Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Maritime Tecnet GmbH
Gottfried-Herder-Straße 2A, 58239 Schwerte, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ulrich Martin Köster seit 13.9.2017 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Maritime Tecnet GmbHSchwerteJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020BILANZAKTIVA
ANHANGMartime Tecnet GmbH, Schwerte Registergericht: Schwerte HRB 10762 Anhang zum Geschäftsjahr 2020
Der Gewinn in Höhe von 10.681,78 € und der Gewinnvortrag sollen auf neue Rechnung vorgetragen werden.
1) Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267a HGB auf. 2) Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für Kleinstkapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265, 266 ff. HGB). 3) Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrichtlinienumsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. 4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. 5) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. 6) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen. 7) Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden. 8) Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. 2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet. 3) Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 3 HGB). Die beweglichen Anlagegüter werden linear abgeschrieben. 4) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch. 5) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet. 6) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. 2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. 3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. 4) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. 5) Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 800 € wurden aus Vereinfachungsgründen im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. 6) Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 Abs. 2 HGB). 7) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferung und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. 8) Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 S. 1 HGB). 9) Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). 10) Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt.
Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 Abs. 3 GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von 13.369,94 € (Vorjahr: T€ 14). Die sonstigen Rückstellungen betragen 11.348,50 €.
III. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42 Abs. 3 GmbHG Zum Bilanzstichtag existierten Forderungen und Verbindlichkeiten im Sinne des § 42 Abs. 3 GmbHG.
Zum Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB (§ 268 Abs. 7 HGB).
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
Es bestehen keine Haftungsverhältnisse für andere Gesellschaften.
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 4 (Vorjahr: 5) Arbeitnehmer beschäftigt. Davon waren 3 gewerbliche Arbeitnehmer und 1 Angestellte. Die Auszubildenden wurden nicht berücksichtigt (§ 285 Nr. 7 HGB). III. Geschäftsführungsorgane Außer der Geschäftsführerin waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Frau Michaela Rammert geführt. Die Geschäftsführerin ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die Schutzklausel gem. § 286 Abs. 4 HGB wurde in Anspruch genommen. Von den Erleichterungen des § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Der Jahresüberschuss in Höhe von 10.681,78 € soll mit dem Gewinnvortrag von 72.269,67 € auf neue Rechnung vorgetragen werden. Unterzeichnung gemäß § 245 HGB Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert. Schwerte, ________________________________ Geschäftsführer Ulrich Köster
Schwerte, den 03. Dezember 2021 gez. Ulrich Köster Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 17. Dezember 2021 |
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