Herstellung von Küchenmöbeln
Welte Öfen GmbH
Höchst 16, 79871 Eisenbach (Hochschwarzwald), DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Beha seit 13.4.2006 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 75.00% | |
| 25.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Welte Öfen GmbHEisenbach HochschwarzwaldJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
ANHANGWirt Wirtschaftsjahr 2023 (gem. § 284 ff. HGB) I. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Bestimmungen des GmbH - Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages erstellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 I HGB. Sie nimmt die größenabhängigen Erleichterungen für den Anhang (§ 288 S. 1 HGB) und für die Offenlegung (§ 326 HGB) in Anspruch. Die Gesellschaft unterliegt nicht der Pflichtprüfung nach § 316 I HGB. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Abweichungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Verhältnis zum Vorjahr liegen nicht vor. Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Aktivseite Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, gegebenenfalls vermindert um die planmäßige und außerplanmäßige Abschreibung, bewertet. Die Abschreibung erfolgte nach der linearen Methode. Die Nutzungsdauer der einzelnen Anlagegegenstände wurde auf der Basis der amtlichen steuerlichen AfA - Tabellen geschätzt. Die Bewertungsfreiheit gem. § 6 Abs. 2 EStG wurde für die geringwertigen Anlagegüter in Anspruch genommen. Diese Wirtschaftsgüter wurden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Wegen der Bewertungsfreiheit gem. § 6 Abs. 2 EStG war die Bildung eines Sammelpostens analog § 6 Abs. 2a EStG für die Anschaffungskosten von beweglichen Wirtschaftsgütern zwischen 250,00 EUR und 1.000,00 EUR steuerlich nicht zulässig. Es wurde kein Sammelposten gebildet und auf 5 Jahre abgeschrieben. Bewegliche Gegenstände bis zu Anschaffungskosten in Höhe von 250,00 EUR wurden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe aufwandswirksam berücksichtigt. Bewegliche Gegenstände mit Anschaffungskosten von mehr als 800,00 EUR wurden auf die Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Finanzanlagen wurden mit den jeweiligen Anschaffungskosten bewertet. Die Guthaben aufgrund der im Zusammenhang mit der Gewährung von Pensionszusagen an die Geschäftsführer abgeschlossenen Rückdeckungsversicherungen sind mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital der Versicherungsgesellschaft angesetzt und werden gem § 246 II HGB mit dem Rückstellungsbetrag saldiert. Das Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Sofern die Tagespreise am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Das Niederstwertprinzip des § 253 Abs. 4 HGB wurde beachtet. Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände ist zum Nominalwert erfolgt. Mit Ausnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, dort erfolgte die Bewertung zum Nennwert abzüglich der erforderlichen Einzel- bzw. Pauschalwertberichtigungen. Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt. Passivseite Rückstellungen sind für erkennbare Risiken gebildet und mit dem Wert angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Rückstellungen für ungewisse
Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurde auf der
Grundlage eines versicherungs-mathematischen Gutachtens
gem.
Die Risiken der Pensionszusage an Herrn Thomas Beha und Herrn Martin Welte sind zu einem großen Teil durch den Abschluss gleichlautender Lebensversicherungspolicen rückgedeckt worden, so dass die Liquidität des Betriebes bei Eintritt des Versorgungsfalles nicht in vollem Umfange belastet wird. Die Guthaben aufgrund der im Zusammenhang mit der Gewährung einer Pensionszusage an den Geschäftsführer Thomas Beha und den ehemaligen Geschäftsführer Martin Welte abgeschlossenen Rückdeckungsversicherungen sind mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital der Versicherungsgesellschaft (beizulegender Zeitwert) bewertet. Vom Rückstellungsbetrag wurde gem. § 246 II HGB dieser beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens, das dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen ist, abgezogen. Bei beiden Versorgungsbezieher ergab sich kein aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung mehr. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig war. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag passiviert. Die Bilanzierung erfolgt nach Verwendung des Jahresüberschusses. Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB sowie Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen i.S. von § 268 Abs.7 HGB bestehen nicht. An die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans wurden keine Vorschüsse oder Kredite gewährt. Die Angaben gem. § 285 Nr. 9c HGB entfallen somit. II. Sonstige Pflichtangaben Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren belaufen sich auf 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR). Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beliefen sich auf 91.765,72 EUR (Vorjahr: 139.747,99 EUR)
Eisenbach, den 30. April 2025 gez. Thomas Beha Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30. April 2025 |
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