Stammdaten

Register
Amtsgericht Freiburg HRB 320210
Vorher
Welte Ofen GmbH
Eingetragen
3.1.1989
Branche
Schornstein-, Feuerungs- und IndustrieofenbauHerstellung von Heizkörpern für ZentralheizungenHerstellung von feuerfesten keramischen Werkstoffen und Waren
Gegenstand
Kachelofen- und Luftheizungsbau.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Thomas Beha
seit 13.4.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
75.00%
25.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Martin Welte
Höchst 16, 79871 Eisenbach
31.500 €
75.00%
Thomas Beha
Rudenberg 23, 79822 Titisee-Neustadt
10.500 €
25.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Welte Öfen GmbH

Eisenbach Hochschwarzwald

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

0,00

1,00

II. Sachanlagen

63.066,00

46.988,00

III. Finanzanlagen

11.000,00

11.000,00

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

137.363,75

161.476,07

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

139.708,98

89.395,65

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

189.215,05

184.567,45

C. Rechnungsabgrenzungsposten

2.050,00

2.930,00

D. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

3.776,00

0,00

Summe Aktiva

546.179,78

496.358,17



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

42.000,00

42.000,00

II. Kapitalrücklage

20.177,51

20.177,51

III. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

202.862,02

31.671,60

B. Rückstellungen

183.302,00

249.467,00

C. Verbindlichkeiten

97.838,25

153.042,06

D. Rechnungsabgrenzungsposten

0,00

0,00

Summe Passiva

546.179,78

496.358,17

ANHANG

Wirt

Wirtschaftsjahr 2023

(gem. § 284 ff. HGB)

I. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Bestimmungen des GmbH - Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages erstellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 I HGB. Sie nimmt die größenabhängigen Erleichterungen für den Anhang (§ 288 S. 1 HGB) und für die Offenlegung (§ 326 HGB) in Anspruch. Die Gesellschaft unterliegt nicht der Pflichtprüfung nach § 316 I HGB.

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Abweichungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Verhältnis zum Vorjahr liegen nicht vor. Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Aktivseite

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, gegebenenfalls vermindert um die planmäßige und außerplanmäßige Abschreibung, bewertet. Die Abschreibung erfolgte nach der linearen Methode.

Die Nutzungsdauer der einzelnen Anlagegegenstände wurde auf der Basis der

amtlichen steuerlichen AfA - Tabellen geschätzt.

Die Bewertungsfreiheit gem. § 6 Abs. 2 EStG wurde für die geringwertigen Anlagegüter in Anspruch genommen. Diese Wirtschaftsgüter wurden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.

Wegen der Bewertungsfreiheit gem. § 6 Abs. 2 EStG war die Bildung eines Sammelpostens analog § 6 Abs. 2a EStG für die Anschaffungskosten von beweglichen Wirtschaftsgütern zwischen 250,00 EUR und 1.000,00 EUR steuerlich nicht zulässig. Es wurde kein Sammelposten gebildet und auf 5 Jahre abgeschrieben. Bewegliche Gegenstände bis zu Anschaffungskosten in Höhe von 250,00 EUR wurden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe aufwandswirksam berücksichtigt. Bewegliche Gegenstände mit Anschaffungskosten von mehr als 800,00 EUR wurden auf die Nutzungsdauer abgeschrieben.

Die Finanzanlagen wurden mit den jeweiligen Anschaffungskosten bewertet. Die Guthaben aufgrund der im Zusammenhang mit der Gewährung von Pensionszusagen an die Geschäftsführer abgeschlossenen Rückdeckungsversicherungen sind mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital der Versicherungsgesellschaft angesetzt und werden gem § 246 II HGB mit dem Rückstellungsbetrag saldiert.

Das Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Sofern die Tagespreise am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Das Niederstwertprinzip des § 253 Abs. 4 HGB wurde beachtet.

Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände ist zum Nominalwert erfolgt. Mit Ausnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, dort erfolgte die Bewertung zum Nennwert abzüglich der erforderlichen Einzel- bzw. Pauschalwertberichtigungen.

Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.

Passivseite

Rückstellungen sind für erkennbare Risiken gebildet und mit dem Wert angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurde auf der Grundlage eines versicherungs-mathematischen Gutachtens gem.
§ 253 I S.2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Bewertung erfolgte nach der PUC-Methode, der Rechnungszins betrug 1,82%p.a., der Rententrend betrug 1,0% und die "Richttafeln 2018 G" von Klaus Heubeck wurden für die biometrischen Annahmen zugrunde gelegt.

Die Risiken der Pensionszusage an Herrn Thomas Beha und Herrn Martin Welte sind zu einem großen Teil durch den Abschluss gleichlautender Lebensversicherungspolicen rückgedeckt worden, so dass die Liquidität des Betriebes bei Eintritt des Versorgungsfalles nicht in vollem Umfange belastet wird. Die Guthaben aufgrund der im Zusammenhang mit der Gewährung einer Pensionszusage an den Geschäftsführer Thomas Beha und den ehemaligen Geschäftsführer Martin Welte abgeschlossenen Rückdeckungsversicherungen sind mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital der Versicherungsgesellschaft (beizulegender Zeitwert) bewertet.

Vom Rückstellungsbetrag wurde gem. § 246 II HGB dieser beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens, das dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen ist, abgezogen. Bei beiden Versorgungsbezieher ergab sich kein aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung mehr.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig war.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Die Bilanzierung erfolgt nach Verwendung des Jahresüberschusses.

Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB sowie Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen i.S. von § 268 Abs.7 HGB bestehen nicht.

An die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans wurden keine Vorschüsse oder Kredite gewährt. Die Angaben gem. § 285 Nr. 9c HGB entfallen somit.

II. Sonstige Pflichtangaben

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren belaufen sich auf 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR). Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beliefen sich auf 91.765,72 EUR (Vorjahr: 139.747,99 EUR)

 

Eisenbach, den 30. April 2025

gez. Thomas Beha

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30. April 2025

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