko­sten, vermindert um die Ab­set­zung für Abnut­zung entsprechend der angesetzten Nutzungsdauer, bewertet. Niedrige­re
Teilwerte waren nicht anzusetzen. Andere als die vorbezeichne­ten Wirtschafts-güter des Betriebes wurden mit den Anschaffungs- oder Herstel­lungskosten bewertet. Niedrigere Teilwerte waren nicht zu verzeichnen. An­schaffungskosten waren alle Aufwendungen, die geleistet wurden, um das Wirtschaftsgut zu er­wer­ben und in einen dem angestrebten Zweck entsprechenden betriebs­bereiten Zustand zu versetzen. Herstellungskosten waren alle Aufwendungen, die durch den Ver­brauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Her­stellung des Wirtschaftsgutes, seine Erweiterung oder für eine über seinen ur­sprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen. Dazu gehörten die Mate­rial­kosten einschließlich der notwendigen Materialgemeinkosten, die Fer­tigungskosten, insbesondere Fertigungslöhne, einschließlich der not­wendigen Ferti­gungs­gemeinkosten sowie allgemeine Verwaltungs­kosten ohne die Vertriebs­ko­sten.

Verbindlichkeiten wurden mit den Nennwerten der Verbindlich­keiten, Darlehen mit den Rückzahlungsbeträgen bewertet. Der Ansatz von Rückstellun­gen erfolgte mit den Beträgen, die bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig wa­ren,um die Verpflichtungen nach den Verhältnissen am Bilanzstich­tag zu erfül­len.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren waren nicht auszuweisen. Ver­bind­lichkeiten, die durch Pfand­rech­te oder ähn­liche Rech­te gesichert sind, bestan­den nicht.

Zum Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Gerd Wanie, Berlin, bestellt.

Beteiligungsbesitz im Sinne des § 285 Nr. 11 HGB war zum Bi­lanzstichtag nicht ­­­­­vorhanden. Die GmbH-Antei­le an der Ge­sell­schaft werden von priva­ten An­teil­s­eig-nern gehal­ten und befin­den sich nicht im Betriebs­vermögen. Die Gesell­schaft war zum 31. Dezember 2017 als kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB ein­zustufen, da die Bilanzsumme unter EUR 6.000.000,-- betrug, Umsatz­erlöse
von über EUR 12.000.000,-- nicht erreicht wurden und die Zahl der Arbeitnehmer im Jahres­durchschnitt unter 50 lag.

  


Berlin, 03.01.2019
gez. Gerd Wanie


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.01.2019 festgestellt.

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